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Dr. Martin Schuck Lindenstraße 19, 67346 Speyer |
Editorial
Die Ethik der
Neutralität
Deutschland hat mit seinen staatlich verordneten
Weltanschauungen noch nie so richtig Glück gehabt. Die wilhelminische
Staatsgründung 1871 war noch stark von der preußischen Idee des „Christlichen
Staates“ bestimmt, wie sie der zum Protestantismus konvertierte Hofjurist
Friedrich Wilhelms IV., Friedrich Julius Stahl, in einer kleinen Schrift 1847
ausgearbeitet hatte. Die Weltanschauung des „Christlichen Staates“ war mit dem
Ende des Ersten Weltkriegs Geschichte.
Dem Intermezzo der Weimarer Reichsverfassung folgte der
Nationalsozialismus, der, obwohl vor allem als staatliches Konjunkturprogramm
zur Überwindung der damaligen Finanz- und Wirtschaftskrise in seinen
Anfangsjahren erfolgreich, vielen Deutschen, die über den Verlust des
Kaiserreichs nie so richtig hinweggekommen waren, auch weltanschaulich
imponiert hat. Nach 1945 wurde in der sowjetischen Besatzungszone und späteren
DDR der Staatssozialismus sowjetischer Prägung zur verordneten Ideologie; diese
ideologische Fixierung entfaltete ihre Wirkung auch in die drei Westzonen bzw.
die spätere BRD hinein – allerdings als staatliche Verpflichtung zum
„Antikommunismus“.
In den gehobenen Kreisen Westdeutschlands, also bei
denjenigen, die es sich sowohl intellektuell als auch aufgrund ihrer
gesellschaftlichen Position leisten konnten oder mussten, über Weltanschauung
nachzudenken, machte sich nach 1945 eine Einstellung breit, die besagte: Alle
Ideologien sind schädlich und deshalb zu meiden; der „Christliche Staat“ ging
im Kugelhagel des Ersten Weltkriegs unter, der Nationalsozialismus verschuldete
nicht nur einen noch verheerenderen Weltkrieg, sondern auch Auschwitz, und der
Kommunismus führt bestenfalls in die Unfreiheit und schlimmstenfalls zum
Atomkrieg. Logische Konsequenz dieser Haltung war: Der Staat hat seine Rolle
darin zu bewähren, dass er sich als Hüter einer Neutralität versteht, die über
allen Ideologien und Weltanschauungen steht.
Natürlich hat „der Staat“ diese Rolle niemals spielen können
und in den staatstragenden Institutionen hat man das auch niemals ernsthaft
versucht. Immer gab es übergeordnete Ziele, die zu verwirklichen sich die
jeweilige Regierung zur Aufgabe gemacht hat – sei es außenpolitisch die
Westintegration in der Adenauer-Ära und danach die Aussöhnung mit den östlichen
Nachbarn (obwohl diese im Einflussbereich des Sozialismus waren) in der
Brandt-Ära, sei es innenpolitisch die Notstandsgesetzgebung in den späten 60er
Jahren oder ein Jahrzehnt später die Neudefinition der „Inneren Sicherheit“,
die bis hinein ins Beamtenrecht reichte.
Unabhängig vom konkreten Anlass der jeweiligen
Richtungsentscheidungen war immer klar, dass eine absolute Neutralität des
Staates dort nicht zu haben ist, wo staatliche Stellen zu eigenem Handeln
gezwungen sind. Immer sind mit staatlichem Handeln Entscheidungen für oder
gegen etwas verbunden. Mehr noch: Staatliches Handeln ist immer mit Zwang
verbunden, denn notfalls muss es gegen die Interessen derer durchgesetzt
werden, die mit diesen Entscheidungen nicht einverstanden sind; das betraf
genauso den Umgang mit den Widerständen gegen die Westintegration unter
Adenauer wie auch mit den Gegnern des „Radikalenerlasses“ zur Zeit der
Regierungen Brandt, Schmidt und Kohl.
