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Klaus Eberl

Hans-Böckler-Straße 7, 40476 Düsseldorf

 

Von der Überwindung der Mauern

150 Jahre Wechselwirkungen zwischen Theologie und den Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen

 

Immer hängt alles mit allem zusammen. Die gesellschaftlichen Verhältnisse mit der Theologie, die Theologie mit den Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen und der ihnen gewidmeten diakonischen Arbeit. Die Veränderungen der Kirche mit dem beständigen Rückgriff auf die Urkunden des Glaubens, die den kirchlichen Reformwillen motivieren.

 

 

1. Vorgeschichte: Aberglaube, Aufklärung und Nächstenliebe

 

Das 19. Jahrhundert beginnt unübersichtlich. Noch wird Behinderung als Strafe Gottes aufgefasst, als Glaubensprüfung, als den Kindern auferlegte Strafe für die Sünde der Väter. Luther ist nicht schuldlos an dieser Entwicklung, deutete er doch in der „Historia von einem Wechselkinde zu Dessau“ Behinderung als Werk des Teufels Über Jahrhunderte hinweg wurden Kinder vielfach getötet, wenn sie mit einer Behinderung zur Welt kamen. Ihnen wurde die Gottebenbildlichkeit und damit die menschliche Würde abgesprochen. Im Sinne einer theologischen Ästhetik nahm der pietistische Theologe J. K. Lavater an, die Schönheit eines Menschen verweise auf die Nähe zu Gott. Körperlicher Mangel wurde von ihm als Gottferne gedeutet.

 

Gegen solchen Aberglauben wendete sich die Aufklärung. Immanuel Kant betrachtete den Menschen als ein zur Selbstbestimmung fähiges Wesen. Der „Auszug aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit“ wird jedoch nicht Menschen mit Lernschwierigkeiten oder geistigen Behinderungen und psychischen Störungen zugetraut. Hier versagt (noch) der aufklärerische Autonomiebegriff. Immerhin legte der liberale Theologe F. D. E. Schleiermacher die Grundlagen für ein neues Kirchenmodell. Er verstand Volkskirche als Reformkonzept gegen das obrigkeitliche Modell eines landesherrlichen Kirchenregiments. „Kirche durch das Volk“ war sein Motto, Kirche durch die Betroffenen, durch die Glaubenden. Es sollte noch lange dauern, bis solche Ideen auf fruchtbaren Boden fielen.

 

Die ersten Impulse, sich Kindern und Erwachsenen mit Behinderungen zuzuwenden, waren durch christliche Nächstenliebe motiviert (Lev 19,18; Mt 19,19). Einen besonderen Akzent setzte die Vorstellung, im leidenden Menschen begegne uns Christus (Mt 25,31ff). Folgerichtig entstand besonders im kirchlichen Kontext die Vorstellung, Menschen mit Behinderung müsse geholfen werden. Es wurden erste Institutionen gegründet, denn die Familien waren durch die fortschreitende Industrialisierung und die Expansion der Städte oft nicht mehr in der Lage, für ihre behinderten Angehörigen zu sorgen. Im Zusammenhang mit dieser neuen „Sympathie“ wurden erste pädagogische Konzepte entwickelt und die Förderfähigkeit von Menschen mit Behinderungen entdeckt.

 

 

2. Die ersten 50 Jahre: Die Entwicklung der Anstalt und die Institutionalisierung der Diakonie

 

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts vermehrten sich die diakonischen Anstrengungen. Im Gefolge der Rettungshausbewegung und der Gründung von Hospitälern durch Th. Fliedner u.a. erhielt das christliche Hilfehandeln mit dem Stichwort „Innere Mission“ einen konzeptionellen Rahmen. 1848 hielt J. H. Wichern auf dem Wittenberger Kirchentag eine Stegreifrede, die zur Gründung des „Central-Auschusses“ für die Innere Mission führte. Ziel dieser Aktivitäten war die Rechristianisierung des Volkes und die Belebung der Reich-Gottes-Hoffnung.

 

Wichern stellte sich ein am Leib-Christi-Motiv orientiertes Organismus-Modell vor, in dem die verfasste Kirche und die freien Vereine einander ergänzen. Aus diesem Impuls heraus wurde die diakonische Arbeit professionalisiert und ausdifferenziert. Die Anstalt, in der man sich spezialisiert um die besonderen Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen und psychischen Problemen kümmern konnte, wurde zum wegweisenden Modell. Anstalten wollten eine Gegenwelt zur Industriegesellschaft sein, eine „Stadt der Barmherzigkeit“. Mit der Herausnahme aus den „normalen“ sozialen Bezügen sollte alles Störende ferngehalten werden und ein Schonraum entstehen, in dem die Bewohner und Bewohnerinnen sich positiv entwickeln konnten. In den Anstalten wurden pädagogische Anstrengungen, Arbeits- und Wohnmöglichkeiten miteinander verbunden. Dadurch wuchsen die Einrichtungen und konnten nun auch besser nach Grad und Art der Behinderung differenzieren.

 

Die Anstalt war im 19. Jahrhundert ein fortschrittliches Modell, das die Behindertenhilfe in ganz Europa nachhaltig prägte. Allerdings wurde es mit einer Reihe von Nachteilen erkauft. Die Ausdifferenzierung erfolgte entlang der Kategorien „bildungsfähig“ und „bildungsunfähig“. Dadurch setzte sich zunehmend eine Defizitorientierung durch, die nicht mehr der Gottebenbildlichkeit aller Menschen Rechnung trug, sondern dem Kriterium der gesellschaftlichen Brauchbarkeit immer höhere Bedeutung zumaß. Außerdem wanderte die Diakonie institutionell aus der Gemeinde aus und wurde zur Aufgabe von Spezialisten. Nur mit Mühe konnte die Kirche den Zusammenhang von Verkündigung und Hilfehandeln, von „Sammlung und Sendung“ bewahren. Die Entwicklung einer Sonderwelt für Menschen mit Behinderung war die Folge.

 

 

3. Die zweiten 50 Jahre: Die Bestreitung des Lebensrechts und das Ringen der Theologie um das rechte Bekenntnis

 

Mit dem Übergang vom 19. zum 20. Jahrhundert setzten sich in der Gesellschaft gesundheitspolitische Sparprogramme im Verbund mit utilitaristischen Sichtweisen durch. In den kommenden Jahrzehnten, die durch die beiden Weltkriege geprägt waren, wurden die in den Anstalten lebenden Menschen zunehmend als „Ballast“ angesehen, als minderwertige Existenzen, denen schließlich das Lebensrecht bestritten wurde. Der sozialdarwinistische Zeitgeist forderte, die Erbsubstanz des deutschen Volkes durch eugenische Maßnahmen zu stärken. Trauriger Höhepunkt dieser Entwicklung war die „Euthanasie“ im deutschen Nationalsozialismus. Auf der Grundlage des Gesetzes zur „Verhütung erbkranken Nachwuchses“ wurden Zwangssterilisierungen angeordnet und nach Kriegsbeginn durch Führerermächtigung 260.000 Patienten aus den deutschen Heil- und Pflegeanstalten systematisch ermordet (Euthanasieaktion T 4).

 

Die „Liberale Theologie“ hatte gegen diese Barbarei wenig entgegenzusetzen. Offenbar reichten der Appell an die Nächstenliebe und ein christliches Ethos nicht aus. Auch viele Christen und Mitarbeitende der Diakonie ließen sich durch den Nationalsozialismus instrumentalisieren. In der Auseinandersetzung zwischen den „Deutschen Christen“ und der „Bekennenden Kirche“ ging es um den grundlegenden Konflikt zwischen der nationalsozialistischen „Quasireligion“ und dem Bekenntnis zu Jesus Christus. Namhafte Vertreter der „Dialektischen Theologie“ wie D. Bonhoeffer und K. Barth wandten sich gegen den Führerkult. Die Barmer Theologische Erklärung bekannte 1934: „Jesus Christus, wie er uns in der Heiligen Schrift bezeugt wird, ist das eine Wort Gottes, das wir zu hören, dem wir im Leben und im Sterben zu vertrauen und zu gehorchen haben. Wir verwerfen die falsche Lehre, als könne und müsse die Kirche als Quelle ihrer Verkündigung außer und neben diesem einen Worte Gottes auch noch andere Ereignisse und Mächte, Gestalten und Wahrheiten als Gottes Offenbarung anerkennen.“ Allerdings protestierten nur wenige kirchliche Persönlichkeiten öffentlich gegen die Ermordung von Kindern und Erwachsenen mit geistigen Behinderungen. Bischof Th. Wurm und Bischof A. Graf von Galen sind bemerkenswerte Ausnahmen.

 

Nach dem Zusammenbruch und der Befreiung wurde die Dialektische Theologie vorherrschende Lehre an den deutschen Fakultäten. K. Barth und H. Vogel traten in der Diskussion um das Rätsel des Leidens, das die schwer behinderte Tochter Vogels zu tragen hatte, aus dem akademischen Raum heraus. Vogel vertrat die Hoffnung, seine Tochter werde im Reich Gottes keine Behinderung mehr haben. Für Barth klang das so, als habe Gott einen Fehler gemacht, den er später korrigieren müsste. Er hielt Vogel entgegen: „Ist es nicht eine viel schönere und kräftigere Hoffnung, dass dort das offenbar wird, was wir jetzt so gar nicht verstehen – nämlich, dass dieses Leben nicht vergeblich war, weil Gott nicht umsonst zu ihm gesprochen hat: Gerade dich habe ich geliebt!?“

 

 

4. Die dritten 50 Jahre: Befreiung als theologischer Leitbegriff und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung

 

Nach 1945 nahmen die Anstalten wieder ihre Arbeit mit den traditionellen Konzepten auf. Doch schon Ende der 50er Jahre bemühten sich Eltern intensiv, Alternativen zu suchen. Ausgehend von der US-amerikanischen Bürgerrechtsbewegung um M. L. King und der lateinamerikanischen Befreiungstheologie wurde der Ruf nach Gerechtigkeit und Teilhabe immer lauter. In Deutschland gewannen diese Bewegungen in der Studentenrevolte 1968 sichtbaren Ausdruck. Fortan standen Selbstermächtigungskampagnen und Bürgerinitiativen im Zentrum gesellschaftlicher Veränderungsprozesse. Der brasilianische Pädagoge P. Freire setzte konsequent auf die „Alphabetisierung“ und Emanzipation benachteiligter Bevölkerungsgruppen. Im Zusammenhang der Erwachsenenbildung nahm der Theologe E. Lange Gedanken D. Bonhoeffers auf und beschrieb die Aufgabe der Kirche als „Sprachschule der Freiheit“.

 

Nur zeitverzögert profitierten Menschen mit Behinderungen von diesen Entwicklungen. Zwar wurde schon 1958 die „Lebenshilfe“ gegründet, jedoch dauerte es noch lange, bis Prozesse der Integration und Deinstitutionalisierung in Deutschland verankert wurden. Die Versorgungsmentalität, die durch entsprechende Sondereinrichtungen verstärkt wurde, bekam wohlgemeinte Unterstützung durch die publikumswirksame „Aktion Sorgenkind“, die sich erst spät in „Aktion Mensch“ umbenannte. Wichtige Meilensteine der Entwicklung waren die Einführung der allgemeinen Schulpflicht für Kinder mit besonderem Förderbedarf und die Entwicklung ambulanter Wohn- und Betreuungsformen. Leitmotive einer vollen gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sind nun Assistenz statt Fürsorge, Selbstbestimmung statt Mitleid, Inklusion statt Ausgliederung. Dementsprechend ist die Zeit der Anstalt vorbei. Dezentrale Wohnformen greifen Raum und schaffen neue Vernetzungsmöglichkeiten mit Kirchengemeinden und dem ganzen Sozialraum.

 

Parallel zu diesen Entwicklungen melden sich zunehmend Theologen und Theologinnen mit Behinderungen zu Wort. Ausgehend vom Bilderverbot (Ex 20,4) des Alten Testaments fordern sie, vom Mythos körperlicher Perfektion abzurücken und dem „behinderten Gott“ (N. L. Eiesland) zu begegnen. Profiliert hat in Deutschland U. Bach eine „Theologie nach Hadamar“ entwickelt, die das immer noch vorfindliche Apartheitsdenken in Kirche und Gesellschaft, den Riss zwischen Nichtbehinderten und Behinderten, Gesunden und Kranken, Starken und Schwachen überwinden will. Seine biographischen und theologischen Bausteine setzen mit der Erkenntnis ein: „Gott will, dass dieses (behinderte) Leben mein Leben ist!“ Damit ist der Takt vorgegeben. Krankheit und Behinderung gehören zur guten (!) Schöpfung. Sie sind keine Panne Gottes, sondern Realitäten innerhalb eines „Patientenkollektivs“, dem alle Menschen angehören. Die Art und Weise, wie heute Leistung und Gesundheit vergötzt werden, ist dagegen ein Zeichen gottfeindlicher Versklavung. Nur wenn die dunklen Seiten Gottes zugelassen werden, können Menschen mit Behinderungen ihre Situation als Gabe und Aufgabe annehmen. Die Theodizee-Frage, die Frage, warum Gott das Leiden zulässt, bleibt unbeantwortet. U. Bach weist darauf hin, dass auch Jesus hilfsbedürftig war. Er lässt sich auf die Rolle des Opfers fixieren – ein Nichts, ein Verlierer. Gleichwohl geht vom Kreuz die befreiende Frohbotschaft aus: Gottes Ja gilt jedem Menschen, mit und ohne Behinderung! Denn ohne die Schwächsten ist weder die Kirche noch die Gesellschaft, in der wir leben, ganz.

 

 

Klaus Eberl ist Oberkirchenrat in der Evangelischen Kirche im Rheinland. Die Veröffentlichung wurde vorgeschlagen von Frank-Matthias Hofmann, Am Ludwigsplatz 11, 66117 Saarbrücken.

 


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