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Regina van Dinther |
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Nebeneinander,
miteinander, gegeneinander?
Zur 5.
These der Barmer Erklärung: Überlegungen zum vielschichtigen Verhältnis von
Kirche und Staat in Deutschland*
I.
Verehrter,
lieber Herr Präses Schneider!
Sehr
geehrte Frau Bürgermeisterin Schulz, sehr geehrter Herr Metropolit Augustionos,
meine sehr geehrten Damen und Herren!
Herzlich
möchte ich mich bei der Evangelischen Kirche im Rheinland, beim Kirchenkreis
und bei der Kirchengemeinde Wuppertal-Gemarke für Ihre Einladung bedanken. Es
ist mir eine große Ehre und eine persönliche Freude, zur heutigen
Jubiläumsfeier die Festansprache halten zu dürfen. – Für mich als
Katholikin gewinnt diese Ehre noch einmal an zusätzlicher Bedeutung.
Die Barmer
Theologische Erklärung ist ohne Zweifel das wichtigste Glaubenszeugnis der
Bekennenden Evangelischen Kirche im Nationalsozialismus und in Zeiten staatlich
missbrauchter Macht. Auch 75 Jahre, nachdem die Erklärung hier in Wuppertal
verabschiedet wurde, ist sie ein bedeutendes Dokument für den Widerstand der
Evangelischen Kirche gegen jede Form der Gleichschaltung und gegen staatliche
Eingriffe in Glaubens- und Kirchenfragen. Die Thesen der Barmer Erklärung sind
daher stets im historischen Kontext zu betrachten und vor dem Hintergrund des
schändlichsten Kapitels deutscher Geschichte, der Nazi-Barbarei bis 1945, zu
würdigen.
Gleichwohl
ist die Barmer Erklärung ein willkommener Anlass, über das Verhältnis von
Kirche und Staat in unserer heutigen Zeit nachzudenken. Denn auch heute noch
liefern uns die Thesen der Barmer Erklärung Antworten für bedeutende Fragen
nach dem Zusammenspiel von Glauben und gesellschaftlicher Verantwortung, für
die Schnittstellen von Kirchen und Staat, Religion und Politik.
Auf der
Grundlage der fünften These – „Fürchtet Gott, ehrt den König“
– möchte ich mit Ihnen gemeinsam über die Bedeutung unseres christlichen
Glaubens für das politisch-gesellschaftliche Handeln und Entscheiden in der
Bundesrepublik Deutschland diskutieren.
II.
Ein Bus erregt
in diesen Tagen die Gemüter vieler Menschen in unserem Land. „Es gibt
– mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit – keinen
Gott.“ Das steht auf dem Bus in großen Buchstaben geschrieben. Und
weiter: „Ein erfülltes Leben braucht keinen Glauben“. Durch
Nordrhein-Westfalen und die ganze Bundesrepublik soll der Bus fahren. Mit
diesen Botschaften wollen in Deutschland lebende Atheisten auf ihre
nicht-religiöse Weltanschauung aufmerksam machen.
Die
Reaktionen in der Öffentlichkeit auf diese Kampagne mögen noch so
unterschiedlich sein. Der Bus mag persönliches Unverständnis, Gleichgültigkeit
oder auch Zustimmung hervorrufen. Eines zeigen diese unterschiedlichen
Reaktionen ganz sicher: Wir leben in einer demokratischen, in einer
freiheitlichen und in einer pluralistisch-toleranten Gesellschaft. Hier darf
jeder Mensch seine persönliche Meinung frei äußern. Und hier kann jeder für
sich persönlich entscheiden, welcher Religion er angehören möchte, und ob er
sich überhaupt einer bestimmten Glaubensgemeinschaft zugehörig fühlt. Diese
Errungenschaft der persönlichen Entscheidungsfreiheit ist zweifellos eine der
wertvollsten Merkmale unserer Demokratie.
