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Regina van Dinther
Platz des Landtags 1, 40002 Düsseldorf

 

 

 

Nebeneinander, miteinander, gegeneinander?

Zur 5. These der Barmer Erklärung: Überlegungen zum vielschichtigen Verhältnis von Kirche und Staat in Deutschland*

 

I.

Verehrter, lieber Herr Präses Schneider!

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Schulz, sehr geehrter Herr Metropolit Augustionos, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Herzlich möchte ich mich bei der Evangelischen Kirche im Rheinland, beim Kirchenkreis und bei der Kirchengemeinde Wuppertal-Gemarke für Ihre Einladung bedanken. Es ist mir eine große Ehre und eine persönliche Freude, zur heutigen Jubiläumsfeier die Festansprache halten zu dürfen. – Für mich als Katholikin gewinnt diese Ehre noch einmal an zusätzlicher Bedeutung.

 

Die Barmer Theologische Erklärung ist ohne Zweifel das wichtigste Glaubenszeugnis der Bekennenden Evangelischen Kirche im Nationalsozialismus und in Zeiten staatlich missbrauchter Macht. Auch 75 Jahre, nachdem die Erklärung hier in Wuppertal verabschiedet wurde, ist sie ein bedeutendes Dokument für den Widerstand der Evangelischen Kirche gegen jede Form der Gleichschaltung und gegen staatliche Eingriffe in Glaubens- und Kirchenfragen. Die Thesen der Barmer Erklärung sind daher stets im historischen Kontext zu betrachten und vor dem Hintergrund des schändlichsten Kapitels deutscher Geschichte, der Nazi-Barbarei bis 1945, zu würdigen.

 

Gleichwohl ist die Barmer Erklärung ein willkommener Anlass, über das Verhältnis von Kirche und Staat in unserer heutigen Zeit nachzudenken. Denn auch heute noch liefern uns die Thesen der Barmer Erklärung Antworten für bedeutende Fragen nach dem Zusammenspiel von Glauben und gesellschaftlicher Verantwortung, für die Schnittstellen von Kirchen und Staat, Religion und Politik.

 

Auf der Grundlage der fünften These – „Fürchtet Gott, ehrt den König“ – möchte ich mit Ihnen gemeinsam über die Bedeutung unseres christlichen Glaubens für das politisch-gesellschaftliche Handeln und Entscheiden in der Bundesrepublik Deutschland diskutieren.

 

II.

 

Ein Bus erregt in diesen Tagen die Gemüter vieler Menschen in unserem Land. „Es gibt – mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit – keinen Gott.“ Das steht auf dem Bus in großen Buchstaben geschrieben. Und weiter: „Ein erfülltes Leben braucht keinen Glauben“. Durch Nordrhein-Westfalen und die ganze Bundesrepublik soll der Bus fahren. Mit diesen Botschaften wollen in Deutschland lebende Atheisten auf ihre nicht-religiöse Weltanschauung aufmerksam machen.

 

Die Reaktionen in der Öffentlichkeit auf diese Kampagne mögen noch so unterschiedlich sein. Der Bus mag persönliches Unverständnis, Gleichgültigkeit oder auch Zustimmung hervorrufen. Eines zeigen diese unterschiedlichen Reaktionen ganz sicher: Wir leben in einer demokratischen, in einer freiheitlichen und in einer pluralistisch-toleranten Gesellschaft. Hier darf jeder Mensch seine persönliche Meinung frei äußern. Und hier kann jeder für sich persönlich entscheiden, welcher Religion er angehören möchte, und ob er sich überhaupt einer bestimmten Glaubensgemeinschaft zugehörig fühlt. Diese Errungenschaft der persönlichen Entscheidungsfreiheit ist zweifellos eine der wertvollsten Merkmale unserer Demokratie.

 

Das wird uns in diesen Tagen besonders bewusst, wenn wir das 60-jährige Bestehen des deutschen Grundgesetzes und damit auch den 60. Geburtstag der Bundesrepublik Deutschland feiern. Im Grundgesetz haben die Mütter und Väter unserer Verfassung in Artikel 4 ganz eindeutig festgehalten: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ Sie haben mit diesem unveränderlichen Grundrecht auf Religionsfreiheit die verfassungsrechtliche Voraussetzung für eine persönliche Entscheidungsfreiheit in Glaubensfragen geschaffen. Ganz gleich ob ich mich zu einer bestimmten Religion bekenne oder nicht: Für meine individuelle Einstellung habe ich von staatlicher Seite keine Konsequenzen und keinerlei Beeinflussung zu befürchten.

