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Dr. Klaus Bümlein Ludwigstraße 80, 67346 Speyer |
Pfälzische Frauenordination und
Schriftauslegung
Im Gedenken an meine
Schwiegermutter Käthe Jacob geb. Sehnert * 1.11.1908
1. Pfalz-Geschichtliches
Am 16. Juni 1958 konnte in der Landessynode abgestimmt worden. Noch einmal war an diesem Tag eine lange und leidenschaftliche Debatte geführt worden. 40 entschieden sich am Ende für das Gesetz, elf stimmten dagegen, sechs enthielten sich der Stimme. Eine Zwei-Drittel-Mehrheit mit einer deutlichen Fraktion der Nein-Sager.[1] Im gleichen Jahr wurden die ersten Theologinnen in der Pfalz ordiniert: Irmgard Gauer am 15.10., Irmgard Franck und Dr. Elisabeth Schmidt am 26.10., Renate Hust am 16.11.1958. Das öffentliche Interesse, auch in den Medien, war erheblich.
Waren die Pfälzer mit der Entscheidung ihrer Synode Vorreiter? In seinen spät geschrieben Erinnerungen meint Theodor Schaller (1900-1993), dass die Protestantische Pfalz die erste Landeskirche gewesen sei, die grundsätzlich die Ordination von Frauen ermöglichte.[2] Das mag hier dahingestellt bleiben.
Natürlich hatte das Ordinations-Gesetz eine lange Vorgeschichte. Man kann zurückfragen nach der Rolle der Frau in der protestantischen Kirche links des Rheins. In seinem Pfälzischen Frauenspiegel stellte der bibelkonservative Pfarrer Johann Schiller (1812-1886) eine Reihe von Frauen dar, die in der Erinnerung geblieben waren: Hildegard von Bingen und Olympia Fulvia Morata, Frauen der Reformatoren, Fürstinnen wie Pfalzgräfin Elisabeth und Elisabeth Charlotte, Pfarrfrauen. Von einem Studium der Theologie war noch nicht die Rede in dieser biographischen Sammlung.[3]
Man bedenke: Das Abitur ablegen an einem pfälzischen Gymnasium konnten Mädchen erst spät. Katja Mann geb. Pringsheim, 1883 geboren, wurde in München 1901 nur durch eine höchste Ministerial-Entschließung, nach privater Vorbereitung, zum Abitur zugelassen.[4] Als Jahr der offiziellen Zulassung von Mädchen zum Abitur gilt das Jahr 1908. Und auch dann dauerte es geraume Zeit, bis diese Möglichkeit abseits der Großstädte Wirklichkeit wurde. Die spätere Speyerer Oberstudiendirektorin Elisabeth Schleicher (1892-1980) konnte erst mit dreißig Jahren 1922 ihr Abitur am Gymnasium in Speyer ablegen.[5] Ein reguläres Theologiestudium setzte das Abitur voraus und konnte erst später beginnen.
So ist es verständlich, dass erst nach dem Ersten Weltkrieg die Verwendung von Theologinnen Thema der pfälzischen Landessynode wurde. 1928 war ein Gesetz zur Verwendung von Theologinnen im kirchlichen Dienst beschlossen worden. 1930 legte als erste Pfälzerin Johanna Holzäpfel (1904-1993) die theologische Aufnahmeprüfung ab.
Bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkriegs folgten weitere Frauen mit Theologiestudium und Examen. Bei dem Aufnahmejahrgang 1934 waren es fünf.[6] Die Zeit des Kriegs erzwang eine Ausweitung des Dienstes von Theologinnen, waren doch durch die Kriegsverpflichtung vieler Pfarrer Gemeinden auf die aktive Mitarbeit von Theologinnen angewiesen.
So beschloss die Kirchenregierung 1943 ein vorläufiges
Gesetz, das die Arbeitsbereiche von Frauen im theologischen Dienst ausweitete Im
Bedarfsfall kann der Landeskirchenrat ihnen die Abhaltung von
Gemeindegottesdiensten, von Beerdigungen sowie die Verwaltung der Sakramente
übertragen. [7]
Es ist verständlich, dass es bei einem solchen Provisorium nicht bleiben konnte. Dazu kam, dass durch den Zuzug von Theologinnen in die Pfalz höchst uneinheitliche Rechtsbestimmungen für denselben Personenkreis nebeneinander bestanden. Der hoch angesehene Oberkirchenrat Theo Schaller war es, der seit Anfang der fünfziger Jahre die Weiterentwicklung vorantrieb. Bei der Landessynode vom 5. bis 11. Mai 1957 konnte das Gesetz vorgelegt werden. Der Widerstand konzentrierte sich zunächst auf die Frage, ob für ein solches Gesetz die Bezirkssynoden gehört werden müssten. Der Landeskirchenrat hielt das für nicht erforderlich. Die große Mehrheit der Synode aber entschied: Alle Bezirkssynoden waren mit dem Thema der Frauenordination zu befassen.
