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Friedhelm Hans
Horststraße 99, 76829 Landau

 

Der lange Weg der Frauen zum Verkündigungsamt

 

Um es vorwegzunehmen: Im Umgang mit den akademisch ausgebildeten Frauen im kirchlichen Dienst hat sich die Kirche schwer getan. Die Praxis ist nicht nur im Nachhinein für den Gesetz- und Arbeitgeber Landeskirche beschämend; eine bewusste Herabsetzung herrschte ungeachtet der zeitbedingten Abstriche, die man einräumen muss. Ein verwandter Beruf, der der Lehrerin oder des Lehrers, war wenige Jahre zuvor eine Art Einfallstor für die berufstätige Frau mit höherer Bildung gewesen. Doch waren die gesetzlichen Restriktionen eindeutig: Lehrerin konnte nur eine unverheiratete Frau sein, ein „Fräulein“; die Bezeichnung ist geradezu synonym für die Lehrerin geworden. Doch nicht nur im pädagogischen Bereich, sondern ganz allgemein in der zunehmend arbeitsteilig gewordenen Welt seit dem industriellen Wandel im 19. Jahrhundert mit der damit verbundenen Mechanisierung, die allmählich auch die Alltagswelt erreicht hat – elektrischer Strom für die Haushalte, Einsatz von Maschinen in der Landwirtschaft und im Haushalt seien hier nur als Merkposten genannt, dazu die Verbesserung der hygienischen Verhältnisse und die Fortschritte in der medizinischen Versorgung –; all dies waren Faktoren, die der Frau den gesellschaftlichen Aufstieg von der praktischen Seite her ermöglicht haben. Den letzten Beweis ihrer Tüchtigkeit mochten die Frauen im Ersten Weltkrieg erstattet haben; der Historiker Veit Valentin hat das Frauenwahlrecht der Weimarer Verfassung als eine direkte Anerkennung für den Einsatz der Frauen während des Krieges gewertet.

 

Das Vikarinnengesetz von 1943

 

Gut zwanzig Jahre nach der rechtlichen Gleichstellung der Frau im Deutschen Reich, am 1. April 1943, beschloss die Protestantische Kirchenregierung der Pfalz ein „Vorläufiges Gesetz über die Dienst- und Besoldungsverhältnisse der Theologinnen in der pfälzischen Landeskirche“, das allerdings erst am 24. November 1944 verkündet und am 9. Dezember 1944 im kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht wurde.[1] Hier wurden der Theologin alle möglichen Funktionen des Pfarrberufes übertragen, aber eine schon 1928 geltende Beschränkung des Gehaltes ausgesprochen. In der beruflichen Bezeichnung blieb man bei der Bezeichnung für die Vorstufe des vollgültigen Pfarramtes stehen; die Theologen blieben „Vikarinnen“ und zwar auf Lebenszeit, außer für den Fall einer Verheiratung, mit der Heirat war in der Regel der Berufsverzicht verbunden. Ausdrücklich lässt das Gesetz von 1943 den Predigtdienst und die Sakramentsverwaltung „bis auf weiteres“ als Möglichkeit zu. Man sieht, nicht die Anerkennung wie bei der Wahlrechtsreform von 1919 war für das „Vorläufige Gesetz“ leitend, sondern die Not im Pfarrdienst, die sich gegen Kriegsende zusehends verschärft hatte. Theologische Argumente für den Dienst der Frau in der Verkündigung hat man nicht gesucht. Das mag die Zeit nicht zugelassen haben. Der Pfarrermangel überwog die theologische Reflexion.