Im Laufe der Jahrzehnte setzte sich deshalb die Einsicht
durch, dass staatliches Regulieren grundsätzlich dort so weit wie möglich
zurückgenommen werden muss, wo es um solche Dinge geht, die das Gewissen des
Einzelnen betreffen. Für die Gewissensbindung des Einzelnen sind andere
Agenturen zuständig als staatliche Stellen. Der vorläufig letzte Bereich, in
dem das kapiert wurde, war die Verteidigungspolitik; irgendwann wurden die
Prüfungsausschüsse der Kreiswehrersatzämter aufgelöst und anstelle der
„Gewissensprüfung“ die Anträge auf Kriegsdienstverweigerung nach Aktenlage
entschieden.
Für die Kirchen hatte diese Entwicklung den Nachteil, dass
sich immer seltener Situationen boten, die nach Kulturkampf rochen, und dass
deshalb innergesellschaftliche Profilierungsmöglichkeiten seltener wurden.
Konnten in den ersten Nachkriegsjahrzehnten zumindest von Teilen der Kirchen
regelrechte Kampagnen gefahren werden gegen Wiederbewaffnung, Atomtod,
Notstandsgesetze, Berufsverbote u.v.m., so blieben irgendwann nur noch die
soziale Frage und die Ökologie übrig. Aber Ökologie konnten die Politik und
nach einigen Anfangsschwierigkeiten auch die Wirtschaft selbst ganz gut, und
diese verdiente schließlich auch noch Geld damit.
Was die soziale Frage betraf, gelang es seit den 90er Jahren
der Politik, die Kirchen mehr oder weniger davon zu überzeugen, dass sie selbst
unter das Diktat der Wirtschaft geraten war und gerne anders wollte wenn sie
denn nur könnte. Von daher gab es bei den Kirchen gewisse Beißhemmungen, etwa
die rot-grüne Bundesregierung wegen ihrer Arbeitsmarktgesetzgebung („Hartz IV“)
frontal anzugehen. Diese Ressentiments wurden noch dadurch verstärkt, dass die
Kirchen wegen der Art und Weise, wie sie teilweise mit ihren eigenen
Angestellten umgegangen sind, selbst ins Kreuzfeuer gewerkschaftlicher Kritik
geraten sind.
Von daher war das Wegducken vor den zunehmenden sozialen
Problemen und das Bagatellisieren von politischen Richtungsentscheidungen (etwa
hinsichtlich der immer weiter voranschreitenden Deregulierung und der damit
verbundenen Ökonomisierung des Öffentlichen Sektors, oder, vielleicht noch gravierender,
der militärischen Neuorientierung des wiedervereinigten Deutschlands seit dem
Zusammenbruch Jugoslawiens) eine bequeme Lösung; allerdings verschärfte sie die
Tendenz, sich immer mehr mit sich selbst zu beschäftigen und damit nach außen
hin konturenlos zu wirken.
Die durchaus sinnvollen und theologisch angemessenen
Versuche des EKD-Ratsvorsitzenden und einiger Theologieprofessoren, sich zu
bio- und medizinethischen Fragen zu äußern, trafen ein Thema, das viel zu
abstrakt ist, um die Kirchen als relevante Ethik-Agenturen dauerhaft im
Gespräch zu halten. Das Umschalten auf „Mission“ als neuer kirchlicher
Kernaufgabe seit Beginn dieses Jahrzehnts kann deshalb auch als Versuch der
Kompensation verlorener innergesellschaftlicher Bedeutung durch einen
ungedeckten Wechsel auf eine bessere Zukunft gedeutet werden. Das Konzept eines
„Wachsens gegen den Trend“, wie es dem EKD-Impulspapier „Kirche der Freiheit“
zugrunde liegt, spricht hier Bände.
So betrachtet war das, was sich im vergangenen halben Jahr in
Berlin getan hat, eine hochgradig ambivalente Veranstaltung. Zum einen nämlich
lebte die Initiative „Pro Reli“ ganz sicher von missionsstrategischen Motiven,
die den Religionsunterricht für kirchenegoistische Zwecke vereinnahmen wollen.