 

III.

 

Diese Freiheit, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist eine Freiheit, von der Generationen von Menschen in den Jahrzehnten und Jahrhunderten zuvor oft nicht einmal zu träumen wagten. Glaubensfragen boten den Herrschern in Europa oft genug Anlass zu Kriegen um persönliche Macht und staatlichen Einfluss. Und aufgrund ihres Glaubens mussten Millionen von Menschen um Leib und Leben fürchten. Daher können wir in Deutschland auch 60 Jahre nach Inkrafttreten unseres Grundgesetzes stolz auf unsere Verfassung sein, die 1949 das Fundament für Frieden und Freiheit auch über eine Abgrenzung von Kirchen und Staat geschaffen hat.

 

Für eine klare Trennung des kirchlichen Wirkens von staatlicher Machtausübung hat sich die Bekennende Kirche in der Barmer Theologischen Erklärung 1934 ausgesprochen. Mit besorgtem Blick auf die einsetzende Gleichschaltung aller Lebensbereiche im nationalsozialistischen Staat hat die Bekenntnissynode erklärt: Weder solle sich die Kirche staatliche Aufgaben aneignen, noch solle der Staat in totalitärer Absicht die Bestimmungen der Kirche für sich vereinnahmen. Wörtlich steht in der Barmer Erklärung geschrieben: „Wir verwerfen die falsche Lehre, als solle und könne der Staat über seinen besonderen Auftrag hinaus die einzige und totale Ordnung menschlichen Lebens werden und also auch die Bestimmung der Kirche erfüllen. Wir verwerfen die falsche Lehre, als solle und könne sich die Kirche über ihren besonderen Auftrag hinaus staatliche Art, staatliche Aufgaben und staatliche Würde aneignen und damit selbst zu einem Organ des Staates werden.“

 

Das Barmer Bekenntnis verstehe ich somit als entschiedene Positionierung der Kirche sowohl gegen staatlichen Totalitarismus als auch gegen religiösen Fanatismus. Beides sind bekanntlich Extreme, die in der Vergangenheit das Zusammenleben der Menschen in Deutschland und Europa auf schreckliche Weise geprägt haben.

 

Vor diesem historischen Hintergrund und mit Blick auf die schmerzhaften Lehren der Geschichte dürfen wir heute umso glücklicher sein, in einem Staat mit demokratisch-freiheitlicher Grundordnung zu leben. Er erkennt die Autonomie der Kirche an, und er überlässt den Menschen zugleich die individuelle Entscheidungsfreiheit in Glaubensfragen.

 

IV.

 

Kritiker hingegen haben dies oft anders gesehen und auf die Präambel des deutschen Grundgesetzes verwiesen. Dort heißt es: „Im Bewusstsein seine Verantwortung vor Gott und den Menschern hat sich das Deutsche Volk dieses Grundgesetz gegeben.“

 

Hebelt nun dieser Gottesbezug die auferlegte Neutralität des Staates in Religions- und Glaubensfragen aus? Bevorzugt der Gottesbezug im deutschen Staatsverständnis etwa den christlichen Glauben vor anderen Religionen? Und vereinnahmt ihn der Staat damit für seine weltlich-politischen Zwecke?

Ohne diese Fragen hier detailliert und ausführlich beantworten zu wollen, so bin ich doch der Meinung: Die Präambel des Grundgesetzes läuft der Religionsfreiheit und der weltanschaulichen Neutralität des Staates keineswegs zuwider. Vielmehr ist der Gottesbezug im Grundgesetz ein erforderlicher und – wie ich finde – auch ein notwendiger Verweis auf die christlichen Werte und Wurzeln unserer Kultur. Das sind Werte wie Toleranz und Nächstenliebe, die unser aller Handeln und Entscheiden Tag für Tag bestimmen. Und wir dürfen oder müssen sogar daran erinnern, dass die Väter und Mütter des Grundgesetzes sogar alles trennende der beiden Religionen überwanden, weil doch eben mit den gemeinsam geteilten Werten des christlichen Glaubens eine solche Schreckensherrschaft wie die der Nazibarbaren ein für alle mal verhindert werden sollen. Und die Diskussion über die Bedeutung des christlichen Glaubens in der Politik ist daher auch heute notwendig.