 

Anfänge bei Gottfried Arnold

 

Dabei hat es in der Geschichte der Theologie schon viel früher ernsthafte Ansätze für eine allgemeine Hochachtung der Frau gegeben. Gottfried Arnold (1666-1714) ist es gewesen, der im Jahre 1701 in seiner Schrift „Das Geheimnis der göttlichen Sophia“ im 3. Anhang die Streitfrage von 1. Kor. 14 u. 1. Tim. 2 erörtert hat, „ob die Weiber auch öffentlich lehren dürffen?“[2] Äußerliche Merkmale lässt Arnold nicht gelten. Die grundsätzlichen Fragen lauten, ob die Frau der Gnadengaben Gottes teilhaftig und fähig sei und ob eine von Gott vollkommen geschaffene Frau mit ihren Gaben nicht auch anderen dienen dürfe. Frauen seien Miterbinnen der Gnade Gottes, meint Arnold, und er bringt Argumente aus dem Neuen Testament. Frauen wie Priskilla, Lois und Eunike hat Paulus als Lehrende anerkannt und sie sogar aufgefordert – privatim – zu lehren. In der Hausgemeinde sei die Lehre sogar eine Pflicht der Frauen gewesen. Die Kirchenväter seien bisweilen noch weiter gegangen – die Tendenz zeigt sich schon am Ausgang des Neuen Testamentes. Erleuchtete Frauen besaßen eine von Priestern beanspruchte Lehrautorität. Frauen in der Mission bieten eine Fülle von Beispielen quer durch die Kirchengeschichte. Der Ausschluss der Frau durch das mittelalterliche Kirchenwesen wurde mit Luthers Haltung gebrochen, wo kein Mann vorhanden sei, so Luther, sei es vonnöten, dass die Frauen predigten.[3]

 

Das Engagement evangelischer Fürstinnen

 

In dieser Zeit hat die Herrnhuter Brüdergemeine die Frauen voll in ihr Leben und Handeln integriert.[4] Zeitlich voraus gehen die Initiativen von Damen des Hochadels wie Elisabeth von der Pfalz (1618-1680), älteste Tochter des „Winterkönigs“ Friedrich V. von der Pfalz, die Reichäbtissin von Herford, die mit Descartes und Johann Coccejus und seiner biblisch begründeten tätigen Frömmigkeit in enger Verbindung stand. Ihre Schwester Sophie Elisabeth (1630-1714), Gattin des Kurfürsten von Hannover, stand mit dem Philosophen Gottfried Wilhelm Leibniz in Verbindung; ihre Tochter, Sophie Charlotte von Brandenburg (1668-1705), Ehefrau des brandenburgischen Kurfürsten Friedrich III. und nachmaligen ersten Königs „in“ Preußen, hatte maßgeblichen Anteil an der Gründung der Universität Halle (1694). Sie galt als eine philosophische Königin. Ihr Enkel Friedrich II. gestand ihr wissenschaftlichen Anspruch zu, eine Frau verliere aber auf diese Art ihre Weiblichkeit und werde „wie ein Mann“ – wer denkt da nicht an Paul Gerhardt, der in seinem Lied „Du meine Seele“ der Frau im Notfall unter Gottes Regiment Verantwortung zugestand (hier noch Gott selbst als der Witwen Trost und Mann, EG 302,7).

Nicht zuletzt ragt unter den frommen Fürstinnen des 18. Jahrhunderts Luise Henriette von Oranien-Nassau (1627-1667)[5] heraus, die erste Gattin des Großen Kurfürsten. Die Enkelin Wilhelm des Schweigers von Nassau-Oranien, Generalstatthalter der Niederlande, war überzeugte reformierte Christin. Privilegiert durch ihren gesellschaftlichen Rang, hat sie die in ihrer Heimat erworbene Verantwortung im Glauben und praktischen Leben systematisch umgesetzt und darf als Begründerin eines neuzeitlichen Brandenburg gelten. Ohne die Verbesserung auf dem wirtschaftlichen Gebiet nach holländischem Muster wäre ein Aufstieg Brandenburgs nicht möglich gewesen. Nachdrücklich hat sich Kurfürstin Luise Henriette in Brandenburg für die Aufnahme von Hugenotten eingesetzt. In Oranienburg richtete sie ein landwirtschaftliches Mustergut ein und stiftete dort auch ein Waisenhaus.

