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Dr. Martin Schuck
Lindenstraße 19, 67346 Speyer

 

Editorial

Theologie in dürftiger Zeit

Der gegenwärtige Reformalltag unserer Kirchen scheint diejenigen wenig zu befriedigen, die sich ein stärkeres politisches Mitmischen ihrer Kirche wünschen, vielleicht von vergangenen Zeiten träumen, als Kirchen die Keimzellen gesellschaftlicher Umbrüche waren, die zu den Ereignissen im Herbst 1989 in Ostdeutschland führten, oder – noch weiter zurück – in Barmen 1934 eine theologisch begründete Verwerfung des Totalitätsanspruchs des nationalsozialistischen Staates formulierten.

 

Beide Ereignisse waren 2009 in unterschiedlich starkem Maße Gegenstand kirchlichen Erinnerns: 20 Jahre Mauerfall und 75 Jahre Barmer Theologische Erklärung, wobei die Erinnerung an den Mauerfall „Barmen“ klar in den Schatten stellte. Es war übrigens das erste Mal, dass ein Barmen-Jubiläum nahezu unbeachtet blieb, obwohl die Jahreszahl 75 durchaus „gedenkwürdig“ ist – und wer erinnert sich nicht an die großen Gedenkveranstaltungen 1984 und 1994?

 

Das Ausbleiben des Barmen-Gedenkens lässt sich allerdings nicht mit dem Zusammenfallen mit der Erinnerung an den Herbst 1989 erklären. Innerhalb des Jahres lagen beide Gedenktage gut fünf Monate auseinander. Die These sei deshalb gewagt, dass auch ohne das Gedenken an den Herbst 1989 „Barmen“ mehr oder weniger ausgefallen wäre. Der Grund dafür dürfte darin liegen, dass der Herbst 1989 die Kirchen auf den Weg in die demokratische Gesellschaft führte, aus heutiger Sicht also eine „Normalisierung“ brachte, heraus aus dem bis dahin mehr oder weniger vehement gekämpften „Kirchenkampf“, hinein in eine friedliche Koexistenz mit der restlichen Gesellschaft.

 

Diese Koexistenz ist seither weniger von theologiepolitischen Kämpfen als von der Suche nach einer Neuverortung in einer eher desinteressierten Umwelt geprägt. Barmen dagegen bildete 1934 den Auftakt zu einer langen Auseinandersetzung zwischen Kirche und Staat. Diese Auseinandersetzung nahm zunächst die Form eines Abwehrkampfes der Kirche gegen Übergriffe des Staates in ihre ureigensten Regelungskompetenzen an.

 

Im Laufe dieses Abwehrkampfes formierten sich neue Identitätsstrukturen, die nun ihrerseits im Selbstverständnis derjenigen kirchlichen Kreise, die den Abwehrkampf gegen den Staat zu einem echten „Kirchenkampf“ machten, zu einer behaupteten Kompetenzerweiterung kirchlichen Handelns auch in den politischen und wirtschaftlichen Bereich hinein führten. Einen frühen Höhepunkt erreichte diese Entwicklung mit der Formulierung des „Darmstädter Wortes“ 1947, das die Bekennende Kirche in einen radikalen und einen eher gemäßigten, neudeutsch würde man sagen: „Realo“-Flügel spaltete.

 

Das Problem des radikalen Flügels der Bekennenden Kirche war nun, dass auch nach 1945 in der demokratischen Gesellschaft Westdeutschlands die Kirchenkampfrhetorik aus der Zeit des Naziregimes der normale theologische Mitteilungsmodus an die „Welt“ geblieben ist. Da nun aber der westdeutsche Staat, anders als die Nazidiktatur, demokratisch organisiert war, lief der Kampf gegen totalitäre Strukturen im Bereich der Staatsorganisation zwangsläufig ins Leere und es mussten neue Kampffelder, nun in den einzelnen Bereichen der materialen Politik, gefunden werden.