So verging ein weiteres Jahr, bis der Bericht aus den Bezirkssynoden eingebracht werden konnte und Oberkirchenrat Schaller eine ausgeführte Begründung für das Gesetz vorlegte.
Der Landeskirchenrat zeigt in einem ersten Teil den jetzigen Rechtszustand auf, erweist in einem zweiten Teil die Notwendigkeit einer Neuordnung und erläutert im dritten Teil den neuen Entwurf selber.[8] Nun konnte es zur positiven Entscheidung kommen. Mit welchen Argumenten?
2. Bibel-Hermeneutisches
Wer im Abstand von fünfzig Jahren die Argumentationsinhalte in Pro und Contra bedenkt, der wundert sich, dass das heute im mitteleuropäischen Protestantismus Selbstverständliche damals so mühsam und kontrovers debattiert werden musste. Man kann die Debatte auf das herrschende Frauenbild hin untersuchen; die Gleichberechtigung der Frau bei der Ergreifung und Ausübung eines Berufes schien vielen Synodalen ein verwegener Gedanke. Man könnte die Argumente rein von ihren kirchenrechtlichen Implikationen her bedenken. Wer Freude hat, mag auch ein vielsagendes Florilegium von Männeräußerungen zu einem Jubiläumsstrauß zusammenbinden. Aus der ersten Ausschussberatung am 9.Mai 1957: Schneider–Bad Dürkheim berichtet von dem Bekenntnis einer Vorkämpferin für die Gleichberechtigung der Frau: Das angestrebte Ziel, für das sie ihr Leben lang gekämpft, sei ihr als Irrtum aufgegangen. Als gefährlich sieht er gewisse Fragen der Kosmetik.[9] Aus den gesammelten Voten der Bezirkssynoden berichtet Bergmann 1958. Er gibt eine Kraftaussage aus Bergzabern weiter: Das Weib sieht Gott nur durch den Mann. Es liebt den Evangelisten mehr als das Evangelium. In Frankenthal wurde gefragt, ob nicht das Streben der Theologin nach dem vollen Pfarramt auf ein gewisses Geltungsbedürfnis der Frau zurückzuführen sei.[10] Dekan Groß aus Kaiserslautern wird mit der Aussage zitiert: Zum Theologenberuf führt der intellektuelle Weg. Die Frau ist anders geartet.[11]
Diesen heute vielleicht amüsanten Strauß von Männerüberzeugungen will ich nicht weiter bereichern. Auch die theologischen Argumente in ihrer Vielfalt sollen nicht abgewogen werden. Ich möchte mich beschränken auf die Weise, wie die biblischen Aussagen in den Debatten vorkamen. Haben wir es bei der Ordination von Frauen nicht mit einer Aussage zu tun, die sich auf keine biblische Weisung des Neuen Testaments zurückführen lässt? Insofern bildet das Thema von damals ein Exempel für die Auslegungsweise der Heiligen Schrift, für die Bibelhermeneutik, die von der Reformation her die Basis für jede aktuelle Entscheidung bildet.