 

Emanzipation im 19. Jahrhundert und evangelische Frauenvereine bis 1925

 

Theologische Meilensteine legten im 19. Jahrhundert F. D. E. Schleiermacher mit dem Gedanken der „befreienden Liebe“. Doch die Berufstätigkeit der Frau erreichte zusehends bürgerliche Schichten. Zu den ersten zählt Luise Scheppler (1763-1837) in Pfarrer Johann Friedrich Oberlins (1740-1826) Kindergarten; ihr folgen die Diakonissen, genannt sei Amalie Sieveking (1754-1859), die 1832 einen „Verein für Armen- und Krankenpflege gegründet hatte. Die Betätigung von Frauen erfolgt vor allem im karitativen Bereich. Königin Elisabeth von Preußen (1801–1873) förderte das 1837 von Pfarrer Johannes Goßner (1773-1858) gegründete Krankenhaus in Berlin entscheidend, darum trägt die Elisabethklinik bis heute ihren Namen zum Andenken die einstige Förderin.[6] Die Zeit war nicht aufzuhalten: Die Frauen beginnen in der Kirche sich selbst zu organisieren. Um 1900 blühen in Deutschland die Evangelischen Frauenhilfen auf. Das Patronat der Kaiserin Augusta Viktoria ist bekannt.[7] Der Verband wurde am 1. Januar 1899 unter der Schirmherrschaft der Kaiserin gegründet. Der Evangelische Frauenbund der Pfalz startete 1925 mit 40 Ortsbünden. Die Jahreshauptversammlung in Neustadt bestimmte nach einer Frau Dr. Scheuermann Kunigunda Rösel zur Vorsitzenden.[8] Die Frauenhilfe selbst hatte für das kirchliche Wahlrecht für Frauen geworben. 1913 erhielten Frauen in Elsaß-Lothringen das aktive Wahlrecht (das passive mit Einschränkung).[9] In Baden und in der Pfalz sichern die Kirchenverfassungen von 1920 den Frauen das Wahlrecht zu, ein Mindestalter bildet die einzige Einschränkung.

 

Zulassung zum Theologiestudium und Dienst in der Landeskirche

 

Die vom 15. bis 21. April 1928 in Speyer tagende Landessynode nahm am 17. April 1928 eine Vorlage betreffs der „Zulassung weiblicher Theologiestudenten“ zum Dienst in der Pfälzischen Landeskirche an.[10] Anja Behrens hat den „steinigen Weg ins Pfarramt“ bereits 1999 in der Jubiläumsfestschrift des hundertjährigen Vereins pfälzischer Pfarrerinnen und Pfarrer beschrieben[11]. Die Bestimmungen sahen bestimmte Sparten des Pfarrdienstes vor – Unterricht, Heim- und offene Seelsorge, Bibelstunden für Frauen, nota bene „kirchliche Hilfsdienste“, „überhaupt Arbeitszweige, die dem weiblichen Geschlecht in besonderer Weise entsprechen“. Eine selbständige Tätigkeit in einem Pfarramt war das keineswegs, und damals auch nicht gewollt (wohl auch nicht in den Gemeinden). Der Vergütung waren die Regelungen für einen Hilfsgeistlichen zugrunde gelegt, erweitert um einen Wohngeldzuschuss, was auf ca. 80% eines Pfarrergehaltes hinauslief. Unausgesprochen galt der Berufsverzicht im Falle einer Verheiratung.

