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Helmut
Aßmann Herzogstraße 74, 67435 Neustadt/Wstr.-Gimmeldingen |
Ein klärendes Wort zum
Streit um das Hilasterion in Luthers Römerbriefkommentar
In Luthers Kommentar zum Römerbrief, herausgegeben von
Eduard Ellwein, 1963, heißt es auf Seite 36 f: „Welchen Gott hat vorgestellt“
(Röm 3,25). Ein dunkler und verwirrter Text. Man muss ihn folgendermaßen
einteilen und verstehen: „Welchen Gott hat vorgestellt (d.h. von Ewigkeit her
verordnet und nun also aufgestellt) zu einem Gnadenstuhl durch den Glauben.“
(d.h. dass er eine Sühnung sei für unsere Sünden, aber nur für die Glaubenden),
weil durch den Unglauben dieser Gnadenstuhl vielmehr zu einem Tribunal und
einer Gerichtsstätte umgewandelt wird. „In seinem Blut“: Er wollte für uns nur
so der Gnadenstuhl werden, dass er zuvor durch sein Blut für uns genug täte. Und
so ist er in seinem Blut zu einem Gnadenstuhl für die Glaubenden geworden.
"Damit er seine Gerechtigkeit beweise"; d.h. damit er kundtue, dass
alle in Sünden seien und seiner Gerechtigkeit bedürfen.
Denn was will dies, dass Christus gelitten hat und ein
Gnadenstuhl durch sein Leiden geworden ist, anderes erweisen, als dass wir
ungerecht sind, für die er solchergestalt geworden ist, und also bei Gott
allein unsere Gerechtigkeit suchen, wenn uns zuvor durch seine Sühne die Sünden
vergeben sind. Darum heißt es: „Um der Vergebung willen.“ Denn damit, dass er
die Sünden vergibt durch den Gnadenstuhl und also rechtfertigt, macht er
offenbar, wie notwendig seine Gerechtigkeit ist, weil keiner da ist, dem er nicht
vergeben müsste. „Der Sünden, die zuvor geschehen sind", d.h. die dem
Erweis seiner Gerechtigkeit vorangingen, bevor man erkannte, dass durch ihn
allein alle gerechtfertigt würden, die gerecht werden. Sie sind aber zuvor
geschehen, sage ich, „unter göttlicher Geduld“, d.h. wenn Gott sie nicht
geduldig getragen hätte, dann wäre er weder zur Vergebung noch zum Erweis
seiner Gerechtigkeit gekommen, noch käme er jetzt dahin. Er trägt sie also
geduldig, um sie zu vergeben, er vergibt sie, um seine Gerechtigkeit zu zeigen
oder die Rechtfertigung von uns durch den Glauben an den Gnadenstuhl in seinem
Blute.
Siebenmal verwendet Luther hier die Übersetzung von
Hilasterion mit Gnadenstuhl. „Er ist in seinem Blut ein Gnadenstuhl für die
Glaubenden geworden, damit erwiesen wird, dass wir ungerecht sind und allein
bei Gott unsere Gerechtigkeit suchen“ – und nun heißt es weiter: „wenn uns
zuvor durch seine Sühne die Sünden vergeben sind.“ Und weiter oben heißt es:
Welchen hat Gott vorgestellt zu einem Gnadenstuhl durch den Glauben (d.h. dass
er eine Sühnung sei für unsere Sünden, aber nur für die Glaubenden), weil durch
den Unglauben dieser Gnadenstuhl vielmehr zu einem Tribunal und zu einer
Gerichtsstätte umgewandelt wird.
Luther übersetzt also völlig korrekt mit Gnadenstuhl,
versteht aber die Errichtung des Gnadenstuhls in seinem Blut als Sühne für die
Sünden der Glaubenden; denn sie sind es, die in dem Gnadenstuhl Christi
erkennen, dass sie ungerecht sind und allein bei Gott ihre Gerechtigkeit finden
können, während durch den Unglauben dieser Gnadenstuhl in sein Gegenteil,
nämlich in eine Stätte des Gerichts und in ein Tribunal umgewandelt wird. Wir
haben bei Luther somit beides, einen Ort der Gnade oder des Gerichts, den
Gnadenstuhl Christi, den Gott errichtet hat in seinem Leiden und die Sühne für
unsere Sünden, die der Zweck der Errichtung des Gnadenstuhls durch Gott ist,
also die Vergebung unserer Sünden.
Der Begriff Sühne hat im Übrigen seinen Sitz im Leben im
Strafrecht. Das Sühnestrafrecht fordert für jede Straftat eine Sühne. Zum
Problem werden für die Rechtgemeinschaften ungesühnte Vergehen. Israel hatte zu
diesem Zweck die Einrichtung des stellvertretenden Sühnopfers durch den
Hohenpriester geschaffen, der einmal im Jahr am Versöhnungstag den Deckel der
Bundeslade mit dem Blut des Opfertieres besprengte, um so die Sünden des Volkes
zu sühnen. Wenn nun Christus in seinem Blut zum Gnadenstuhl wird, so ist mit
diesem Ausdruck der Gedanke der sühnenden Kraft vom hohepriesterlichen Opfer
auf sein Leiden übertragen, dem die Kraft zur Sündenvergebung zugeeignet wird. Der
Gedanke der Sühne dürfte der römischen Gemeinde nicht fremd gewesen sein.
Auch der Gedanke an die jüdische Praxis ist ihnen nicht
fremd, da ihre Gemeinde ja im Umfeld der Synagoge lebte und sich aus sog. Seboumenoi
zusammensetzte, um derentwillen ja der Streit zwischen Paulus und der jüdischen
Gemeinde entbrannt war, ob sie beim Übertritt in die Gemeinde beschnitten
werden müssen oder nicht. Sie waren der Auslöser dafür, dass sich die jüdische
Gemeinde in Rom an Claudius wandte, damit er durch ein Edikt, das Claudiusedikt
(49 n. Chr.), dafür sorgte, dass die religiösen Traditionen eingehalten würden;
gemeint ist natürlich die Beschneidung. Paulus kannte diesen Zusammenhang durch
den Augenzeugenbericht von Prica und Aquila, die im Gefolge des Claudiusedikts
im gleichen Jahr aus Rom vertrieben worden waren und ihm, der er seinen Plan
nach Rom zu reisen, aufgegeben hatte und stattdessen nach Korinth gegangen war,
dort begegnet waren, aber auch aus der jüdischen Gegenmission in den von ihm
gegründeten Gemeinden in Galatien, Philippi und Thessalonich.[1]
So dürfte Paulus bei der römischen Gemeinde offene Ohren für
den Begriff Gnadenstuhl gefunden haben, ebenso für den von ihm dargestellten Rechtstatbestand
eines vollzogenen Sühnopfers Christi, das dann nur folgerichtig im Hebräerbrief
als einmaliges Sühneopfer dargestellt wird („Denn das hat er getan ein für
allemal, da er sich selbst opferte“, Hebr.7,27).
Ich kann also weder Michael Behnke zustimmen, der mit Käsemann
sagt, ein Begriff wie der des Gnadenstuhls sei der römischen Gemeinde nicht verständlich
gewesen, noch Helmut Foth, der zwar den Begriff kapporet inhaltlich richtig aus
seinem jüdischen Kontext erklärt, aber die Übertragung des Sühnebegriffs von
dort auf das Kreuzesgeschehen ablehnt.
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[1] David Alvarez Cinera, die Religionspolitik des Kaisers Claudius und die paulinische Mission, Würzburg, 1999