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Dr. Martin Schuck Lindenstraße 19,
67346 Speyer |
Editorial
Natur und
Vernunft: Die Rechtsphilosophie des Papstes
Der Papstbesuch ist vorüber, und nicht wenige
derjenigen Protestanten, die ein „kräftiges ökumenisches Zeichen“ erwartet
hatten, waren schnell dabei, das dünne Ergebnis schönzureden. Merkwürdig wenig
beachtet wurde stattdessen diejenige Rede des Papstes, die wirklich Substanz
hatte, nämlich seine Rede vor dem Deutschen Bundestag (dokumentiert S. 387 bis
391). Im Falle dieser Rede hatten diejenigen Parlamentarier, die angekündigt
hatten, der Rede fernzubleiben, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich
gezogen. Das etwas sperrige Thema der Rede war fürs Unterhaltungsprogramm
ungeeignet, weshalb man auch für die seriöseren Sendungen lieber Interviews mit
grünen und linken Verweigerern führte. Einzig das Lob der ökologischen Bewegung
sorgte für etwas Belustigung.
Im Gegensatz zur sog. „Regensburger Rede“
2006 wurde die Aufmerksamkeit nicht auf einen scheinbaren Nebenkriegsschauplatz
gelenkt, wie seinerzeit mit den Ausführungen zum Islam. Was der Papst geboten
hat, war eine gelungene Einführung in die katholische Rechtsphilosophie.
Grundlage dieser Philosophie ist eine bestimmte Vorstellung von Naturrecht, das
in inhaltlicher Analogie zum allgemeinen katholischen Naturbegriff verstanden
werden muss, wie er etwa in den Begriffspaaren Natur und Gnade oder Natur und
Vernunft gebraucht wird. Das Entscheidende dieses Naturbegriffs besteht darin,
dass er sowohl an die Gnade als auch an die Vernunft anschlussfähig ist. Das
katholische Wirklichkeitsverständnis rechnet grundsätzlich mit einem von Gott
geschaffenen Gesamtzusammenhang, innerhalb dessen es keine Widersprüche geben kann.
Alles Sein ist als in sich einheitlich verfasst zu denken, weshalb es nicht nur
keinen Unterschied zwischen Sein und Sollen geben kann, sondern das Sein direkt
auf das Sollen hinweist bzw. ein bestimmtes Sollen impliziert.
Dieses Denken führt in der katholischen
Morallehre zu der für Protestanten schwer verständlichen Praxis, ethisch
schwierige Entscheidungssituationen immer eindeutig lösen zu können; letztlich
ist die Entscheidung durch die im Sein selbst liegenden Voraussetzungen so klar
determiniert, dass es kaum Spielräume gibt. Die katholische Haltung etwa zu dem
vor einigen Jahren vieldiskutierten Thema der Schwangerenkonfliktberatung legt
diesen Mechanismus offen: Weil bestimmte seinsmäßige
Voraussetzungen nicht hinterfragt werden können, nämlich die Heiligkeit
menschlichen Lebens ab dem Zeitpunkt der Befruchtung, gibt es überhaupt keinen
ethischen Spielraum im Falle eines Konfliktes während der Schwangerschaft;
deshalb gibt es keine moraltheologisch vertretbare Möglichkeit, in einer
katholischen Beratungsstelle einen Beratungsschein auszustellen, der einen
Schwangerschaftsabbruch möglich machen würde.
Diese in den ethischen Debatten merkwürdig
unflexibel erscheinende Haltung kann nun genau da ihre Stärke ausspielen, wo
Verlässlichkeit zur Überlebensgarantie werden kann, nämlich im Bereich des
Rechts. Hier konnte Benedikt auf die gerade in Deutschland noch sehr lebendige
Erfahrung zurückgreifen, dass ein Rechtszustand dann unhaltbar wird, wenn auch
ohne tiefgreifende ethische Reflexion evident ist, dass Recht und Unrecht
vertauscht sind. In der Rechtsordnung des nationalsozialistischen Staates war
dies offenkundig der Fall. Versteht man den Papst richtig, wurde dort „Macht
von Recht getrennt“, so dass „Macht gegen Recht stand“, das „Recht zertreten“
und „der Staat zum Instrument der Rechtszerstörung wurde“.
Bei der Frage nach denjenigen Kriterien, die
verhindern, dass Recht dem Zufall bzw. dem „Mehrheitsprinzip“ ausgeliefert wird,
landet der Papst bei der Vernunft und der Natur als den „wahren Rechtsquellen“.
Den Ursprung einer solchen Rechtsordnung entdeckt er in der ersten Hälfte des
zweiten vorchristlichen Jahrhunderts, als es „zu einer Begegnung zwischen dem
von stoischen Philosophen entwickelten sozialen Naturrecht und verantwortlichen
Lehrern des römischen Rechts“ kam. Dieser Rechtsentwicklung, und nicht etwa
einem religiösen Offenbarungsrecht, hätten sich nun die frühen christlichen
Theologen angeschlossen, so der Papst, und in dieser Berührung sei die
abendländische Rechtskultur geboren worden.
Wie schon bei seinen Darlegungen über
Vernunft und Glaube in der Regensburger Vorlesung, sieht Benedikt auch in der
Frage des Naturrechts einen aus vorchristlicher Zeit bestehenden Zusammenhang
als konstitutiv für die Position der römisch-katholischen Kirche. Die
christlichen Theologen begründeten die Rechtsordnung deshalb nicht religiös als
Offenbarungsordnung, sondern aus der Synthese von Vernunft und Offenbarung, die
„freilich das Gegründetsein beider Sphären in der
schöpferischen Vernunft Gottes voraussetzt“. Gott als Schöpfer der Vernunft
wird damit als in direkter Verbindung mit der menschlichen Vernunft stehend
gedacht und ist deshalb auch mithilfe der menschlichen Vernunft erkennbar.
Aus dieser Perspektive gibt es einen klaren
Gegner: den Rechtspositivismus, der in der Bundestagsrede zur Absicherung der
katholischen Position die gleiche Rolle spielt wie der Protestantismus in der
Regensburger Rede. So wie der Protestantismus durch seinen Voluntarismus im
Gottesbild die Einheit von Vernunft und Glaube zerstört, so zerreißt der
Rechtspositivismus durch die Annahme, dass „zwischen Sein und Sollen ein
unüberbrückbarer Graben bestehe“, den Zusammenhang von Natur und Vernunft.
Benedikt zitiert den Rechtspositivisten Hans Kelsen,
der die Natur als „ein Aggregat von als Ursache und Wirkung miteinander
verbundenen Seinstatsachen“ angesehen habe, aus der
„keine irgendwie geartete ethische Weisung hervorgehen“ könne.
Der Papst beschreibt damit eine Position, die
in der Staatsrechtslehre in unterschiedlichen Varianten vertreten wird. Dabei
gibt es nicht nur katholisch orientierte Anhänger eines Naturrechts, sondern
auch Anhänger von säkular orientierten Naturrechtsvorstellungen bis hin zum
Neo-Darwinismus. Das Diskussionspotential der Papstrede besteht darin, die weltanschauliche
Gebundenheit naturrechtlicher Rechtsvorstellungen offenzulegen – unabhängig
davon, ob man die katholische Position teilt oder nicht.
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