1930 legte als Johanna Holzäpfel (1904-1993) als erste Theologin in Speyer die theologische Aufnahmeprüfung ab. Bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkriegs folgten weitere Frauen mit Theologiestudium und Examen, 1934 waren es fünf.[12] Behrens nennt sieben Theologinnen, die in Speyer zwischen 1934 und 1939 ein kirchliches ablegen: Käthe Sehnert, Else Emrich, Ruth Burgard, Hanna Glasser, Gisela Zink, Elisabeth Neumüller und Edith Weidig, dazu kurz die dienstlichen Stationen.[13] Meist kamen sie in Schulen für Mädchen zum Einsatz. Zu einem späteren Zeitpunkt kommen die Theologinnen Ruth Fuehrer und Sophie Weiffenbach und hinzu. Weiter zu nennen ist Elfriede Reinhard, die von 1945 bis 1952 in der Pfarrei IV in Ludwigshafen (Mundenheim) den Dienst einer Vikarin versehen hat und 1952 wegen Heirat aus dem Dienst scheiden musste.[14]

Diese Frauen haben unter den schwierigen Bedingungen des Krieges mit dazu beigetragen, dass der durch Einberufungen von Pfarrstelleninhabern erschwerte Pfarrdienst in der Landeskirche entlastet wurde. Der Einsatz von Pensionären war auch nur begrenzt möglich, zum einen wegen der geringeren Belastbarkeit der betreffenden Personen, zum anderen wegen der Verkehrsbedingungen. Dass ihr Einsatz einschließlich des Predigtdienstes und der Sakramentsverwaltung tatsächlich nicht mehr als eine vorübergehende Notlösung dargestellt hat, mussten viele dieser Frauen nach dem Kriege schmerzlich hinnehmen. Sie waren und blieben Theolog(inn)en zweiter Klasse. Das Gemeindepfarramt war ihnen zum Greifen nahe gewesen. Sie haben es de facto noch in den Nachkriegsjahren ausgeübt. Aber vor dem neuen Theologinnengesetz von 1958 wurde der Rechtszustand im Wesentlichen auf das wieder auf das Gesetz von 1928 zurückgeführt.

 

Die ersten Theologinnengesetze in Deutschland

 

Die Entwicklung in der Pfalz unterscheidet sich nicht von der in anderen Gliedkirchen der EKD. Erschütternd lesen sich die Lebensläufe der Theologinnen, die meist in den beiden ersten Jahrzehnten vor dem Ersten Weltkrieg geboren sind. Was für die Landeskirchen festzuhalten war, galt auch für die Universitäten: „Der Realität von Frauen als Theologiestudierenden stellte man sich nur zögerlich.“[15] Dabei war seit 1908 in ganz Deutschland den Frauen das Studium an Universitäten möglich geworden. Die Weimarer Verfassung forderte die Gleichstellung der Geschlechter in allen Berufen. Im Jahre 1928 konstatiert Martin Schian, über die Anstellung weiblicher Pfarrer bestehe in den deutschen evangelischen Kirchen eine generelle Abneigung,[16] auch wenn kleinere evangelische Gemeinschaften die Frauen zum Pfarramt durchaus zulassen. In diesen Jahren war ein „Verband der evangelischen Theologinnen Deutschlands“ entstanden, Frauen mit Studienabschluss und noch studierende waren darin verbunden.[17] 1926 hatte die thüringische Kirche erste gesetzliche Regelungen für Theologinnen erlassen; die examinierten Frauen führten die Amtsbezeichnung „Pfarrhelferin“. Hamburg führt 1927 das Amt der „Pfarramtshelferin ein“. Der Predigtdienst ist nicht vorgesehen. In der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union wird im selben Jahr das Amt der „Vikarin“ geschaffen, die nicht ordiniert war, aber „eingesegnet“ wird und ein Pensionsrecht besitzt. Ausdrücklich untersagt ist ihr die Gemeindepredigt. „Immerhin ist eine geordnete Nutzbarmachung der besonderen Gaben einer theologisch gebildeten F[rau] für das ev[an]g[elische] Gemeindeleben in die Wege geleitet.“[18] Schian anerkennt also die Notwendigkeit einer Regelung und für die Kirche auch die Chancen der Theologin im kirchlichen Amt.