 

Bevorzugt in den Blick gerieten dabei die Bereiche Ökonomie (Kapitalismuskritik), Verteidigungspolitik (Wiederbewaffnung, später Anti-Atomtod usw.), Innenpolitik (Notstandsgesetzgebung, später Berufsverbote), Entwicklungspolitik (Nord-Süd-Konflikt) und natürlich Außenpolitik (Westintegration, Kriegsführung der USA in Vietnam usw.). Orientierungspunkt des „Darmstädter Flügels“ war dabei immer die politische Systemalternative, die sich durch die bloße Existenz sozialistischer Staaten ergab und in vielen kirchlichen Kreisen die Hoffnung auf eine antikapitalistische Gesellschaft wach hielt.

 

Dabei waren die sozialistischen Gesellschaften gar nicht mal so sehr Vorbild, sondern einfach nur Garant der Möglichkeit, dass es anders ginge, wenn es nur einen gesellschaftlichen Konsens über den Weg dahin gäbe; dieser Weg musste von den Kirchen vorgedacht werden – notfalls stellvertretend für den Rest der Gesellschaft.

 

Nach 1989 kehrte insofern Normalität ein, als die Systemalternative nicht nur nicht mehr als Anschauungsmaterial zur Verfügung stand, sondern auch weitestgehend moralisch diskreditiert war. Man wurde sich klar darüber, dass eine bessere Welt, für die Christen bereit sind zu kämpfen, so jedenfalls nicht aussehen konnte. Wie aber sollte sie sonst aussehen? Eine Antwort auf diese Frage drängt sich bis heute nicht so einfach auf, und die meisten derer, die früher vehement für eine Politisierung der Kirche kämpften, zogen sich entweder aus dieser Arbeit ganz zurück oder konzentrierten ihre Kräfte nach Innen und bilden heute die Speerspitze derer, die sich in erster Linie mit kirchlichen Strukturreformen, neuen Missionskonzepten etc. beschäftigen.

 

Aber auch zwei Jahrzehnte nach dem großen Umbruch und dem Umschalten der ehemals politischen Theologie auf kirchliche Selbstbespiegelung gibt es immer mal wieder Versuche, den „Geist von Darmstadt“ wiederzubeleben für eine theologische Fundamentalkritik am derzeitigen kirchlichen Umgang mit der Welt. Den jüngsten Versuch dieser Art machte der Jurist und Politologe Joachim Perels, der bis zu seiner Emeritierung Politische Wissenschaft an der Universität Hannover lehrte.

 

Perels ist der Sohn des 1945 hingerichteten Widerstandskämpfers und Anhängers der Bekennenden Kirche Friedrich Justus Perels. Die Auseinandersetzung mit der Kirche in der NS-Zeit ist ein Thema, mit dem er sich in zahlreichen Publikationen Zeit seines Lebens beschäftigt hat. Schon zwischen 1968 und 1974 war er Redaktionsmitglied der Zeitschrift „Stimme der Gemeinde“, 2005 veröffentlichte er das Werk „Die Kirche im Dritten Reich. Anpassung und Widerstand“. In seinem jüngsten Aufsatz „Glaube und Politik.

 

Der deutsche Protestantismus und das Erbe der Bekennenden Kirche“, der in der Ausgabe 12/2009 der „Blätter für deutsche und internationale Politik“ veröffentlicht ist, nimmt er das diesjährige Barmen-Jubiläum zum Anlass, einen theologischen Rückschritt in den jüngeren Äußerungen der EKD zu wirtschaftspolitischen Fragen zu diagnostizieren. Diese Diagnose geschieht vor dem Hintergrund eines Staats-Kirche-Verständnisses, das nicht zu differenzieren vermag zwischen der innerkirchlichen Abwehr gegen die Übergriffsversuche eines diktatorischen Regimes, wie es in Notsituationen nötig ist, und dem alltäglichen Umgang der Kirche mit den ethischen Herausforderungen, wie sie sich in einer pluralistischen, meinungsoffenen Gesellschaft stellen.