Das wird
uns in diesen Tagen besonders bewusst, wenn wir das 60-jährige Bestehen des
deutschen Grundgesetzes und damit auch den 60. Geburtstag der Bundesrepublik
Deutschland feiern. Im Grundgesetz haben die Mütter und Väter unserer
Verfassung in Artikel 4 ganz eindeutig festgehalten: „Die Freiheit des
Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen
Bekenntnisses sind unverletzlich.“ Sie haben mit diesem unveränderlichen
Grundrecht auf Religionsfreiheit die verfassungsrechtliche Voraussetzung für
eine persönliche Entscheidungsfreiheit in Glaubensfragen geschaffen. Ganz
gleich ob ich mich zu einer bestimmten Religion bekenne oder nicht: Für meine
individuelle Einstellung habe ich von staatlicher Seite keine Konsequenzen und
keinerlei Beeinflussung zu befürchten.
III.
Diese
Freiheit, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist eine Freiheit, von der
Generationen von Menschen in den Jahrzehnten und Jahrhunderten zuvor oft nicht
einmal zu träumen wagten. Glaubensfragen boten den Herrschern in Europa oft
genug Anlass zu Kriegen um persönliche Macht und staatlichen Einfluss. Und
aufgrund ihres Glaubens mussten Millionen von Menschen um Leib und Leben
fürchten. Daher können wir in Deutschland auch 60 Jahre nach Inkrafttreten
unseres Grundgesetzes stolz auf unsere Verfassung sein, die 1949 das Fundament
für Frieden und Freiheit auch über eine Abgrenzung von Kirchen und Staat
geschaffen hat.
Für eine
klare Trennung des kirchlichen Wirkens von staatlicher Machtausübung hat sich
die Bekennende Kirche in der Barmer Theologischen Erklärung 1934 ausgesprochen.
Mit besorgtem Blick auf die einsetzende Gleichschaltung aller Lebensbereiche im
nationalsozialistischen Staat hat die Bekenntnissynode erklärt: Weder solle
sich die Kirche staatliche Aufgaben aneignen, noch solle der Staat in
totalitärer Absicht die Bestimmungen der Kirche für sich vereinnahmen. Wörtlich
steht in der Barmer Erklärung geschrieben: „Wir verwerfen die falsche
Lehre, als solle und könne der Staat über seinen besonderen Auftrag hinaus die
einzige und totale Ordnung menschlichen Lebens werden und also auch die
Bestimmung der Kirche erfüllen. Wir verwerfen die falsche Lehre, als solle und
könne sich die Kirche über ihren besonderen Auftrag hinaus staatliche Art,
staatliche Aufgaben und staatliche Würde aneignen und damit selbst zu einem
Organ des Staates werden.“
Das Barmer
Bekenntnis verstehe ich somit als entschiedene Positionierung der Kirche sowohl
gegen staatlichen Totalitarismus als auch gegen religiösen Fanatismus. Beides
sind bekanntlich Extreme, die in der Vergangenheit das Zusammenleben der
Menschen in Deutschland und Europa auf schreckliche Weise geprägt haben.
Vor diesem
historischen Hintergrund und mit Blick auf die schmerzhaften Lehren der
Geschichte dürfen wir heute umso glücklicher sein, in einem Staat mit
demokratisch-freiheitlicher Grundordnung zu leben. Er erkennt die Autonomie der
Kirche an, und er überlässt den Menschen zugleich die individuelle
Entscheidungsfreiheit in Glaubensfragen.
IV.
Kritiker
hingegen haben dies oft anders gesehen und auf die Präambel des deutschen
Grundgesetzes verwiesen. Dort heißt es: „Im Bewusstsein seine
Verantwortung vor Gott und den Menschern hat sich das Deutsche Volk dieses
Grundgesetz gegeben.“
Hebelt nun
dieser Gottesbezug die auferlegte Neutralität des Staates in Religions- und
Glaubensfragen aus? Bevorzugt der Gottesbezug im deutschen Staatsverständnis
etwa den christlichen Glauben vor anderen Religionen? Und vereinnahmt ihn der
Staat damit für seine weltlich-politischen Zwecke?