 

Die Ernüchterung nach dem Zweiten Weltkrieg, Fallbeispiele

 

Das pfälzische Theologinnengesetz von 1928 steht in enger Anlehnung an die Regelung in der Altpreußischen Union. Die praktische Auswirkung der in Deutschlands evangelischen Kirchen geltenden Regelungen sollen an zwei Beispielen kurz vorgestellt werden:

Eva Brenner geb. Brauer (1911-1993) kam von Westpreußen als Witwe nach Baden. 1936 hatte sie ihr Ersten Theologisches Examen abgelegt, das Zweiten. Examen legte sie 1943 nach dem Tode ihres Mannes in Posen ab. Ihr Mann war Pfarrer in Baden gewesen. Schon ihre „Einsegnungspredigt“ in Baden erwies ihre überdurchschnittliche Begabung, was an der Tatsache nichts änderte, dass sie 1946 entlassen wurde Als Religionslehrerin blieb sie berufstätig.[19]

Else Breuning (1905-1999) bestand 1929 in Tübingen ihr Ersten Examen, doch war ihr das Betreten der Kanzel in der Schlosskirche verboten; sie sollte die Predigt vom Altar aus halten. Wegen der Kälte zog man in die Sakristei um, aber da gab es keinen Altar, nur eine Kanzel, und so predigte Breuning von der Kanzel. Dem Vater wurde der Zutritt verwehrt, dass Frauen nicht vor Männern predigen dürften. Die Amtsbezeichnung lautete „höher geprüfte kirchliche Religionshilfelehrerin“, später „Pfarrgehilfin“. Nur während des Zweiten Weltkrieges durfte sie eine Gemeinde leiten. Von 1937 an leitete sie eine Diakonieschule in Stuttgart, seit 1953 als Krankenhausseelsorgerin. Erst im Ruhestand erheilt sie die Dienstbezeichnung „Pfarrerin“.[20]

Die oben genannten Vikarinnen der Pfalz sind im „Lexikon früher evangelischer Theologinnen“ von Heiderose Gärtner porträtiert, mitunter ist ein Porträtfoto beigefügt.[21] Über Ruth Fuehrer existieren mehrere Lexikonartikel.[22] Paula Lange geb. Nerpel (1906-1986), die in den pfälzischen Pfarrerbüchern keine Aufnahme gefunden hat, wird wiederum von Gärtner porträtiert.[23] Die in Speyer geborene Marie-Luise Richter verw. Sammetreuter geb. Heraucourt (1914-1995) legte nach Abitur in Ludwigshafen ihre akademischen Prüfungen in Würzburg und München ab und war in Bayern als Religionslehrerin tätig.

 

Theologinnen und Pfarrfrauen während des Zweiten Weltkrieges

 

Das Amtsblatt der Pfälzischen Landeskirche nennt als erste hauptamtliche Theologin in der Pfalz Katharina Sehnert. Nach ihrer Ersten Theologischen Prüfung 1934 erteilte sie von 1935 bis 1937 Religionsunterricht in Dahn und später bis zum Eintritt in den Ruhestand 1971 in Speyer. Im Krieg erweitert sich das Betätigungsfeld. 1940 sollen die Theologinnen u.a. Kirchenbücher führen und Ahnenpässe ausstellen dürfen,[24] der Hintergrund wird aus den immer länger werdenden Listen der Vertretungsregelungen erklärlich. Am 1. Mai 1941 wird Sophie Weiffenbach Vikarin in Pirmasens, zwei Wochen später Gisela Buhr geb. Zink in Zweibrücken wegen Heirat entlassen.[25] Die Entlassung von Elsa Emrich, „Pfarramtskandidatin“, erfolgt am 7.8.1941.[26] Auch Ruth Burgard wird zum 1.4.1943 entlassen, aber ab 16.7.1943 – so meldet das Amtsblatt erst 1944 – kann die Vikarin Holzäpfel die Vertretung der Pfarrei Offenbach übernehmen.[27] Schließlich erhält Sophie Weiffenbach 1945 noch von Landesbischof Ludwig Diehl unterzeichnet die Pfarrei Rumbach im Hauptamt, ab dem 1. November 1945 wird sie in Kaiserslautern eingesetzt.[28] Dann wird ab 1. Oktober 1945, wie bekannt, als letzte Theologin dieser Generation unter dem Aspekt des Notrechtes Vikarin Elfriede Reinhard in Ludwigshafen Mundenheim/Gartenstadt tätig.[29]