 

Umso notwendiger halte ich eine Diskussion über die heutige Bedeutung des christlichen Glaubens in der Politik. Diese Frage ist auf das engste mit dem Verhältnis von Kirchen und Staat im Deutschland des 21. Jahrhunderts verknüpft. Wie also, meine sehr geehrten Damen und Herren, lässt sich dieses Verhältnis angemessen beschreiben und charakterisieren? Oder konkreter gefragt: Ist es ein bloßes Nebeneinander, ein Miteinander oder vielleicht sogar ein Gegeneinander?

 

Ich meine: Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Antwort ist stets davon abhängig, aus welchem Blickwinkel wir das Verhältnis von Kirche und Staat betrachten, und welche unterschiedlichen Erwartungen wir an die Aufgaben von Kirche und Staat herantragen.

 

Lassen Sie mich Ihnen im Folgenden drei verschiedene Blickwinkel aufzeigen, aus denen wir ein Nebeneinander, ein Miteinander und zuweilen auch ein Gegeneinander von Kirche und Staat in Deutschland erkennen können. Und aus eben diesen Blickwinkeln können wir darüber hinaus Herausforderungen für unser politisches wie gesellschaftliches Handeln als bekennende Christinnen und Christen ableiten.

 

V.

 

Das Nebeneinander von Kirche und Staat habe ich Ihnen schon andeutungsweise beschrieben. Dieses Verhältnis ist vor allem aus dem Blickwinkel der Institutionen zu charakterisieren. Im demokratischen Deutschland haben sich Kirche und Staat auf eine gegenseitige Achtung ihrer Wirkungsbereiche verständigt – so wie es These 5 der Barmer Erklärung fordert. Dieses Nebeneinander setzt auf der einen Seite eine Toleranz staatlich-weltlichen Handelns seitens der Kirchen und auf der anderen Seite die erwähnte Neutralität und Toleranz des Staates in Glaubensfragen voraus.

 

Johannes Rau, der berühmte Sohn der Stadt Wuppertal und langjähriges Mitglied dieser Kirchengemeinde, hat im Amt des Bundespräsidenten das heutige Nebeneinander von Kirche und Staat zu Recht als einen großen „zivilisatorischen Fortschritt“ bezeichnet. Und er hat diesen Fortschritt unter anderem auf die historischen Errungenschaften der Aufklärung in Europa mit Vordenkern wie Johann Gottfried Herder zurückgeführt.

Wenn wir also das Nebeneinander von Kirche und Staat als Fundament für Frieden und Freiheit in Deutschland und auf dem europäischen Kontinent begreifen, so muss uns die gegenseitige Toleranz von kirchlicher und staatlicher Bestimmung besonders am Herzen liegen. Umso mehr gilt es darauf zu achten, Toleranz als das zu verstehen, was sie tatsächlich ist.

 

Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche, Bischof Wolfgang Huber, hat erst vor wenigen Wochen im Deutschen Generalkonsulat in Istanbul davor gewarnt, den Begriff der Toleranz als „Gleichgültigkeit ohne Anspruch auf wertende Stellungnahme“ misszuverstehen. So sagte Bischof Huber: „Religiöse Toleranz in einem ernsthaften Sinne meint das Aushalten und Austragen von Differenzen in Anerkennung der Verbindlichkeit von religiösen Überzeugungen.“

 

Mit anderen Worten: Toleranz fördert einen kritischen Dialog und verweigert sich diesem nicht. Für das institutionelle Nebeneinander von Kirche und Staat bedeutet sie daher eine wesentliche Voraussetzung und Herausforderung zugleich.