 

Theologischer Ausgangspunkt ist ihm die in der Bekennenden Kirche unter dem Einfluss der Theologie Karl Barths vollzogene Abkehr von Luthers „Zwei-Reiche-Lehre“, die er als „Schranke für die Weisungen des Evangeliums“ betrachtet, weil sie „die politische Sphäre von der Nachfolge Jesu“ abtrenne. Die Folge dieser Lehre sei eine unbiblische Legitimierung bestehender gesellschaftlicher Herrschaftsverhältnisse, mit der die Privatisierung des Glaubens sowie die Überantwortung des politischen Geschehens an eine von neutestamentlichen Weisungen unterschiedene Eigengesetzlichkeit einhergingen.

 

Diese Begrenzung des Glaubens auf die persönliche Sphäre, so Perels, habe das traditionelle Luthertum über Jahrhunderte geprägt, und dabei sei verdrängt worden, dass es auch bei Luther noch eine andere theologische Linie gab, „die den Gehorsam gegenüber einer rechtszerstörenden tyrannischen Obrigkeit ausschließt und ein christlich begründetes Tätigwerden gegenüber der weltlichen Macht begründet“. Diese Privatisierung des Christseins und, als deren logische Folge, die gegenwärtigen Tendenzen zur Legitimierung weltlicher Machtstrukturen kontrastiert Perels mit „den Berichten der Evangelien über Jesu Handeln und Tod“, in denen „Glauben und Politik unauflöslich verbunden“ sind.

 

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen beschreibt Perels das biblische Szenario, wie der Menschensohn „Opfer eines politischen Komplotts“ wird, der mit einem Justizmord endet. Dieser „Justizmord an Jesus“ müsste nun, sollte die Lehre von der Eigengesetzlichkeit des staatlichen Bereichs gelten, so die Argumentation Perels’, zu der Konsequenz führen, „die Verfolgung des Sohnes Gottes durch die römische Besatzungsmacht zu legitimieren“.

 

Da sich natürlich niemand diesen Schuh anziehen möchte, hat Perels leichtes Spiel beim Einfordern von Zustimmung für den nächsten Argumentationsschritt: Einem derart unbiblischen Staatsverständnis habe sich Karl Barth angesichts der Erfahrungen mit dem nationalsozialistischen Staat entgegengestellt, und zwar in seiner 1938 verfassten Schrift „Rechtfertigung und Recht“. Perels zitiert die Stelle: „Die grundlegende Belehrung der Kirche über ihr Verhältnis zum Staat ist das ‚grelle Bild der Hinrichtung Jesu durch seine Behörde’ (K. L. Schmidt)“. Ausgehend von dieser Zuordnung idealisiert Perels die Bekennende Kirche, indem er sie parallel setzt zur urchristlichen Gemeinde, die sich der Unterwerfung unter den Kaiserkult des römischen Reiches verweigert, und entwickelt aus diesem Gedanken eine Ethik des Widerstandes, die in der Zeit nach 1945 ihr Zentrum in der Ablehnung des Privateigentums findet.

 

Aus diesem Verständnis heraus kritisiert er die EKD-Denkschrift „Gerechte Teilhabe“ von 2006 dahingehend, dass in ihr der „soziale Gedanke der Apostelgeschichte, das private Eigentum durch ein gemeinsames Eigentum zum Nutzen aller, besonders der Armen, zu ersetzen, der bei den Kirchenvätern der ersten drei Jahrhunderte nachhaltig wirksam wurde, als sich das Christentum noch nicht zur Staatsreligion zurückgebildet hatte“, keine Rolle spiele.