 

Pfarrfrauen

 

Abschließend sei der Blick auf die Pfarrfrauen gelenkt. Die Ehegattinnen der Pfarrer haben vielfach im Pfarramt zur Unterstützung ihrer Eheleute mitgewirkt. Gerade die Pfarrfrauen trugen die Last des Pfarrhauses als eines „offnen Hauses“,[30] offen für ratsuchende Fremde, Notleidende, für Zusammenkünfte mit Nachbarpfarrern, Presbytern und viele Gemeindeglieder. Pfarrfrauen waren und sind Anlaufstelle für persönliche Gespräche, sie halten den Service aufrecht, wenn der Pfarrer gerade in der Schule und in der Seelsorge beschäftigt ist oder im Falle seiner Krankheit. Die „freiwillige“ Tätigkeit der Pfarrfrauen hat nie zu Versorgungsverpflichtungen für die Landeskirche geführt, wie ein Personaldezernent in einer der Pfarrhausdebatten am Ende des 20. Jahrhunderts eigens betont hat. Der Unterschied gegenüber der theologischen Mitarbeiterin oder sonst einer von der Kirche beschäftigten Person ist offenkundig. Und dennoch: Allein der Begriff „Pfarrfrau“ suggeriert und beweist die umfängliche Tätigkeit der Frauen an der Seite ihrer Männer im kirchlichen Dienst.

Die Pfarrfrau Hilde Stempel geb. Panzer (1895-1985) in Landau unterstützte ihren Mann insbesondere auch wegen ihrer Sprachkenntnisse bei Besuchen von Gefangenen in französischen Lagern. Schon 1938 beim Westwallbau nahmen die Stempels frühere Gemeindeglieder auf, die dort zur Arbeit mussten. Bibelstunden wurden gehalten. Mit dem Kriege zogen die Truppen durch Landau. Bald galt es zwischen gepackten Koffern zu nächtigen.[31] Hilde Stempel gründete den Pfarrfrauendienst.

Pfarrfrau Elisabeth Köhler (1912-2003) in Dürkheim war die Übernahme der Ausfertigung von „Ariernachweisen“ eine Tätigkeit, die sie „mit viel Murren und ohne Freude“ erledigt hat; schließlich bewahrte sie diese  zehn Jahre lang ausgeführte Aufgabe vor der Arbeit in der Rüstungsindustrie.[32] In Großkarlbach und Dürkheim trug sie den Spagat ihres Mannes zwischen Verkündungsauftrag und Anmaßungen durch Parteileute mit. Das verbindet sie u.a. auch mit Anneliese Fuchs.

Die Pfarrfrau Fuchs hat bei einem Pfarrfrauentag am 25. September 1983 in Kaiserslautern den Vortrag gehalten: „Pfarrfrau vor 50 Jahren“.[33] Die Pfarrfrauen hatten dasselbe Los wie die Bauers- und Arbeiterfrauen zu ertragen: Arbeit ohne Ende. Das bedeutete noch mehr Nähe und Vertrauen. Ein Vikar Ottmann kam zur Vertretung, aber nach dessen Abberufung sandte die Kirchenregierung Vorlagen für Lesegottesdienste, die die Pfarrfrau zu halten hatte. Rüsttage der Landeskirche sollten die Frauen in ihrer Aufgabe stärken. Aber auch anderes zu tun: Für den zur Wehrmacht eingezogenen Lehrer galt es die Orgel zu spielen, mit der Diakonisse war Kindergottesdienst zu halten, in deren Vertretung war an Kranke die Spritze zu verabreichen, Arznei war bei Tieffliegergefahr zu beschaffen. „An allem nahm die Pfarrfrau Anteil, sie war nicht Privatmann, der Augen und Ohren verschleißen konnte. Auch nicht wollte.“[34] Gegen Ende des Krieges erfolgte Belegung der kirchlichen Räume durch Kriegsgefangene, später zogen freigelassene ehemalige Kriegsgefangene durch die Gegend. Schließlich kam französische Besatzung ins Pfarrhaus. Vergeblich wartete Frau Fuchs auf die Heimkehr ihres Ehemannes Hugo (geb. 1909); er wurde seit dem 19.4.1944 vermisst.[35]

Das Jahr 1958 brachte mit einem neuen Theologinnengesetz die entscheidende Verbesserung für die Frauen im kirchlichen Dienst. Im selben Jahr blickte der Pfarrerverein auf die ersten fünfzig Jahre seines Bestehens zurück. Der langjährige Vorsitzende des Vereins, Oberkirchenrat Richard Bergmann, geht in seiner Jubiläumsrede „Fünfzig Jahre Pfälzischer Pfarrerverein“ auf die Theologinnen mit keiner einzigen Silbe ein.[36] Das wirft ein bezeichnendes Licht auf die damalige Situation. Die Pfarrfrauen kommen auch nicht vor. Dabei sind es zu diesem Zeitpunkt erst fünfzehn Jahre her gewesen, dass in Ludwigshafen das Pfarrehepaar Oskar Gauch und Anna Luise geb. Göttler bei dem verheerenden Luftangriff vom 5. September 1943 ihr Leben verloren haben.[37] Pfarrer und Pfarrfrau hatten bei ihrer Gemeinde ausgehalten, wie es dem Selbstverständnis einer der Kirche verpflichteten Pfarrersfamilie entsprach.



[1] Amtsblatt H.4 (1944), 37ff.

[2] Gottfried Arnold, Das Geheimniß der Göttlichen Sophia oder Weißheit. Beschrieben und Besungen, Leipzig 1700 (enthält Anhänge); Faks.-Nachdruck mit einer Einführung v. Walter Nigg: Stuttgart-Bad Cannstatt 1963.

[3] Gerta Scharffenort/Erika Reichle, Art. Frau VII. Neuzeit: TRE 11 (1983) 443-467; zu Arnold bes. 448f.

[4] Scharffenort/Reichle (wie vorige Anm.), 449.

[5] Toni Saring: Luise Henriette von Oranien. Die erste Gemahlin des Großen Kurfürsten, Göttingen 2. Aufl. 1941.

[6] Friedrich Wilhelm Bautz, Art. Goßner, Johannes Evangelista:  Biblisch-Biographisches Kirchenlexikon 2 (1990) 268-271.

[7] Friedhelm Hans, Karl Heinrich Fleischmann (1867-1954). Konsistorialdirektor und pfälzischer Kirchenpräsident: Blätter für pfälzische Kirchengeschichte und religiöse Volkskunde (=BPfKG) 70 (2003), 123-169, bes. 141f. – mit weiterer Lit.

[8] Pfälzische Rundschau v. 13.9.1925.

[9] Scharffenort/Reichle (wie Anm. 3), 460.

[10] Amtsblatt der Pfälz. Landeskirche 1928, 39f.

[11] Anja Behrens, Ein steiniger Weg ins Pfarramt. Vierzig Jahre Frauenordination in der Pfälzischen Landeskirche: Thomas Jakubowski / Martin Schuck (Hg.), Arbeiten im Weinberg des Herrn, FS 100 Jahre Verein Pfälzischer Pfarrerinnen und Pfarrer, Speyer 1999, 77-96.

[12] Im Amtsblatt der Pfälz. Landeskirche (1934), 38f. sind von 32 Frauen, die bestanden hatten, fünf aufgeführt: Elsa Emrich, Luise Mugler, Elisabeth Neumüller, Gretel Schwab und Käthe Sehnert.

[13] Behrens Steiniger Weg  (Anm. 11), 78-80.

[14] Elfriede Reinhard hatte 1949 ihr II. Theologisches Examen abgelegt. Sie heiratete am 5.6.1952 den Pfarrer Erich Götz. Sie leistete wiederum ab 1969 dienstliche Aushilfe im Pfarramt ihres Mannes in Wachenheim, ehe sie vier Monate später das Vikariat Wachenheim in Deidesheim übernahm (bis 1977): Paul Weber, Neues Pfälzer Pfarrerbuch (NPB): VVPfKG 14 (1989), 205.

[15] Martin Brecht, Art. Theologiestudium II. Reformation bis zur Gegenwart: TRE 33 (2002), 354-358, hier 361.

[16] Martin Schian, Art. Frau IV. Die Rechte der F(rau) in der Kirche, RGG 2 (2. Aufl. 1928), 726ff., hier 726. Die Einschätzung wird von der Theologin Hanna Schröder geb. Glasser bestätigt, vgl. Heiderose Gärtner, Art. Hanna Schröder geb. Glasser, Lexikon früher evangelischer Theologinnen, Neukirchen-Vluyn 2005, 359.

[17] Anja Behrens, Die Entwicklung hin zur Frauenordination im 20. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung der Evangelischen Kirche der Pfalz: Manuskript Bibliothek ZASP K 12472, hier: 3, unter Berufung auf Dagmar Henze, Die Anfänge des Frauenstudiums in Deutschland: Frauenforschungsprojekt, Schwestern, 191-209.

[18] Schian (wie Anm. 16), 727.

[19] Hilde Bitz, Art. Eva Brenner geb. Brauer: Lexikon früher evangelischer Theologinnen (wie Anm. 16), 53.

[20] Christel Hildebrand, Art. Else Breuning: Lexikon früher evangelischer Theologinnen (wie Anm. 16), 53.

[21] Bibliographier Angaben s. Anm. 16.; Ruth Burgard (1910-1981), Dr. Ruth Fuehrer (1902-1966), Johanna Holzäpfel (1904-1993), Katharina Jakob geb. Sehnert (1908-1996), Hanna Schröder geb. Glasser (1911-1990), Sophie Weiffenbach geb. Weber (1911-1969). Behrens, Steiniger Weg  (wie Anm. 11), 79, nennt noch Else Fischer geb. Emrich (im „Lexikon“ kurz 462) und Elsbeth Neumüller (kurz 464), Gretel Schwab (kurz 467). Gisela Buhr geb. Zink (geb. 1913) und Luise Damian geb. Mugler (geb. 1903, Georg Biundo, Die evangelischen Geistlichen der Pfalz seit der Reformation, Neustadt/Aisch 1967, 3691) werden nicht beschrieben.

[22] Publikationsvorhaben der Historischen Kommission des Deutschen Nationalkomitees des Lutherischen Weltbundes „Profile des Luthertums: Frauen im 20. Jahrhundert“' wurden an der Theologischen Fakultät Leipzig 2005 die Manuskripte der biographischen Darstellungen für Irene Sophie Atzerodt (Prof. Dr. Günther Wartenberg, Tobias Kirchhof), Ruth Fuehrer (Gisa Bauer), Esther von Kirchbach (Dr. Markus Hein) und Paula Jordan (Pfarrer Dr. Christian Mai, Kurort Jonsdorf) abgegeben; Inge Mager, