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Klaus Eberl Hans-Böckler-Straße 7, 40476 Düsseldorf |
Von der Überwindung der Mauern
150 Jahre Wechselwirkungen zwischen Theologie und den
Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen
Immer hängt alles mit allem zusammen. Die gesellschaftlichen
Verhältnisse mit der Theologie, die Theologie mit den Lebenslagen von Menschen mit
Behinderungen und der ihnen gewidmeten diakonischen Arbeit. Die Veränderungen
der Kirche mit dem beständigen Rückgriff auf die Urkunden des Glaubens, die den
kirchlichen Reformwillen motivieren.
1. Vorgeschichte:
Aberglaube, Aufklärung und Nächstenliebe
Das 19. Jahrhundert beginnt unübersichtlich. Noch wird
Behinderung als Strafe Gottes aufgefasst, als Glaubensprüfung, als den Kindern
auferlegte Strafe für die Sünde der Väter. Luther ist nicht schuldlos an dieser
Entwicklung, deutete er doch in der „Historia von einem Wechselkinde zu Dessau“
Behinderung als Werk des Teufels Über Jahrhunderte hinweg wurden Kinder
vielfach getötet, wenn sie mit einer Behinderung zur Welt kamen. Ihnen wurde
die Gottebenbildlichkeit und damit die menschliche Würde abgesprochen. Im Sinne
einer theologischen Ästhetik nahm der pietistische Theologe J. K. Lavater an,
die Schönheit eines Menschen verweise auf die Nähe zu Gott. Körperlicher Mangel
wurde von ihm als Gottferne gedeutet.
Gegen solchen Aberglauben wendete sich die Aufklärung. Immanuel
Kant betrachtete den Menschen als ein zur Selbstbestimmung fähiges Wesen. Der
„Auszug aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit“ wird jedoch nicht Menschen
mit Lernschwierigkeiten oder geistigen Behinderungen und psychischen Störungen
zugetraut. Hier versagt (noch) der aufklärerische Autonomiebegriff. Immerhin
legte der liberale Theologe F. D. E. Schleiermacher die Grundlagen für ein
neues Kirchenmodell. Er verstand Volkskirche als Reformkonzept gegen das
obrigkeitliche Modell eines landesherrlichen Kirchenregiments. „Kirche durch
das Volk“ war sein Motto, Kirche durch die Betroffenen, durch die Glaubenden.
Es sollte noch lange dauern, bis solche Ideen auf fruchtbaren Boden fielen.
Die ersten Impulse, sich Kindern und Erwachsenen mit
Behinderungen zuzuwenden, waren durch christliche Nächstenliebe motiviert (Lev
19,18; Mt 19,19). Einen besonderen Akzent setzte die Vorstellung, im leidenden
Menschen begegne uns Christus (Mt 25,31ff). Folgerichtig entstand besonders im
kirchlichen Kontext die Vorstellung, Menschen mit Behinderung müsse geholfen
werden. Es wurden erste Institutionen gegründet, denn die Familien waren durch
die fortschreitende Industrialisierung und die Expansion der Städte oft nicht
mehr in der Lage, für ihre behinderten Angehörigen zu sorgen. Im Zusammenhang
mit dieser neuen „Sympathie“ wurden erste pädagogische Konzepte entwickelt und
die Förderfähigkeit von Menschen mit Behinderungen entdeckt.
2. Die ersten 50 Jahre:
Die Entwicklung der Anstalt und die Institutionalisierung der Diakonie
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts vermehrten sich
die diakonischen Anstrengungen. Im Gefolge der Rettungshausbewegung und der
Gründung von Hospitälern durch Th. Fliedner u.a. erhielt das christliche
Hilfehandeln mit dem Stichwort „Innere Mission“ einen konzeptionellen Rahmen. 1848
hielt J. H. Wichern auf dem Wittenberger Kirchentag eine Stegreifrede, die zur
Gründung des „Central-Auschusses“ für die Innere Mission führte. Ziel dieser
Aktivitäten war die Rechristianisierung des Volkes und die Belebung der
Reich-Gottes-Hoffnung.
Wichern stellte sich ein am Leib-Christi-Motiv orientiertes
Organismus-Modell vor, in dem die verfasste Kirche und die freien Vereine
einander ergänzen. Aus diesem Impuls heraus wurde die diakonische Arbeit
professionalisiert und ausdifferenziert. Die Anstalt, in der man sich
spezialisiert um die besonderen Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen und
psychischen Problemen kümmern konnte, wurde zum wegweisenden Modell. Anstalten
wollten eine Gegenwelt zur Industriegesellschaft sein, eine „Stadt der
Barmherzigkeit“. Mit der Herausnahme aus den „normalen“ sozialen Bezügen sollte
alles Störende ferngehalten werden und ein Schonraum entstehen, in dem die
Bewohner und Bewohnerinnen sich positiv entwickeln konnten. In den Anstalten
wurden pädagogische Anstrengungen, Arbeits- und Wohnmöglichkeiten miteinander
verbunden. Dadurch wuchsen die Einrichtungen und konnten nun auch besser nach
Grad und Art der Behinderung differenzieren.
Die Anstalt war im 19. Jahrhundert ein fortschrittliches Modell,
das die Behindertenhilfe in ganz Europa nachhaltig prägte. Allerdings wurde es
mit einer Reihe von Nachteilen erkauft. Die Ausdifferenzierung erfolgte entlang
der Kategorien „bildungsfähig“ und „bildungsunfähig“. Dadurch setzte sich
zunehmend eine Defizitorientierung durch, die nicht mehr der
Gottebenbildlichkeit aller Menschen Rechnung trug, sondern dem Kriterium der
gesellschaftlichen Brauchbarkeit immer höhere Bedeutung zumaß. Außerdem
wanderte die Diakonie institutionell aus der Gemeinde aus und wurde zur Aufgabe
von Spezialisten. Nur mit Mühe konnte die Kirche den Zusammenhang von
Verkündigung und Hilfehandeln, von „Sammlung und Sendung“ bewahren. Die
Entwicklung einer Sonderwelt für Menschen mit Behinderung war die Folge.
3. Die zweiten 50
Jahre: Die Bestreitung des Lebensrechts und das Ringen der Theologie um das
rechte Bekenntnis
Mit dem Übergang vom 19. zum 20. Jahrhundert setzten sich in
der Gesellschaft gesundheitspolitische Sparprogramme im Verbund mit
utilitaristischen Sichtweisen durch. In den kommenden Jahrzehnten, die durch
die beiden Weltkriege geprägt waren, wurden die in den Anstalten lebenden
Menschen zunehmend als „Ballast“ angesehen, als minderwertige Existenzen, denen
schließlich das Lebensrecht bestritten wurde. Der sozialdarwinistische
Zeitgeist forderte, die Erbsubstanz des deutschen Volkes durch eugenische
Maßnahmen zu stärken. Trauriger Höhepunkt dieser Entwicklung war die
„Euthanasie“ im deutschen Nationalsozialismus. Auf der Grundlage des Gesetzes
zur „Verhütung erbkranken Nachwuchses“ wurden Zwangssterilisierungen angeordnet
und nach Kriegsbeginn durch Führerermächtigung 260.000 Patienten aus den
deutschen Heil- und Pflegeanstalten systematisch ermordet (Euthanasieaktion T
4).
Die „Liberale Theologie“ hatte gegen diese Barbarei wenig
entgegenzusetzen. Offenbar reichten der Appell an die Nächstenliebe und ein
christliches Ethos nicht aus. Auch viele Christen und Mitarbeitende der
Diakonie ließen sich durch den Nationalsozialismus instrumentalisieren. In der
Auseinandersetzung zwischen den „Deutschen Christen“ und der „Bekennenden
Kirche“ ging es um den grundlegenden Konflikt zwischen der
nationalsozialistischen „Quasireligion“ und dem Bekenntnis zu Jesus Christus. Namhafte
Vertreter der „Dialektischen Theologie“ wie D. Bonhoeffer und K. Barth wandten
sich gegen den Führerkult. Die Barmer Theologische Erklärung bekannte 1934:
„Jesus Christus, wie er uns in der Heiligen Schrift bezeugt wird, ist das eine
Wort Gottes, das wir zu hören, dem wir im Leben und im Sterben zu vertrauen und
zu gehorchen haben. Wir verwerfen die falsche Lehre, als könne und müsse die
Kirche als Quelle ihrer Verkündigung außer und neben diesem einen Worte Gottes
auch noch andere Ereignisse und Mächte, Gestalten und Wahrheiten als Gottes
Offenbarung anerkennen.“ Allerdings protestierten nur wenige kirchliche
Persönlichkeiten öffentlich gegen die Ermordung von Kindern und Erwachsenen mit
geistigen Behinderungen. Bischof Th. Wurm und Bischof A. Graf von Galen sind
bemerkenswerte Ausnahmen.
Nach dem Zusammenbruch und der Befreiung wurde die
Dialektische Theologie vorherrschende Lehre an den deutschen Fakultäten. K.