Ohne diese
Fragen hier detailliert und ausführlich beantworten zu wollen, so bin ich doch
der Meinung: Die Präambel des Grundgesetzes läuft der Religionsfreiheit und der
weltanschaulichen Neutralität des Staates keineswegs zuwider. Vielmehr ist der
Gottesbezug im Grundgesetz ein erforderlicher und – wie ich finde –
auch ein notwendiger Verweis auf die christlichen Werte und Wurzeln unserer
Kultur. Das sind Werte wie Toleranz und Nächstenliebe, die unser aller Handeln
und Entscheiden Tag für Tag bestimmen. Und wir dürfen oder müssen sogar daran
erinnern, dass die Väter und Mütter des Grundgesetzes sogar alles trennende der
beiden Religionen überwanden, weil doch eben mit den gemeinsam geteilten Werten
des christlichen Glaubens eine solche Schreckensherrschaft wie die der
Nazibarbaren ein für alle mal verhindert werden sollen. Und die Diskussion über
die Bedeutung des christlichen Glaubens in der Politik ist daher auch heute
notwendig.
Umso
notwendiger halte ich eine Diskussion über die heutige Bedeutung des
christlichen Glaubens in der Politik. Diese Frage ist auf das engste mit dem
Verhältnis von Kirchen und Staat im Deutschland des 21. Jahrhunderts verknüpft.
Wie also, meine sehr geehrten Damen und Herren, lässt sich dieses Verhältnis
angemessen beschreiben und charakterisieren? Oder konkreter gefragt: Ist es ein
bloßes Nebeneinander, ein Miteinander oder vielleicht sogar ein Gegeneinander?
Ich meine:
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Antwort ist stets davon
abhängig, aus welchem Blickwinkel wir das Verhältnis von Kirche und Staat
betrachten, und welche unterschiedlichen Erwartungen wir an die Aufgaben von
Kirche und Staat herantragen.
Lassen Sie
mich Ihnen im Folgenden drei verschiedene Blickwinkel aufzeigen, aus denen wir
ein Nebeneinander, ein Miteinander und zuweilen auch ein Gegeneinander von
Kirche und Staat in Deutschland erkennen können. Und aus eben diesen
Blickwinkeln können wir darüber hinaus Herausforderungen für unser politisches
wie gesellschaftliches Handeln als bekennende Christinnen und Christen
ableiten.
V.
Das
Nebeneinander von Kirche und Staat habe ich Ihnen schon andeutungsweise beschrieben.
Dieses Verhältnis ist vor allem aus dem Blickwinkel der Institutionen zu
charakterisieren. Im demokratischen Deutschland haben sich Kirche und Staat auf
eine gegenseitige Achtung ihrer Wirkungsbereiche verständigt – so wie es
These 5 der Barmer Erklärung fordert. Dieses Nebeneinander setzt auf der einen
Seite eine Toleranz staatlich-weltlichen Handelns seitens der Kirchen und auf
der anderen Seite die erwähnte Neutralität und Toleranz des Staates in
Glaubensfragen voraus.
Johannes
Rau, der berühmte Sohn der Stadt Wuppertal und langjähriges Mitglied dieser
Kirchengemeinde, hat im Amt des Bundespräsidenten das heutige Nebeneinander von
Kirche und Staat zu Recht als einen großen „zivilisatorischen
Fortschritt“ bezeichnet. Und er hat diesen Fortschritt unter anderem auf
die historischen Errungenschaften der Aufklärung in Europa mit Vordenkern wie
Johann Gottfried Herder zurückgeführt.
Wenn wir
also das Nebeneinander von Kirche und Staat als Fundament für Frieden und
Freiheit in Deutschland und auf dem europäischen Kontinent begreifen, so muss
uns die gegenseitige Toleranz von kirchlicher und staatlicher Bestimmung
besonders am Herzen liegen. Umso mehr gilt es darauf zu achten, Toleranz als
das zu verstehen, was sie tatsächlich ist.
Der
Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche, Bischof Wolfgang Huber, hat erst vor
wenigen Wochen im Deutschen Generalkonsulat in Istanbul davor gewarnt, den
Begriff der Toleranz als „Gleichgültigkeit ohne Anspruch auf wertende
Stellungnahme“ misszuverstehen. So sagte Bischof Huber: „Religiöse
Toleranz in einem ernsthaften Sinne meint das Aushalten und Austragen von
Differenzen in Anerkennung der Verbindlichkeit von religiösen
Überzeugungen.“
Mit anderen
Worten: Toleranz fördert einen kritischen Dialog und verweigert sich diesem
nicht. Für das institutionelle Nebeneinander von Kirche und Staat bedeutet sie
daher eine wesentliche Voraussetzung und Herausforderung zugleich.
Konkret
bedeutet das: Der Staat soll weltanschaulich neutral handeln und keine
bestimmte Religion anderen Religionen bevorzugen. Aber er darf zugleich nicht
gleichgültig in Glaubensfragen bleiben. Er hat die in den Grundrechten
garantierte Religionsfreiheit ohne Einschränkungen zu respektieren, und er muss
diese Freiheit durch sein Handeln jederzeit schützen. Bischof Huber erkennt in
dieser Aufgabe die staatliche Pflicht – wie er sagt –, „Religion
als Bestimmungskraft für das Leben vieler Bürgerinnen und Bürger wahrzunehmen
und sie ohne falsche Parteinahme zu fördern.“
Ebenso
erkennen die Kirchen in Deutschland das weltliche Gewaltmonopol des Staates an
und akzeptieren, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung das beste
Fundament für die Wahrung der Menschenwürde in der Bundesrepublik ist. Folglich
hat auch die Evangelische Kirche in ihrer 1985 verfassten Denkschrift zur
freiheitlichen Demokratie in Deutschland festgehalten: „Auch der
kirchliche Amtsträger ist ein Staatsbürger und hat als solcher gleiche Rechte
und Pflichten wie jeder andere Christ und Bürger.“
VI.
Schon
hieran wird deutlich: Das institutionelle Nebeneinander ist zugleich ein
gesellschaftliches Miteinander von Kirche und Staat. Denn so sehr die Trennung
der kirchlichen und staatlichen Wirkungsbereiche sinnvoll und erhaltenswert
ist, so sehr ist ein partnerschaftlicher Dialog zum Wohle unserer Gesellschaft
notwendig.
Die im
Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit ist in der Vergangenheit oft
missverstanden worden. Dieses Missverständnis drückt sich aus in der häufig
vorzufindenden Meinung, die Ausübung des Glaubens sei eine reine Privatsache
fernab jeglicher Auswirkungen in Staat und Gesellschaft. Und es wird begünstigt
durch Entwicklungen, nach denen immer mehr Menschen Glück und Geborgenheit
ausschließlich im Privaten suchen. Während der Staat öffentlich handelt und
wirkt, soll der persönliche Glaube nach diesem Verständnis ausschließlich in
den Kirchen und – überspitzt formuliert – in den eigenen vier
Wänden zum Ausdruck gelangen.
Ich sage
klar und deutlich: Wer die Trennung von Kirche und Staat auf diese Weise
versteht, der missversteht die Bedeutung des christlichen Glaubens für das
Zusammenleben der Menschen in der Geschichte und in unserer heutigen
demokratischen Gesellschaft. Kardinal Lehmann hat es einmal so formuliert:
„Wir haben zwar einen säkularen Staat, aber keine säkulare Gesellschaft.“
Damit hat er betont: Die Ausübung des Glaubens ist eben noch mehr als eine
persönliche Entscheidung – und auch die Kirche kann keine reine
Privatsache sein. So wie der Gottesbezug im Grundgesetz auf die christlichen
Wurzeln unserer Kultur verweist, so bildet das Wirken der Kirchen in unserem
Staat eine unverzichtbare Klammer für die gemeinsam geteilten Werte unseres
Zusammenlebens.