 

Auch wird kritisiert, dass in der Denkschrift von 2006 die historischen Versuche der sozialistischen Neuorientierung in der CSSR unter Dubcek und in der UdSSR unter Gorbatschow nicht diskutiert werden, und auch Karl Barth, Hans Joachim Iwand und Helmut Gollwitzer einfach ignoriert werden. Unter ausführlicher Zitierung des damaligen EKD-Ratsvorsitzenden Wolfgang Huber wird das Auseinanderfallen von Glauben und Ethik in zwei getrennte Bereiche angeklagt, was „die Frage der Nachfolge Jesu in ein bargaining“ verwandele, die Weisungen des Evangeliums zu verhandelbaren Positionen mache und die Möglichkeit eröffne, „die klassische Zwei-Reiche-Lehre wieder in Geltung zu setzen und im politischen Bereich andere Gesetze wirksam werden zu lassen als in den Fragen des Glaubens“.

 

Und das alles nur, weil Huber in der zitierten Stelle völlig zu Recht betonte, dass es in ethischen Fragen nicht nur legitim, sondern geradezu notwendig sei, dass kontroverse Standpunkte innerhalb der Kirche klar ausgesprochen werden, weil sie nur dann verhandelbar sind. Bei Perels dagegen rast das Evangelium ungebremst wie der Komet aus dem Weltall auf die Erde und erschlägt alles, was sich ihm in den Weg stellt.

 

Man mag Verständnis dafür haben, dass diejenigen, die Kirche, zumindest dort, wo sie persönlich engagiert waren, immer nur als „bekennend“ erlebt haben, mit der aktuellen öffentlichen Darstellung des deutschen Protestantismus ihre Schwierigkeiten haben. Tatsächlich ist es so, dass eine theologische Ethik im Protestantismus zwar eine Ethik des Widerstandes sein kann, aber eben nur dann, wenn die Verhältnisse so sind, dass ihnen aus der Sicht evangelischen Glaubens widersprochen werden muss.

 

In Situationen jedoch, die von Uneinheitlichkeiten aller Art geprägt sind und nicht offenkundig den status confessionis fordern, ist Widerstand eine für Christen unangemessene Haltung. Und tatsächlich gibt es in einigermaßen funktionierenden Demokratien nur sehr wenige politische Konstellationen, die einen kirchlichen Widerstand fordern.

 

Genau dieser Zustand ist aber nicht das Ende einer politischen Theologie, sondern vielmehr deren Anfang. Auch in Zeiten, die von ihrem weltanschaulichen Potential her eher als dürftig erscheinen, weil es keine erkennbaren gesellschaftlichen Auseinandersetzungen grundsätzlicher Art gibt, sondern nur eine Vielzahl von Einzelkonflikten, die in aller Regel pragmatisch-unideologisch gelöst werden, müssen die Kirchen ihre Position hörbar einbringen.

 

Diese Position sollte aber erkennbar Ergebnis einer gründlichen theologischen Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Sachverhalt sein und darf keinesfalls als klerikale Gängelung des politischen Betriebs erscheinen. Tatsächlich gibt es nämlich aus der Sicht des christlichen Glaubens eine Eigengesetzlichkeit des politischen Bereichs gegenüber der Kirche – aber eben nicht gegenüber dem Willen Gottes, und nur aus diesem Sachverhalt lässt sich Politische Theologie begründen. Das aber schließt es aus, dass politische Theologie plump biblizistisch daherkommt, am Ende gar „prophetisch“ zu reden vorgibt und damit doch nur die eigene Rechthaberei theologisch überhöhen will.