Zum anderen aber, und das ist das entscheidende, war „Pro Reli“ die Probe
dafür, ob die Evangelische Kirche noch einmal so etwas wie einen „Kulturkampf“
führen könnte, wenn es wirklich einmal ernst werden sollte. Das Ergebnis ist
mehr als ermutigend. Weder die Berlin-Brandenburgische Kirche noch die EKD sind
eingeknickt, sondern konnten in der Öffentlichkeit deutlich machen, dass es bei
der Frage des Religionsunterrichts um mehr geht als einfach nur um kirchliche
Sonderinteressen (wie immer wieder unterstellt worden ist und was, siehe oben,
aus der Erfahrung des zurückliegenden Jahrzehnts auch nicht von vornherein von
der Hand zu weisen war).
Tatsächlich ist es gelungen zu zeigen, dass der Einsatz für
Religionsunterricht deshalb ein Dienst an der gesamten Gesellschaft ist, weil er den Blick auf die Frage nach der
Wohlgeordnetheit dieser Gesellschaft richtet. Im Zentrum stand die Überzeugung,
dass ethische Orientierung eben nichts ist, was in der Zuständigkeit des
Staates liegen sollte. Das Minimum dessen, was Berliner Schülern (was auch
immer ihr individueller Hintergrund ist) an Werten für ein sozialverträgliches
Zusammenleben vermittelt werden muss, sollte sowieso Gegenstand eines jeden
Faches sein. Auch der Mathematikunterricht muss seinen Anteil haben an der
Erziehung zur Kooperation und dient deshalb der Integration – eben genau dem
Ziel, zu dessen Erreichen angeblich ein staatlich verantworteter, für alle
Schüler verpflichtender Ethikunterricht notwendig sein soll. An dieser Stelle
ticken die Uhren in Berlin nicht anders als in Hamburg, Köln oder Frankfurt.
Die Argumentation des Berliner Senats ging aus von der
gegenüber fast allen anderen Bundesländern unterschiedlichen Rechtslage und
endete bei der Behauptung einer grundsätzlichen Unterschiedlichkeit Berlins und
der Berliner Bevölkerung gegenüber dem Rest der Republik. Argumentationen, die
so verlaufen, sind relativ leicht als ideologische Propaganda zu entlarven.
Sucht man nach Werten und Normen, die der Staat in einem
Ethikunterricht vermitteln soll, so landet man bei sozialwissenschaftlichen
Banalitäten, für die man eigentlich keinen eigenen Ethikunterricht braucht; um
diese zu vermitteln, wurde irgendwann einmal der Sozialkundeunterricht
erfunden. Wird jedoch mehr als Banales vermittelt, überschreitet der Staat
seine Grenzen. Da sich der Staat des Grundgesetzes programmatisch aus der
Gesinnung seiner Bürger heraushalten will (und muss, wenn er nicht totalitär
werden will), kann er Ethik eigentlich nur als Staatsbürgerkunde, und das ist
nun mal Sozialkundeunterricht, verstehen. Eine andere Ethik des Staates gibt es
nicht. Das kann aber niemals eine Alternative zum Religionsunterricht sein,
sondern bestenfalls eine Ergänzung und ein Notprogramm für diejenigen, die
partout keinen Religionsunterricht haben wollen. Das müssen diese aber selbst
entscheiden – den „Staat“ geht das eigentlich nichts an!
Diejenige ethische Orientierung, die der Staat in den
Schulen für alle verpflichtend zum Thema machen darf (und, meinetwegen: muss),
kann nicht mehr sein als eine Einführung in staatsbürgerliches Handeln. Mehr
darf er nicht wollen, ohne seine eigene Grundlage zu zerstören, nämlich die
programmatische Neutralität in Weltanschauungsfragen. Alles Weitergehende ist
als Einstieg in den Gesinnungsstaat zu werten.