Daher finde
ich es richtig und wichtig, dass in vielen Bereichen unserer Gesellschaft die
Kirchen und der Staat eine gegenseitig respektierte Partnerschaft zum Wohle der
Menschen eingehen. Und es ist mehr als begrüßenswert, dass sie sich
miteinander, nicht allein nebeneinander, für den Erhalt christlicher Werte in
unserer heutigen Zeit einsetzen. Die Reden und Appelle auf von kirchlichen und
politischen Vertretern auf dem Evangelischen Kirchentag haben dies wieder
beispielhaft bewiesen.
Ebenso wie
der Staat Glaubensfragen nicht ausblenden kann, so können sich auch die Kirchen
nicht den aktuellen gesellschaftspolitischen Herausforderungen verschließen.
Die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit umfasst aus meinem
Verständnis heraus ebenso die Freiheit der Kirchen und der
Religionsgemeinschaften, sich nach eigenen Möglichkeiten gesellschaftlich im
Staat zu engagieren. Religionsfreiheit bedeutet schließlich für jeden von uns,
dass wir unseren Glauben – ob nun alleine oder in der Gemeinschaft mit
anderen Menschen – auch öffentlich artikulieren. Nur dann, wenn wir unser
persönliches Bekenntnis zur Kirche auch durch unser Handeln im Alltag äußern,
wird unser Glaube zu einem lebendigen Glauben.
Die
Landesbischöfin Margot Käßmann hat auf den Punkt gebracht, was lebendiger
Glaube für jeden von uns bedeutet. Sie hat erklärt: „Mir liegt daran,
dass unsere Kirche sich nicht in eine fromme Ecke verkriecht, sondern mit
Verantwortung für unser Land und unsere Welt übernimmt.“ Umso
vielfältiger, umso notwendiger ist das partnerschaftliche Miteinander von
Kirche und Staat in Deutschland. Das ist ein Miteinander, das auf Toleranz und
auf dem Respekt vor der institutionellen Trennung kirchlicher und weltlicher
Wirkungsbereiche beruht. – Ein Miteinander, das für Christen und
Nicht-Christen im Alltag unmittelbar erlebbar ist. Ob in den kirchlich
getragenen Kindertagesstätten, in Krankenhäusern oder in den theologischen
Studiengängen unserer Universitäten – vielerorts leisten die Kirchen
gemeinsam mit dem Staat einen Beitrag für sozialen Zusammenhalt, für Gesundheit
und Bildung in Deutschland. Und damit gelangt die Zusammenarbeit der Kirchen mit
dem Staat deutlich sichtbar und zum Vorteil vieler Menschen zum Ausdruck. Und
ich finde, diese Festveranstaltung bietet den würdigen Rahmen, den
evangelischen Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen für ihr großes Engagement
von Herzen Dank zu sagen.
Die kontrovers
geführten Debatten um den Gottesbezug im europäischen Verfassungstext haben vor
wenigen Jahren gezeigt, wie unterschiedlich die Staaten Europas das Wirken der
Kirchen in Politik und Gesellschaft verstehen und definieren. Auch diese
kulturellen Unterschiede müssen wir tolerieren. Aber zugleich sollten wir
weiterhin das historisch gewachsene Miteinander von Kirchen und Staat in
Deutschland fördern. Aus unserer Perspektive können wir schließlich sagen: Ein
sichtbares Miteinander fördert das Vertrauen der Menschen sowohl in die
kirchlichen als auch die staatlichen Institutionen.
VII.
Wir alle
wissen: Eine Partnerschaft ist dann nicht ehrlich, wenn Partner nicht offen
miteinander umgehen. Ich sage klar und deutlich: Nicht allein das
Nebeneinander, nicht allein das Miteinander, auch ein Gegeneinander von Kirche
und Staat ist in unserer demokratischen Gesellschaft erforderlich. Dieses
Gegeneinander zeigt sich immer dann, wenn Kirche und Staat unterschiedliche
Positionen zu bestimmten Fragen unseres Zusammenlebens vertreten. Es ist
Ausdruck einer lebendigen demokratischen Kultur und ebenso eines lebendigen
christlichen Glaubens.
Gerade in
einer Zeit der gesellschaftlichen Pluralisierung, in Zeiten wirtschaftlicher
Krisen und eines rasanten wissenschaftlichen Fortschritts ist der Staat ein ums
andere Mal vor Fragen gestellt, die er nur schwer für sich allein beantworten
kann. Insbesondere in Fragen, welche die ethischen Grundfesten unserer
Gesellschaft zutiefst berühren, sind die staatlichen Regelungssysteme auf das
Wort und das Widerwort der Kirchen angewiesen. Wenn es darum geht, staatliche
Positionen zu erarbeiten etwa zur Sterbehilfe, zur Spätabtreibung oder zum
Einsatz von Gentechnik in der modernen Medizin, aber auch zu den großen
Aufgaben in der Welt Hunger und Armut zu bekämpfen, Umweltschutz, Einsatz für
Menschenrechte, sind die Kirchen durch ihre gesellschaftliche Teilhabe dazu
aufgerufen, Stellung zu beziehen und Bedenken öffentlich zu äußern. Die
Positionen der Kirchen können helfen, dem Staat in schwierigen und
schwierigsten Entscheidungen ethische Leitlinien und Grenzen aufzuzeigen.
Das
Gegeneinander von Meinungen bildet aus meiner Sicht eine gute Voraussetzung, um
in der Demokratie und auf der Grundlage gemeinsam akzeptierter Werte
Entscheidungen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger zu treffen. Auch in dieser
Hinsicht ist Toleranz gefragt. Denn ein Austausch von Sichtweisen kann nur dann
funktionieren, wenn sowohl der Staat als auch die Kirchen ihr Gegenüber als
gleichwertigen Partner akzeptieren. Ein zeitweiliges Gegeneinander ist damit
immer auch ein konstruktives Miteinander.
VIII.
Damit,
meine Damen und Herren, ist das vielschichtige Verhältnis von Kirche und Staat
in Deutschland zumindest in einigen Ansätzen beschrieben. Doch was bringt uns
diese Erkenntnis für unser Zusammenleben im Alltag heute?
Die Antwort
hierauf ist sicher so vielfältig wie die Vielfalt der Lebensverhältnisse in der
Bundesrepublik. Lassen Sie mich Ihnen daher kurz erläutern, was das Verhältnis
von Kirche und Staat für mich persönlich bedeutet.
Als
Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen bekomme ich eine Frage immer
wieder gestellt. Sie lautet: Dürfen sich Politikerinnen und Politiker in
Deutschland überhaupt öffentlich zu ihrem Glauben bekennen? Mit anderen Worten:
Darf ein demokratisch gewählter Repräsentant sein Handeln im Auftrag der Wähler
an persönlichen Glaubensfragen orientieren? Oder muss er sein privates
Glaubensbekenntnis nicht strikt von seinem politischen Wirken im Staat trennen?
Ich finde:
Politikerinnen und Politiker in Deutschland sollen sich nicht nur zum
christlichen Glauben bekennen dürfen. Mehr noch: Als verantwortlich handelnde
Christen ist es ihre Pflicht, sich auch öffentlich auf die Wurzeln ihres
christlichen Glaubens zu berufen. Denn wie ich bereits ausführte: Der Glauben
kann nicht allein Privatsache sein. Er hat eine gesellschaftliche und damit
auch eine politische Dimension.