In der pfälzische Vereinigungsurkunde war seit 1821 in § 3 formuliert: Die protestantische Kirche erkennt keinen anderen Glaubensgrund und Lehrnorm als allein die heilige Schrift.[12]
Auch im geltenden pfälzischen Katechismus war zu Frage 4 geantwortet: Wir schöpfen unsern Glauben aus der heiligen Schrift, welche die alleinige Grundlage unseres Glaubens und die Richtschnur unseres Leben ist. [13] Dabei wollte man gerade bei der brisanten Frage der Frauenordination bleiben. Schaller fasste die Ergebnisse aus den Bezirkssynoden zusammen: Wichtig war erstens den Befürwortern als auch den Gegnern des Gesetzes, dass sie ihre Position aus der Heiligen Schrift beziehen.[14]
Aber: Wie sollte diese Position aus der Heiligen Schrift zur Geltung kommen? In der Vorlage bei der Synode von 1957 wurde vorsichtig, aber mit klar erkennbarer Richtung argumentiert: Die theologische Diskussion der letzten Jahre hat ergeben, dass biblisch-theologische Begründungen, der Theologin Ordination und Pfarramt zu versagen, auch biblisch- theologisch bestritten werden können.[15]
Viele Gegner der weiblichen Ordination aber meinten, nur mit
der Ablehnung den klaren Aussagen der Bibel gerecht zu werden. Einer der
eindeutigsten Opponenten, Pfarrer Werner Linz (1912-1982), stellt sein biblisch
fundiertes Nein anderen kritischen Bemerkungen voran. Linz führt in Anlehnung an Bibelstellen 1. Timotheus 2,11 f., Eph. 5,22
aus: Die Ausführungen des Apostels sind eindeutig. Er redet einer Bindung an
die Schrift das Wort. 1. Kor. 14,34; 1. Petr. 3,1; Eph. 5,22; Kol. 3,8. Er stellt fest, dass 1. kein Schriftbeweis
möglich sei für die Verwendung der Frau im öffentlichen kirchlichen Dienst.[16]
Einer der scharfen Redner in der Synode, der Dürkheimer Dekan Dr. Reinhard (1908-1994), verbindet den Vorwurf der Schriftwidrigkeit mit anderen theologischen Anwürfen. Sie können sich aber nicht auf die Heilige Schrift berufen. Das Theologinnengesetz ist – schlicht und einfach gesagt – schriftwidrig … Sie sind nach meinem Verständnis auf dem katholischen Wege. Wir setzen ohne Neues Testament eine Tradition, die so gültig sein soll wie die Heilige Schrift … Was wir heute wollen, stammt nicht aus der Bibel und dem religiösen Leben, sondern es stammt aus der Gesellschaft. Es ist eine soziologische Forderung, dass die Frauen heute nachrücken. Das ist eine zweite Offenbarungsquelle, wenn wir sagen, der Heilige Geist will, dass wie das tun. Das widerspricht den Barmer Sätzen …[17] Also Verrat an Barmen und zugleich eine Ergänzung der Schrift, die in ein katholisches Traditionsprinzip führt! Das sind massive Anwürfe aus dem reformatorischen und dem Barmer Schriftverständnis.
Wie haben sich die Befürworter damit auseinandergesetzt? Statt die vielen Stimmen darzustellen, wähle ich Theodor Schallers Argumentationen. Bei seiner sorgfältigen Einbringung des Gesetzes 1958 hatte Schaller durchaus bibeltheologisch argumentiert.
An den Anfang rückte er die These: 1.Das Neue Testament kennt den Dienst der Frau in der Wortverkündigung. Er bezieht sich ausdrücklich auf 1. Kor 14,5; Apg 21, 9; Röm 16,3.
Mit seiner zweiten These schränkt Schaller ein: 2. Das Neue Testament setzt dem Dienst der Frau in der Gemeinde enge Grenzen. Hier bringt Schaller genau solche Stellen, die die Gegner der Frauenordination immer wiederholten. 1. Kor 14, 34, dass die Frau in Gemeindeversammlungen schweigen soll; 1. Tim. 2, 11 ff. mit der Aussage: Ich erlaube nicht, dass eine Frau lehre.
Wie kann mit diesem biblischen Einspruch ohne Verletzung des Bibelprinzips umgegangen werden? Schaller versucht den Ausgleich in seiner dritten These. 3. Die Begrenzung dieses Dienstes der Frau ist aus der Zeit und der Situation der Gemeinde begründet. Sie ist nicht aus dem Wesen des Evangeliums abgeleitet. Die für ihn entscheidende Frage wirft Schaller mit Gedanken des Lübecker Bischofs Prof. Dr. Heinrich Meyer in die Debatte: Gehört der Dienst der Frau in den Bereich dessen, was eine christliche Gemeinde mit Blick auf ihre besondere Verkündigungs- und Lebenssituation zu wählen hat? Schaller votiert klar für diese Möglichkeit und sieht darin die Freiheit begründet, heute für die Ordination von Frauen zu votieren.[18]
Damit war das Sola
scriptura in einer Weise ausgelegt, die über den Buchstaben der Schrift