Barth und H. Vogel traten in der Diskussion um das Rätsel des Leidens, das die
schwer behinderte Tochter Vogels zu tragen hatte, aus dem akademischen Raum
heraus. Vogel vertrat die Hoffnung, seine Tochter werde im Reich Gottes keine
Behinderung mehr haben. Für Barth klang das so, als habe Gott einen Fehler
gemacht, den er später korrigieren müsste. Er hielt Vogel entgegen: „Ist es
nicht eine viel schönere und kräftigere Hoffnung, dass dort das offenbar wird,
was wir jetzt so gar nicht verstehen – nämlich, dass dieses Leben nicht
vergeblich war, weil Gott nicht umsonst zu ihm gesprochen hat: Gerade dich habe
ich geliebt!?“
4. Die dritten 50
Jahre: Befreiung als theologischer Leitbegriff und die Selbstbestimmung von
Menschen mit Behinderung
Nach 1945 nahmen die Anstalten wieder ihre Arbeit mit den
traditionellen Konzepten auf. Doch schon Ende der 50er Jahre bemühten sich
Eltern intensiv, Alternativen zu suchen. Ausgehend von der US-amerikanischen
Bürgerrechtsbewegung um M. L. King und der lateinamerikanischen
Befreiungstheologie wurde der Ruf nach Gerechtigkeit und Teilhabe immer lauter.
In Deutschland gewannen diese Bewegungen in der Studentenrevolte 1968
sichtbaren Ausdruck. Fortan standen Selbstermächtigungskampagnen und
Bürgerinitiativen im Zentrum gesellschaftlicher Veränderungsprozesse. Der
brasilianische Pädagoge P. Freire setzte konsequent auf die „Alphabetisierung“
und Emanzipation benachteiligter Bevölkerungsgruppen. Im Zusammenhang der
Erwachsenenbildung nahm der Theologe E. Lange Gedanken D. Bonhoeffers auf und
beschrieb die Aufgabe der Kirche als „Sprachschule der Freiheit“.
Nur zeitverzögert profitierten Menschen mit Behinderungen
von diesen Entwicklungen. Zwar wurde schon 1958 die „Lebenshilfe“ gegründet,
jedoch dauerte es noch lange, bis Prozesse der Integration und
Deinstitutionalisierung in Deutschland verankert wurden. Die
Versorgungsmentalität, die durch entsprechende Sondereinrichtungen verstärkt
wurde, bekam wohlgemeinte Unterstützung durch die publikumswirksame „Aktion
Sorgenkind“, die sich erst spät in „Aktion Mensch“ umbenannte. Wichtige
Meilensteine der Entwicklung waren die Einführung der allgemeinen Schulpflicht
für Kinder mit besonderem Förderbedarf und die Entwicklung ambulanter Wohn- und
Betreuungsformen. Leitmotive einer vollen gesellschaftlichen Teilhabe von
Menschen mit Behinderungen sind nun Assistenz statt Fürsorge, Selbstbestimmung
statt Mitleid, Inklusion statt Ausgliederung. Dementsprechend ist die Zeit der
Anstalt vorbei. Dezentrale Wohnformen greifen Raum und schaffen neue
Vernetzungsmöglichkeiten mit Kirchengemeinden und dem ganzen Sozialraum.
Parallel zu diesen Entwicklungen melden sich zunehmend
Theologen und Theologinnen mit Behinderungen zu Wort. Ausgehend vom
Bilderverbot (Ex 20,4) des Alten Testaments fordern sie, vom Mythos
körperlicher Perfektion abzurücken und dem „behinderten Gott“ (N. L. Eiesland)
zu begegnen. Profiliert hat in Deutschland U. Bach eine „Theologie nach Hadamar“
entwickelt, die das immer noch vorfindliche Apartheitsdenken in Kirche und
Gesellschaft, den Riss zwischen Nichtbehinderten und Behinderten, Gesunden und
Kranken, Starken und Schwachen überwinden will. Seine biographischen und
theologischen Bausteine setzen mit der Erkenntnis ein: „Gott will, dass dieses
(behinderte) Leben mein Leben ist!“ Damit ist der Takt vorgegeben. Krankheit
und Behinderung gehören zur guten (!) Schöpfung. Sie sind keine Panne Gottes,
sondern Realitäten innerhalb eines „Patientenkollektivs“, dem alle Menschen
angehören. Die Art und Weise, wie heute Leistung und Gesundheit vergötzt
werden, ist dagegen ein Zeichen gottfeindlicher Versklavung. Nur wenn die
dunklen Seiten Gottes zugelassen werden, können Menschen mit Behinderungen ihre
Situation als Gabe und Aufgabe annehmen. Die Theodizee-Frage, die Frage, warum
Gott das Leiden zulässt, bleibt unbeantwortet. U. Bach weist darauf hin, dass
auch Jesus hilfsbedürftig war. Er lässt sich auf die Rolle des Opfers fixieren –
ein Nichts, ein Verlierer. Gleichwohl geht vom Kreuz die befreiende
Frohbotschaft aus: Gottes Ja gilt jedem Menschen, mit und ohne Behinderung! Denn
ohne die Schwächsten ist weder die Kirche noch die Gesellschaft, in der wir leben,
ganz.
Klaus Eberl ist
Oberkirchenrat in der Evangelischen Kirche im Rheinland. Die Veröffentlichung
wurde vorgeschlagen von Frank-Matthias Hofmann, Am Ludwigsplatz 11, 66117
Saarbrücken.
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