So ist es
auch folglich, wenn sich Politikerinnen und Politiker in Deutschland dafür
entscheiden, den Amtseid mit der Formel „So wahr mir Gott helfe“ zu
leisten, wie ich es mit Freude und Stolz getan habe. Damit bekennen sie sich
öffentlich zu ihrem Glauben, auch wenn sie als gewählte Repräsentanten den
Bürgern und Bürgerinnen gegenüber verantwortlich sind und bleiben. An dieser
Stelle zeigt sich besonders deutlich, was das Verhältnis von Kirche und Staat
in unserem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat ausmacht. Laut Grundgesetz
sind die Abgeordneten in ihren politischen Entscheidungen einzig und allein
ihrem persönlichen Gewissen, nicht einer Partei, nicht einer
Interessenorganisation und auch nicht einer Kirche verpflichtet.
Doch ich
frage Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren: Woher soll sich das Gewissen
der Abgeordneten speisen, wenn nicht auch aus ihren persönlichen religiösen
Überzeugungen und ihrem Selbstverständnis als gesellschaftlich wirkende
Christinnen und Christen? Wie soll ich eine politische Entscheidung mit meinen
persönlichen Überzeugungen vereinbaren, wenn ich mich dabei nicht auch auf mein
Selbstverständnis als Christin berufen kann? Politiker werden nicht als
Politiker geboren. Wie gut ist es, wenn sie ihr Erfahrungswissen aus erlebter
Arbeit in Gemeinden, in kirchlichen Institutionen gemacht haben. Ich schöpfe den
Großteil meines Wissens aus dieser Herkunft.
Im Landtag
Nordrhein-Westfalen laden die evangelische und die katholische Kirche
regelmäßig zu Andachten vor den Plenarsitzungen ein. Und nicht wenige
Abgeordnete nutzen dieses Angebot, um vor den Debatten und Abstimmungen noch
einmal in sich zu kehren, und sich noch einmal die persönliche Verantwortung
für ihr politisches Handeln vor Augen zu führen.
Ja, wir
haben es oft genug nötig zu beten. Wie oft werden wir auch augenblicklich an
die Grenzen unseres Wissens und unserer Erfahrung gebracht und können nur
hoffen, dass wir die richtigen Entscheidungen treffen. Wie gesagt: Der Glaube
ist das bedeutende, verlässliche Fundament für die kulturellen Werte unserer
Gesellschaft. Wird er allein ins Private abgedrängt, ist auch die umfassende
Bedeutung von Werten wie Toleranz und Nächstenliebe in Staat und Gesellschaft
kaum mehr sichtbar. – Das wäre eine zutiefst beunruhigende Entwicklung.
IX.
Papst
Benedikt XVI. hat die Gegenwart so beschrieben: „Gott ist sehr an den
Rand gedrängt. Im politischen Leben ist es fast unanständig geworden, von Gott
zu reden – geradeso, als wäre es ein Angriff auf die Freiheit des
Ungläubigen. Eine Gesellschaft, wo Gott absolut abwesend ist, zerstört sich
selbst. Das haben wir in den großen totalitären Experimenten des letzten
Jahrhunderts gesehen.“
Diese vom
Papst geäußerte Sorge führt mich zu einem beispiellosen Vorgang, der mich sehr
beschäftigt hat. Ich meine die Volksabstimmung in Berlin über einen
gleichgestellten Religions- und Ethikunterricht. Das traurige Ergebnis: Auch
weiterhin soll Religion nicht als ordentliches Lehrfach an den Berliner Schulen
eingeführt werden. Viele Kommentatoren in den Medien haben die Entscheidung als
negatives Signal für die Bedeutung christlicher Werte in unserer heutigen Zeit
gedeutet. So schrieb beispielsweise der Journalist Hans-Ulrich Jörges im
„Stern“ über Berlin als die „gottlose Hauptstadt“. Auch
er, der keiner Kirche angehöre, habe für den Religionsunterricht gestimmt, weil
er christliche Werteerziehung in Deutschland für unverzichtbar halte. Der Blick
auf 60 Jahre deutscher Geschichte zeige, dass wichtige politische Fragen nicht
ohne die Grundlage christlicher Werte hätten getroffen werden könnten.