hinaus die Freiheit bot, zu neuen Lösungen zu kommen. Sehr viele, nicht alle
Synodalen vermochten Schaller darin zu folgen. In der Debatte machte Schaller
noch einmal den eindringlichen Versuch, den Einwänden vor allem von Linz und
Reinhard in Bezug auf den Schriftumgang gerecht zu werden. Natürlich gelte es
die Bibel zu hören! Aber: Ich möchte
davon ausgehen, dass zu dieser Frage nach meiner exegetischen Überzeugung es
nicht möglich ist, die Ämter und Dienste der Kirche einfach und ungebrochen aus
dem Neuen Testament abzulesen … Hier gebe es eine Freiheit der Gemeinde,
ihren Auftrag von Christus her neu und nicht nach dem biblischen Buchstaben
auszudrücken.[19] Mit Gal 3,28: ich glaube, dass dieses Wort die Richtung
weist, in der wir in Freiheit der Entscheidung auch bezüglich des Dienstes der
Frau gewiesen werden.[20]
Sind damit die Fragen einer Schrifthermeneutik im
reformatorischen Sinn geklärt? In seinem Werk Evangelikales Schriftverständnis behandelt Helge Stadelmann ausführlich die
Frauenordination als einen Testfall für
Bibeltreue.[21]
Für ihn steht nach wie vor fest: Die
Ordination von Frauen steht gegen die Meinung der Reformatoren. Martin Luther hätte, wenn es danach geht, in
seiner lutherischen Kirche keinen Platz mehr gehabt.[22] Vor allem kommt
Stadelmann bei seiner intensiven Erörterung der neutestamentlichen Aussagen zu
der Frage: Wo
findet sich ein biblischer Hinweis dafür, dass Gott für seine neutestamentliche
Gemeinde angeordnet hat, Frauen in den gemeindlichen Lehr- und Leitungsdienst
zu berufen? … Das Neue Testament räumt Frauen eine andere Stellung ein als die
Synagoge; aber trotzdem schwingt das Pendel nicht durch bis zum unbegrenzten
Lehr- und Leitungsdienst von Frauen.[23] Sein Fazit lautet: Wenn heute nicht nur Landeskirchen, sondern auch Freikirchen sich für
die Berufung von Frauen als Pastorinnen entscheiden, entscheiden sie sich damit
gegen Gottes Wort. Sie setzen damit zugleich Gottes Segen aufs Spiel.[24]
Es ging in der Tat zentral um die Frage der Schriftauslegung. Dass damit keine rückwärtsgewandten Themen von vor einem halben Jahrhundert zur Frage stehen, hat auch in der Pfalz die Diskussion um die Segnung von homosexuellen Paaren erwiesen. Auch die um die immer neue Debatte um die Ableitbarkeit von kirchlichen Stellungnahmen zu Fragen der Friedensethik und der Gen-Ethik reißen immer neu das hermeneutische Problem des Sola scriptura auf. Hier steht nicht zuerst das Recht historischer Bibelexegese auf dem Spiel. Umfassender geht es um die Frage, was Bibeltreue in verantwortlicher Suche nach zeitgemäßen Lösungen bedeutet. Dass die Pfälzische Synode 1957 und 1958 sich dieser Thematik weit geöffnet hat, sehe ich, über die Bejahung der Ordination von Frauen hinaus, als eine nachdenkenswerte und zukunftsweisende Weichenstellung an.
3. Persönlich-Biographisches
Über die Ordination von Frauen in der Pfalz mag ich nicht schreiben, ohne an meine Schwiegermutter zu denken. Käthe Sehnert aus Pirmasens hatte ihren Wunsch zum Studium der Theologie gegen manche Schwierigkeiten durchgesetzt. 1908 geboren, konnte sie in Landau das Abitur noch nicht ablegen und besuchte in den beiden Jahren die Oberrealschule in Pirmasens. Ihr Vater unterstützte sie, gegen manche Bedenken der Mutter. Auf Empfehlung von Heinz Wilhelmy (1906-1980) fing sie ihr Studium in Münster an. Gewiss waren zunächst die Sprachprüfungen zu bewältigen. Aber Karl Barth wollte sie hören! Sie erzählte noch im hohen Alter von dem Eindruck der Vorlesung über die Protestantische Theologie des 19. Jahrhunderts seit Schleiermacher und von den offenen Abenden bei Barth. Nach dem Weiterstudium in Tübingen und Erlangen legte sie 1934 die theologische Aufnahmeprüfung ab. Wie weiter?
Das Predigerseminar war geschlossen und für Frauen ohnedies noch nicht vorgesehen. Sie kam in den Schuldienst nach Dahn und arbeitete als Vikarin in andern gemeindlichen Aufgaben. Aber an eine Ordination war nicht zu denken. So wurde nach der Dahner Zeit die Schule ihr Arbeitsfeld. Von 1938 bis zu ihrem Ruhestand unterrichtete sie in Speyer an der Oberrealschule für Mädchen, dem späteren Hans-Purrmann-Gymnasium. Die Stunde begann sie mit Lied und Wochenspruch. Auf die Schulgottesdienste im Rhythmus der Schuljahre bereitete sie sich sorgfältig vor, bis in die letzten Jahre.