 

Konkret bedeutet das: Der Staat soll weltanschaulich neutral handeln und keine bestimmte Religion anderen Religionen bevorzugen. Aber er darf zugleich nicht gleichgültig in Glaubensfragen bleiben. Er hat die in den Grundrechten garantierte Religionsfreiheit ohne Einschränkungen zu respektieren, und er muss diese Freiheit durch sein Handeln jederzeit schützen. Bischof Huber erkennt in dieser Aufgabe die staatliche Pflicht – wie er sagt –, „Religion als Bestimmungskraft für das Leben vieler Bürgerinnen und Bürger wahrzunehmen und sie ohne falsche Parteinahme zu fördern.“

Ebenso erkennen die Kirchen in Deutschland das weltliche Gewaltmonopol des Staates an und akzeptieren, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung das beste Fundament für die Wahrung der Menschenwürde in der Bundesrepublik ist. Folglich hat auch die Evangelische Kirche in ihrer 1985 verfassten Denkschrift zur freiheitlichen Demokratie in Deutschland festgehalten: „Auch der kirchliche Amtsträger ist ein Staatsbürger und hat als solcher gleiche Rechte und Pflichten wie jeder andere Christ und Bürger.“

 

VI.

 

Schon hieran wird deutlich: Das institutionelle Nebeneinander ist zugleich ein gesellschaftliches Miteinander von Kirche und Staat. Denn so sehr die Trennung der kirchlichen und staatlichen Wirkungsbereiche sinnvoll und erhaltenswert ist, so sehr ist ein partnerschaftlicher Dialog zum Wohle unserer Gesellschaft notwendig.

 

Die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit ist in der Vergangenheit oft missverstanden worden. Dieses Missverständnis drückt sich aus in der häufig vorzufindenden Meinung, die Ausübung des Glaubens sei eine reine Privatsache fernab jeglicher Auswirkungen in Staat und Gesellschaft. Und es wird begünstigt durch Entwicklungen, nach denen immer mehr Menschen Glück und Geborgenheit ausschließlich im Privaten suchen. Während der Staat öffentlich handelt und wirkt, soll der persönliche Glaube nach diesem Verständnis ausschließlich in den Kirchen und – überspitzt formuliert – in den eigenen vier Wänden zum Ausdruck gelangen.

 

Ich sage klar und deutlich: Wer die Trennung von Kirche und Staat auf diese Weise versteht, der missversteht die Bedeutung des christlichen Glaubens für das Zusammenleben der Menschen in der Geschichte und in unserer heutigen demokratischen Gesellschaft. Kardinal Lehmann hat es einmal so formuliert: „Wir haben zwar einen säkularen Staat, aber keine säkulare Gesellschaft.“ Damit hat er betont: Die Ausübung des Glaubens ist eben noch mehr als eine persönliche Entscheidung – und auch die Kirche kann keine reine Privatsache sein. So wie der Gottesbezug im Grundgesetz auf die christlichen Wurzeln unserer Kultur verweist, so bildet das Wirken der Kirchen in unserem Staat eine unverzichtbare Klammer für die gemeinsam geteilten Werte unseres Zusammenlebens.

 

Daher finde ich es richtig und wichtig, dass in vielen Bereichen unserer Gesellschaft die Kirchen und der Staat eine gegenseitig respektierte Partnerschaft zum Wohle der Menschen eingehen. Und es ist mehr als begrüßenswert, dass sie sich miteinander, nicht allein nebeneinander, für den Erhalt christlicher Werte in unserer heutigen Zeit einsetzen. Die Reden und Appelle auf von kirchlichen und politischen Vertretern auf dem Evangelischen Kirchentag haben dies wieder beispielhaft bewiesen.

 

Ebenso wie der Staat Glaubensfragen nicht ausblenden kann, so können sich auch die Kirchen nicht den aktuellen gesellschaftspolitischen Herausforderungen verschließen. Die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit umfasst aus meinem Verständnis heraus ebenso die Freiheit der Kirchen und der Religionsgemeinschaften, sich nach eigenen Möglichkeiten gesellschaftlich im Staat zu engagieren. Religionsfreiheit bedeutet schließlich für jeden von uns, dass wir unseren Glauben – ob nun alleine oder in der Gemeinschaft mit anderen Menschen – auch öffentlich artikulieren. Nur dann, wenn wir unser persönliches Bekenntnis zur Kirche auch durch unser Handeln im Alltag äußern, wird unser Glaube zu einem lebendigen Glauben.