 

Theologische Urteile zu politischen Vorgängen zu formulieren ist harte Arbeit – vor allem harte gedankliche Arbeit. Die Lebenswelt der biblischen Autoren war eine andere als die etwa der Mitglieder der „Kammer für Öffentliche Verantwortung“ der EKD. Gerade deshalb ist es aber umso notwendiger, das biblische Zeugnis in gegenwartsrelevante Theologie zu übersetzen. Dazu im Folgenden einige dogmatische Überlegungen:

 

Nach christlichem Glauben ist die Welt ein durch Schöpfung begründeter (also extern konstituierter) und begrenzter Praxisraum endlicher Freiheit, der von Gott dauerhaft erhalten und schließlich vollendet wird. Der Politik ist innerhalb dieses Konstitutionszusammenhangs eine spezifische und deshalb notwendig begrenzte Funktion zugewiesen, nämlich die Schaffung und Pflege von Institutionen, die durch die Erhaltung des äußeren Friedens Leben ermöglichen. Wo die Politik dieser Funktion nicht gerecht wird, kommt das kritische Potential der 5. These der Barmer Theologischen Erklärung ins Spiel.

 

Der Staat (als durch politische Interaktion konstituiertes Institutionengefüge) hat nach göttlicher Anordnung die Aufgabe, „in der noch nicht erlösten Welt, in der auch die Kirche steht, nach dem Maß menschlicher Einsicht und menschlichen Vermögens unter Androhung und Ausübung von Gewalt für Recht und Frieden zu sorgen“. Damit wird einer totalitären Anmaßung politischer Instanzen ebenso widersprochen wie einer möglichen Absicht der Kirche, selber zu einem Teil des politischen Institutionengefüges zu werden. (Der zweite Teil dieses Satzes war für die deutschen evangelischen Kirchen in der Vergangenheit meist schwerer zu akzeptieren als es den Anschein hat!)

 

Mit dieser Verhältnisbestimmung sind die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen einer politischen Theologie klar markiert. Die Möglichkeiten ergeben sich aus der Tatsache, dass der Mensch nach christlicher Lehre als geschaffene, leibhafte Person verfasst ist, die dazu bestimmt ist, sich durch Interaktion selbst zu bestimmen und gleichzeitig einen ihr vorgegebenen Praxisraum endlicher Freiheit in Interaktion mit anderen leibhaften Personen zu gestalten. In diesem Gestaltungsauftrag, der auf die Konstituierung einer sozialen Ordnung hinzielt, ist die Politik gleichursprünglich mit anderen Aufträgen enthalten.

 

Die Grenzen einer politischen Theologie liegen dort, wo Theologie den Auftrag der Christen zur Mitgestaltung am Gemeinwesen in den Institutionen des politischen Systems missversteht als Auftrag zur Etablierung ihres eigenen Wirklichkeitsverständnisses als dem einzig legitimen innerhalb des Gemeinwesens – also dort, wo sie danach strebt, „Staatskirche“ oder vorherrschende Religion o. ä. zu werden. Eine so verstandene politische Theologie wirkt, unabhängig von ihrem tatsächlichen Einfluss auf die Gesellschaft, totalitär.

 

Diese dogmatische Argumentationsfigur sucht nun nach einer Theorie der ethischen Urteilsfindung und landet mit einer gewissen Stringenz bei Luthers „Zwei-Reiche-Lehre“, die nun keineswegs als „unbiblische Legitimierung bestehender gesellschaftlicher Herrschaftsverhältnisse“ (Joachim Perels) erscheint. Weil sich nämlich die Theologie schon seit alters her mit der Frage nach dem Grund für die Differenz zwischen der im biblischen Zeugnis behaupteten universalen Geltung des Inhalts des christlichen Glaubens und der offensichtlichen Partikularität seines Ursprungs und damit der Verwirklichung seiner Geltungsansprüche befassen musste, hat sich bereits in der Alten Kirche, nämlich bei Augustin, die als „Zwei-Reiche-Lehre“ bekannt gewordene Problemlösungsstrategie durchgesetzt.

