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Helmut Aßmann

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Ein klärendes Wort zum Streit um das Hilasterion in Luthers Römerbriefkommentar

 

In Luthers Kommentar zum Römerbrief, herausgegeben von Eduard Ellwein, 1963, heißt es auf Seite 36 f: „Welchen Gott hat vorgestellt“ (Röm 3,25). Ein dunkler und verwirrter Text. Man muss ihn folgendermaßen einteilen und verstehen: „Welchen Gott hat vorgestellt (d.h. von Ewigkeit her verordnet und nun also aufgestellt) zu einem Gnadenstuhl durch den Glauben.“ (d.h. dass er eine Sühnung sei für unsere Sünden, aber nur für die Glaubenden), weil durch den Unglauben dieser Gnadenstuhl vielmehr zu einem Tribunal und einer Gerichtsstätte umgewandelt wird. „In seinem Blut“: Er wollte für uns nur so der Gnadenstuhl werden, dass er zuvor durch sein Blut für uns genug täte. Und so ist er in seinem Blut zu einem Gnadenstuhl für die Glaubenden geworden. "Damit er seine Gerechtigkeit beweise"; d.h. damit er kundtue, dass alle in Sünden seien und seiner Gerechtigkeit bedürfen.

 

Denn was will dies, dass Christus gelitten hat und ein Gnadenstuhl durch sein Leiden geworden ist, anderes erweisen, als dass wir ungerecht sind, für die er solchergestalt geworden ist, und also bei Gott allein unsere Gerechtigkeit suchen, wenn uns zuvor durch seine Sühne die Sünden vergeben sind. Darum heißt es: „Um der Vergebung willen.“ Denn damit, dass er die Sünden vergibt durch den Gnadenstuhl und also rechtfertigt, macht er offenbar, wie notwendig seine Gerechtigkeit ist, weil keiner da ist, dem er nicht vergeben müsste. „Der Sünden, die zuvor geschehen sind", d.h. die dem Erweis seiner Gerechtigkeit vorangingen, bevor man erkannte, dass durch ihn allein alle gerechtfertigt würden, die gerecht werden. Sie sind aber zuvor geschehen, sage ich, „unter göttlicher Geduld“, d.h. wenn Gott sie nicht geduldig getragen hätte, dann wäre er weder zur Vergebung noch zum Erweis seiner Gerechtigkeit gekommen, noch käme er jetzt dahin. Er trägt sie also geduldig, um sie zu vergeben, er vergibt sie, um seine Gerechtigkeit zu zeigen oder die Rechtfertigung von uns durch den Glauben an den Gnadenstuhl in seinem Blute.

 

Siebenmal verwendet Luther hier die Übersetzung von Hilasterion mit Gnadenstuhl. „Er ist in seinem Blut ein Gnadenstuhl für die Glaubenden geworden, damit erwiesen wird, dass wir ungerecht sind und allein bei Gott unsere Gerechtigkeit suchen“ – und nun heißt es weiter: „wenn uns zuvor durch seine Sühne die Sünden vergeben sind.“ Und weiter oben heißt es: Welchen hat Gott vorgestellt zu einem Gnadenstuhl durch den Glauben (d.h. dass er eine Sühnung sei für unsere Sünden, aber nur für die Glaubenden), weil durch den Unglauben dieser Gnadenstuhl vielmehr zu einem Tribunal und zu einer Gerichtsstätte umgewandelt wird.

 

Luther übersetzt also völlig korrekt mit Gnadenstuhl, versteht aber die Errichtung des Gnadenstuhls in seinem Blut als Sühne für die Sünden der Glaubenden; denn sie sind es, die in dem Gnadenstuhl Christi erkennen, dass sie ungerecht sind und allein bei Gott ihre Gerechtigkeit finden können, während durch den Unglauben dieser Gnadenstuhl in sein Gegenteil, nämlich in eine Stätte des Gerichts und in ein Tribunal umgewandelt wird. Wir haben bei Luther somit beides, einen Ort der Gnade oder des Gerichts, den Gnadenstuhl Christi, den Gott errichtet hat in seinem Leiden und die Sühne für unsere Sünden, die der Zweck der Errichtung des Gnadenstuhls durch Gott ist, also die Vergebung unserer Sünden.

 

Der Begriff Sühne hat im Übrigen seinen Sitz im Leben im Strafrecht. Das Sühnestrafrecht fordert für jede Straftat eine Sühne. Zum Problem werden für die Rechtgemeinschaften ungesühnte Vergehen. Israel hatte zu diesem Zweck die Einrichtung des stellvertretenden Sühnopfers durch den Hohenpriester geschaffen, der einmal im Jahr am Versöhnungstag den Deckel der Bundeslade mit dem Blut des Opfertieres besprengte, um so die Sünden des Volkes zu sühnen. Wenn nun Christus in seinem Blut zum Gnadenstuhl wird, so ist mit diesem Ausdruck der Gedanke der sühnenden Kraft vom hohepriesterlichen Opfer auf sein Leiden übertragen, dem die Kraft zur Sündenvergebung zugeeignet wird. Der Gedanke der Sühne dürfte der römischen Gemeinde nicht fremd gewesen sein.

 

Auch der Gedanke an die jüdische Praxis ist ihnen nicht fremd, da ihre Gemeinde ja im Umfeld der Synagoge lebte und sich aus sog. Seboumenoi zusammensetzte, um derentwillen ja der Streit zwischen Paulus und der jüdischen Gemeinde entbrannt war, ob sie beim Übertritt in die Gemeinde beschnitten werden müssen oder nicht. Sie waren der Auslöser dafür, dass sich die jüdische Gemeinde in Rom an Claudius wandte, damit er durch ein Edikt, das Claudiusedikt (49 n. Chr.), dafür sorgte, dass die religiösen Traditionen eingehalten würden; gemeint ist natürlich die Beschneidung. Paulus kannte diesen Zusammenhang durch den Augenzeugenbericht von Prica und Aquila, die im Gefolge des Claudiusedikts im gleichen Jahr aus Rom vertrieben worden waren und ihm, der er seinen Plan nach Rom zu reisen, aufgegeben hatte und stattdessen nach Korinth gegangen war, dort begegnet waren, aber auch aus der jüdischen Gegenmission in den von ihm gegründeten Gemeinden in Galatien, Philippi und Thessalonich.[1]

 

So dürfte Paulus bei der römischen Gemeinde offene Ohren für den Begriff Gnadenstuhl gefunden haben, ebenso für den von ihm dargestellten Rechtstatbestand eines vollzogenen Sühnopfers Christi, das dann nur folgerichtig im Hebräerbrief als einmaliges Sühneopfer dargestellt wird („Denn das hat er getan ein für allemal, da er sich selbst opferte“, Hebr.7,27).

 

Ich kann also weder Michael Behnke zustimmen, der mit Käsemann sagt, ein Begriff wie der des Gnadenstuhls sei der römischen Gemeinde nicht verständlich gewesen, noch Helmut Foth, der zwar den Begriff kapporet inhaltlich richtig aus seinem jüdischen Kontext erklärt, aber die Übertragung des Sühnebegriffs von dort auf das Kreuzesgeschehen ablehnt.

 


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[1]  David Alvarez Cinera, die Religionspolitik des Kaisers Claudius und die paulinische Mission, Würzburg, 1999