 

Die Landesbischöfin Margot Käßmann hat auf den Punkt gebracht, was lebendiger Glaube für jeden von uns bedeutet. Sie hat erklärt: „Mir liegt daran, dass unsere Kirche sich nicht in eine fromme Ecke verkriecht, sondern mit Verantwortung für unser Land und unsere Welt übernimmt.“ Umso vielfältiger, umso notwendiger ist das partnerschaftliche Miteinander von Kirche und Staat in Deutschland. Das ist ein Miteinander, das auf Toleranz und auf dem Respekt vor der institutionellen Trennung kirchlicher und weltlicher Wirkungsbereiche beruht. – Ein Miteinander, das für Christen und Nicht-Christen im Alltag unmittelbar erlebbar ist. Ob in den kirchlich getragenen Kindertagesstätten, in Krankenhäusern oder in den theologischen Studiengängen unserer Universitäten – vielerorts leisten die Kirchen gemeinsam mit dem Staat einen Beitrag für sozialen Zusammenhalt, für Gesundheit und Bildung in Deutschland. Und damit gelangt die Zusammenarbeit der Kirchen mit dem Staat deutlich sichtbar und zum Vorteil vieler Menschen zum Ausdruck. Und ich finde, diese Festveranstaltung bietet den würdigen Rahmen, den evangelischen Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen für ihr großes Engagement von Herzen Dank zu sagen.

 

Die kontrovers geführten Debatten um den Gottesbezug im europäischen Verfassungstext haben vor wenigen Jahren gezeigt, wie unterschiedlich die Staaten Europas das Wirken der Kirchen in Politik und Gesellschaft verstehen und definieren. Auch diese kulturellen Unterschiede müssen wir tolerieren. Aber zugleich sollten wir weiterhin das historisch gewachsene Miteinander von Kirchen und Staat in Deutschland fördern. Aus unserer Perspektive können wir schließlich sagen: Ein sichtbares Miteinander fördert das Vertrauen der Menschen sowohl in die kirchlichen als auch die staatlichen Institutionen.

 

VII.

 

Wir alle wissen: Eine Partnerschaft ist dann nicht ehrlich, wenn Partner nicht offen miteinander umgehen. Ich sage klar und deutlich: Nicht allein das Nebeneinander, nicht allein das Miteinander, auch ein Gegeneinander von Kirche und Staat ist in unserer demokratischen Gesellschaft erforderlich. Dieses Gegeneinander zeigt sich immer dann, wenn Kirche und Staat unterschiedliche Positionen zu bestimmten Fragen unseres Zusammenlebens vertreten. Es ist Ausdruck einer lebendigen demokratischen Kultur und ebenso eines lebendigen christlichen Glaubens.

 

Gerade in einer Zeit der gesellschaftlichen Pluralisierung, in Zeiten wirtschaftlicher Krisen und eines rasanten wissenschaftlichen Fortschritts ist der Staat ein ums andere Mal vor Fragen gestellt, die er nur schwer für sich allein beantworten kann. Insbesondere in Fragen, welche die ethischen Grundfesten unserer Gesellschaft zutiefst berühren, sind die staatlichen Regelungssysteme auf das Wort und das Widerwort der Kirchen angewiesen. Wenn es darum geht, staatliche Positionen zu erarbeiten etwa zur Sterbehilfe, zur Spätabtreibung oder zum Einsatz von Gentechnik in der modernen Medizin, aber auch zu den großen Aufgaben in der Welt Hunger und Armut zu bekämpfen, Umweltschutz, Einsatz für Menschenrechte, sind die Kirchen durch ihre gesellschaftliche Teilhabe dazu aufgerufen, Stellung zu beziehen und Bedenken öffentlich zu äußern. Die Positionen der Kirchen können helfen, dem Staat in schwierigen und schwierigsten Entscheidungen ethische Leitlinien und Grenzen aufzuzeigen.

 

Das Gegeneinander von Meinungen bildet aus meiner Sicht eine gute Voraussetzung, um in der Demokratie und auf der Grundlage gemeinsam akzeptierter Werte Entscheidungen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger zu treffen. Auch in dieser Hinsicht ist Toleranz gefragt. Denn ein Austausch von Sichtweisen kann nur dann funktionieren, wenn sowohl der Staat als auch die Kirchen ihr Gegenüber als gleichwertigen Partner akzeptieren. Ein zeitweiliges Gegeneinander ist damit immer auch ein konstruktives Miteinander.

 

VIII.

 

Damit, meine Damen und Herren, ist das vielschichtige Verhältnis von Kirche und Staat in Deutschland zumindest in einigen Ansätzen beschrieben. Doch was bringt uns diese Erkenntnis für unser Zusammenleben im Alltag heute?