 

Hatte Augustin ursprünglich einen Dualismus von civitas Dei und civitas diaboli angenommen, so betonte Luther die zwei Reiche Gottes und unterschied zwischen zwei Regimenten, nämlich dem geistlichen, in dem die Gebote der Bergpredigt gelten, und dem weltlichen, das erreichen soll, dass diejenigen, die (noch) nicht dem geistlichen unterstehen, zum äußeren Frieden gezwungen werden. Durch die weitergehende Annahme, dass auch der Christ beiden Regimenten untersteht (als Christ- und Weltperson, Privat- und Amtsperson), gelang Luther die Abkehr von einer im mittelalterlichen Katholizismus geltenden Zwei-Stände-Ethik bei gleichzeitiger Betonung, dass auch legitime weltliche Obrigkeit eben durch Gottes Anordnung in der Welt ist.

 

 

Die Zwei-Reiche-Lehre wird so zur theologischen Theorie einer spezifisch christlichen Politik und ist deshalb die Steuerungstheorie einer politisch verstandenen Theologie – und zwar deshalb, weil sie zur kategorialen Klärung der im Wirklichkeitsverständnis des Glaubens enthaltenen Kriterien für die Wohlordnung der Gesellschaft anregt. Die Unterscheidung zwischen der Partikularität des Ursprungs und der Universalität der Verwirklichung des Glaubens führt zu der Einsicht in die Legitimität auch anderer ethisch orientierender Gewissheiten, ganz gleich ob Religionen oder säkulare Weltanschauungen.

 

Gleichzeitig ist damit auch anerkannt, dass diese anderen Gewissheiten für ihre Träger einen genauso hohen Verpflichtungscharakter haben wie für die Christen die Inhalte ihres Glaubens. Politische Theologie hat deshalb eine Wohlordnung der Gesellschaft zum Ziel, in der verschiedene, miteinander konkurrierende ethische Gewissheiten gleichberechtigt nebeneinander existieren können, ohne sich gegenseitig zu behindern. Das beinhaltet gleichzeitig auch die Absage an sämtliche Versuche, mittels des öffentlichen Gewaltmonopols irgendeiner ethischen Orientierung im Sinne einer „Zivilreligion“ zur gesellschaftlichen Dominanz zu verhelfen. Das Ziel einer politischen Theologie kann deshalb nichts anderes sein als ein konsequent pluralistischer Gesamtzustand der Gesellschaft.

 

Von daher ist es Unsinn zu behaupten, eine in ihren Äußerungen zu politischen Fragen an der Zwei-Reiche-Lehre orientierte Theologie könne nicht anders, als bestehende Herrschaft zu legitimieren. Tatsache ist, dass keine halbwegs verantwortliche Theologie dazu aufrufen darf, die „Mächtigen vom Thron zu stoßen“, wenn diese die demokratischen Spielregeln einhalten und nicht versuchen wollen, eine bestimmte Weltanschauung als „Zivilreligion“ in Dominanz über andere zu setzen. Mit dieser Einsicht ist die Zwei-Reiche-Lehre als theologische Theorie einer christlichen Politik sehr viel realistischer in der Lebenswelt der Menschen in unserer Gesellschaft verankert als etwa die reformierte Vorstellung von einem „Wächteramt“ der Kirche. Diese neigt nämlich viel eher dazu, Kirchenkämpfe aus weniger wichtigem Anlass auszurufen, denn die Entscheidung zum Alarmschlagen muss sich nicht unbedingt an den schwierigen Strukturen der Wirklichkeit orientieren, sondern kann Ergebnis einer höchst einseitigen Bibelauslegung, sein.

Auch eine Theologie in dürftiger Zeit kann und muss politische Theologie sein. Allerdings lehnt es diese politische Theologie ab, der Kirche ein politisches Mandat zuzugestehen. Darin unterscheidet sie sich von politischen Theologien früherer Zeiten. Mehr als diese jedoch ist sie an einem Gesamtzustand der Gesellschaft interessiert, die die Interessen aller als grundsätzlich gleichwertig betrachtet und mithelfen will, einen „Pluralismus aus Prinzip“ (Eilert Herms) zu schaffen und zu erhalten.

 


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