Natürlich nahm sie Anteil an der Debatte um die Ordination. Ein prominenter Examenskollege sagte ihr freimütig: Käthe, du weißt, dass ich nichts gegen dich habe. Aber bei der Ordination kann ich nicht mit. Das ist einfach nicht biblisch! Nach 1958 hätte sie –fünfzigjährig – die Ordination beantragen können. Das lehnte sie ab. Sie empfand es als unangemessen, sich nun um ihre Ordination zu bemühen und nahm es in Kauf, dass Post von der Landeskirche auch weiter gelegentlich an Frau Vikarin Jakob adressiert war. Käthe Jacob geb. Sehnert starb 1996. Ihrer Würde als eine der frühen Theologinnen in der Pfälzischen Kirche blieb sie sich bis ins hohe Alter bewusst.
[1] Die Darstellung kann sich, neben den Synodal-Protokollen für 1957 und 1958, auf die Arbeit von Anja Behrens stützen: Ein steiniger Weg ins Pfarramt. Vierzig Jahre Frauenordination in der Pfälzischen Kirche, in: Arbeiten im Weinberg des Herrn. Festschrift zum 100jährigen Jubiläum des Vereins Pfälzischer Pfarrerinnen und Pfarrer, hg. von Thomas Jakubowski und Martin Schuck, Speyer 1999, S. 77- 96.
[2] Theo Schaller, Erinnerungen, maschinenschriftlich, S.86.
[3] Pfälzischer Frauenspiegel, Neustadt 1874, Separat-Abdruck aus dem Pfälzischen Memorabile, Dritter Teil, Westheim 1875.
[4] Inge und Walter Jens, Frau Katja Mann, Hamburg 2003, S. 14. Auch für die Zulassung als Hörerin an der Universität bedurfte es einer eigenen Erlaubnis (a.a.O. S. 44).
[5] Vgl. Ratsschule der Stadt Speyer – Gymnasium am Kaiserdom, Festschrift zum 450jährigen Jubiläum, Speyer 1990, S. 104.
[6] Im Amtsblatt 1934, S. 38 f., sind von 32, die bestanden hatten, aufgeführt: Elsa Emrich, Lise Mugler, Elisabeth Neumüller, Gretel Schwab und Käthe Sehnert.
[7] Zitiert bei Behrens, a a.O., S. 81.
[8] Verhandlungen der Landessynode der Protestantisch-Evangelisch-Christlichen Kirche der Pfalz im Jahre 1957, S. 700-705. Als Anhang war der Beitrag von D. Dr. Anna Paulsen (Schleswig) beigefügt Vom Dienst der Theologin in der Kirche.
[9] Verhandlungen 1957, S. 274.
[10] Verhandlungen 1958, S.
182.Frau Schleicher beginnt ihre Erinnerungen: Ich habe meine Abitur erst mit dreißig Jahren nachgemacht, war aber
trotzdem die erste Frau in Speyer. Die an einem einen Speyerer Gymnasium Abitur
gemacht hat. Ich war aber keine Schülerin dort.
[11] Verhandlungen 1957, S. 278.
[12] Ursprünglich war 1818 noch radikaler formuliert worden: Die vereinigte protestantisch-evangelisch-christliche Kirche erkennt außer dem neuen Testament nichts andres für eine Norm ihres Glaubens. Quellenbuch zur Pfälzischen Kirchenunion, her. von Sonja Schnauber und Bernhard H. Bonkhoff, Speyer 1993, S. 144.
[13] Katechismus für die vereinigte protestantisch-evangelisch-christliche Kirche, seit 1869. Hier zitiert nach der dreizehnten Auflage, Speier 1910.
[14] Behrens, a.a.O., S. 89. Schaller, Verhandlungen 1958, S. 198.
[15] Verhandlungen 1957, S. 704.
[16] Verhandlungen 1957, S. 274. Zu Linz vgl. die schöne Würdigung von Richard Ziegert, Für die Kirche leben, Blätter für Pfälzische Kirchengeschichte, 69, 2002, S. 223-250.
[17] Verhandlungen 1958, S. 220 f.
[18] Schaller in: Verhandlungen 1958, S. 197- 205, hier zitiert S. 200-202
[19] Verhandlungen 1958, S. 239f.
[20] Verhandlungen 1958, S. 240
[21] Helge Stadelmann, Evangelikales Schriftverständnis. Die Bibel verstehen – Der Bibel vertrauen, 2.Auflage 2006, S. 327-355.
[22] Stadelmann, a.a.O., S. 328.
[23] Stadelmann, a.a.O., S. 344 f.
[24] Stadelmann, a.a.O., S. 355.