 

Die Antwort hierauf ist sicher so vielfältig wie die Vielfalt der Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik. Lassen Sie mich Ihnen daher kurz erläutern, was das Verhältnis von Kirche und Staat für mich persönlich bedeutet.

 

Als Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen bekomme ich eine Frage immer wieder gestellt. Sie lautet: Dürfen sich Politikerinnen und Politiker in Deutschland überhaupt öffentlich zu ihrem Glauben bekennen? Mit anderen Worten: Darf ein demokratisch gewählter Repräsentant sein Handeln im Auftrag der Wähler an persönlichen Glaubensfragen orientieren? Oder muss er sein privates Glaubensbekenntnis nicht strikt von seinem politischen Wirken im Staat trennen?

 

Ich finde: Politikerinnen und Politiker in Deutschland sollen sich nicht nur zum christlichen Glauben bekennen dürfen. Mehr noch: Als verantwortlich handelnde Christen ist es ihre Pflicht, sich auch öffentlich auf die Wurzeln ihres christlichen Glaubens zu berufen. Denn wie ich bereits ausführte: Der Glauben kann nicht allein Privatsache sein. Er hat eine gesellschaftliche und damit auch eine politische Dimension.

 

So ist es auch folglich, wenn sich Politikerinnen und Politiker in Deutschland dafür entscheiden, den Amtseid mit der Formel „So wahr mir Gott helfe“ zu leisten, wie ich es mit Freude und Stolz getan habe. Damit bekennen sie sich öffentlich zu ihrem Glauben, auch wenn sie als gewählte Repräsentanten den Bürgern und Bürgerinnen gegenüber verantwortlich sind und bleiben. An dieser Stelle zeigt sich besonders deutlich, was das Verhältnis von Kirche und Staat in unserem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat ausmacht. Laut Grundgesetz sind die Abgeordneten in ihren politischen Entscheidungen einzig und allein ihrem persönlichen Gewissen, nicht einer Partei, nicht einer Interessenorganisation und auch nicht einer Kirche verpflichtet.

 

Doch ich frage Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren: Woher soll sich das Gewissen der Abgeordneten speisen, wenn nicht auch aus ihren persönlichen religiösen Überzeugungen und ihrem Selbstverständnis als gesellschaftlich wirkende Christinnen und Christen? Wie soll ich eine politische Entscheidung mit meinen persönlichen Überzeugungen vereinbaren, wenn ich mich dabei nicht auch auf mein Selbstverständnis als Christin berufen kann? Politiker werden nicht als Politiker geboren. Wie gut ist es, wenn sie ihr Erfahrungswissen aus erlebter Arbeit in Gemeinden, in kirchlichen Institutionen gemacht haben. Ich schöpfe den Großteil meines Wissens aus dieser Herkunft.

 

Im Landtag Nordrhein-Westfalen laden die evangelische und die katholische Kirche regelmäßig zu Andachten vor den Plenarsitzungen ein. Und nicht wenige Abgeordnete nutzen dieses Angebot, um vor den Debatten und Abstimmungen noch einmal in sich zu kehren, und sich noch einmal die persönliche Verantwortung für ihr politisches Handeln vor Augen zu führen.

 

Ja, wir haben es oft genug nötig zu beten. Wie oft werden wir auch augenblicklich an die Grenzen unseres Wissens und unserer Erfahrung gebracht und können nur hoffen, dass wir die richtigen Entscheidungen treffen. Wie gesagt: Der Glaube ist das bedeutende, verlässliche Fundament für die kulturellen Werte unserer Gesellschaft. Wird er allein ins Private abgedrängt, ist auch die umfassende Bedeutung von Werten wie Toleranz und Nächstenliebe in Staat und Gesellschaft kaum mehr sichtbar. – Das wäre eine zutiefst beunruhigende Entwicklung.

 

IX.

 

Papst Benedikt XVI. hat die Gegenwart so beschrieben: „Gott ist sehr an den Rand gedrängt. Im politischen Leben ist es fast unanständig geworden, von Gott zu reden – geradeso, als wäre es ein Angriff auf die Freiheit des Ungläubigen. Eine Gesellschaft, wo Gott absolut abwesend ist, zerstört sich selbst. Das haben wir in den großen totalitären Experimenten des letzten Jahrhunderts gesehen.“

 

Diese vom Papst geäußerte Sorge führt mich zu einem beispiellosen Vorgang, der mich sehr beschäftigt hat. Ich meine die Volksabstimmung in Berlin über einen gleichgestellten Religions- und Ethikunterricht. Das traurige Ergebnis: Auch weiterhin soll Religion nicht als ordentliches Lehrfach an den Berliner Schulen eingeführt werden. Viele Kommentatoren in den Medien haben die Entscheidung als negatives Signal für die Bedeutung christlicher Werte in unserer heutigen Zeit gedeutet. So schrieb beispielsweise der Journalist Hans-Ulrich Jörges im „Stern“ über Berlin als die „gottlose Hauptstadt“. Auch er, der keiner Kirche angehöre, habe für den Religionsunterricht gestimmt, weil er christliche Werteerziehung in Deutschland für unverzichtbar halte. Der Blick auf 60 Jahre deutscher Geschichte zeige, dass wichtige politische Fragen nicht ohne die Grundlage christlicher Werte hätten getroffen werden könnten.

 

Recht hat er! Und ich wiederhole noch einmal Papst Benedikt: „Eine Gesellschaft, wo Gott … abwesend ist, zerstört sich selbst..“ Auch im Verhältnis zu anderen Religionen oder Nichtgläubigen ist doch das Wissen um die eigene Religion elementar. Wer sich seines Standpunktes nicht vergewissert, ist doch sehr viel mehr der Vorurteile oder Falscheinschätzungen bis hin zur Gefahr der Intoleranz ausgeliefert als jemand, der sich mit seiner Religion auseinandersetzt. Auch von politischer Seite muss unsere Botschaft deshalb lauten: Die Kirchen in Deutschland gehören nicht an den Rand, sie gehören in die Mitte unserer Gesellschaft.

 

Dazu, meine sehr geehrten Damen und Herren, können wir gemeinsam und jeder von uns einen Beitrag leisten – indem wir unseren Glauben eben nicht hinter Kirchenmauern verstecken, sondern ihn als Grundlage unseres Handelns verstehen.

 

X.

 

75 Jahre ist es nun her, dass die Bekenntnissynode hier in Wuppertal die Thesen der Barmer Erklärung verfasste und verabschiedete. Auch heute noch, nach sechs Jahrzehnten Demokratie in Deutschland, sind die Thesen der Barmer Erklärung weiterhin höchst aktuell. Diese sollten wir uns auch in Zukunft immer wieder vergegenwärtigen, wenn wir die Bedeutung des christlichen Glaubens für unsere Gesellschaft, für unser politisches Handeln ergründen wollen.

 

Ich bin der Überzeugung: Wir in Nordrhein-Westfalen und Deutschland sollten bewusster und selbstbewusster mit dem Thema „Religion im Alltag“ umgehen. Wir sollten offen und öffentlich die Glaubensfragen in Politik und Gesellschaft diskutieren. Das ist die beste Grundlage, um das vielschichtige Verhältnis von Kirche und Staat in unserer Demokratie lebendig zu gestalten. Und wir sollten auch mit einfachen Worten bekennen: Christ sein, der Glaube an Gott: das gibt Kraft, das macht Mut, das gibt Wurzeln und Nähe – und vor allem: das macht das auch ganz, ganz viel Freude. Glaube in Gemeinschaft erlebt, das ermuntert meine Seele.

 

XI.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Ich bin dankbar, mit Ihnen gemeinsam hier in Wuppertal das Jubiläum der Barmer Erklärung feiern zu dürfen. In Erinnerung rufen zu dürfen, was mutige Christinnen und Christen dem Nazideutschland entgegensetzten und damit Vorbilder für alle folgenden Generationen wurden!

Und ich freue mich auf zahlreiche Begegnungen und Gespräche gleich im Anschluss. Herzlichen Dank und uns allen Gottes reichen Segen!

 

 

* Festrede der Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen anlässlich der Jubiläumsfeier „75 Jahre Barmer Theologische Erklärung“ am 29. Mai 2009, 19.00 Uhr, Gemarker Kirche in Wuppertal-Barmen. Die CDU-Politikerin Regina van Dinther ist Mitglied der römisch-katholischen Kirche.

Zur Veröffentlichung vorgeschlagen von Frank-Matthias Hofmann, Johanna-Wendel-Straße 15, 66119 Saarbrücken.

 


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