Recht hat
er! Und ich wiederhole noch einmal Papst Benedikt: „Eine Gesellschaft, wo
Gott … abwesend ist, zerstört sich selbst..“ Auch im Verhältnis zu
anderen Religionen oder Nichtgläubigen ist doch das Wissen um die eigene
Religion elementar. Wer sich seines Standpunktes nicht vergewissert, ist doch
sehr viel mehr der Vorurteile oder Falscheinschätzungen bis hin zur Gefahr der
Intoleranz ausgeliefert als jemand, der sich mit seiner Religion
auseinandersetzt. Auch von politischer Seite muss unsere Botschaft deshalb
lauten: Die Kirchen in Deutschland gehören nicht an den Rand, sie gehören in die
Mitte unserer Gesellschaft.
Dazu, meine
sehr geehrten Damen und Herren, können wir gemeinsam und jeder von uns einen
Beitrag leisten – indem wir unseren Glauben eben nicht hinter
Kirchenmauern verstecken, sondern ihn als Grundlage unseres Handelns verstehen.
X.
75 Jahre
ist es nun her, dass die Bekenntnissynode hier in Wuppertal die Thesen der
Barmer Erklärung verfasste und verabschiedete. Auch heute noch, nach sechs
Jahrzehnten Demokratie in Deutschland, sind die Thesen der Barmer Erklärung
weiterhin höchst aktuell. Diese sollten wir uns auch in Zukunft immer wieder
vergegenwärtigen, wenn wir die Bedeutung des christlichen Glaubens für unsere
Gesellschaft, für unser politisches Handeln ergründen wollen.
Ich bin der
Überzeugung: Wir in Nordrhein-Westfalen und Deutschland sollten bewusster und
selbstbewusster mit dem Thema „Religion im Alltag“ umgehen. Wir
sollten offen und öffentlich die Glaubensfragen in Politik und Gesellschaft
diskutieren. Das ist die beste Grundlage, um das vielschichtige Verhältnis von
Kirche und Staat in unserer Demokratie lebendig zu gestalten. Und wir sollten
auch mit einfachen Worten bekennen: Christ sein, der Glaube an Gott: das gibt
Kraft, das macht Mut, das gibt Wurzeln und Nähe – und vor allem: das
macht das auch ganz, ganz viel Freude. Glaube in Gemeinschaft erlebt, das
ermuntert meine Seele.
XI.
Meine sehr
geehrten Damen und Herren!
Ich bin
dankbar, mit Ihnen gemeinsam hier in Wuppertal das Jubiläum der Barmer
Erklärung feiern zu dürfen. In Erinnerung rufen zu dürfen, was mutige
Christinnen und Christen dem Nazideutschland entgegensetzten und damit
Vorbilder für alle folgenden Generationen wurden!
Und ich
freue mich auf zahlreiche Begegnungen und Gespräche gleich im Anschluss.
Herzlichen Dank und uns allen Gottes reichen Segen!
* Festrede der Präsidentin des
Landtags Nordrhein-Westfalen anlässlich der Jubiläumsfeier „75 Jahre
Barmer Theologische Erklärung“ am 29. Mai 2009, 19.00 Uhr, Gemarker
Kirche in Wuppertal-Barmen. Die CDU-Politikerin Regina van Dinther ist Mitglied
der römisch-katholischen Kirche.
Zur Veröffentlichung vorgeschlagen
von Frank-Matthias Hofmann, Johanna-Wendel-Straße 15, 66119 Saarbrücken.
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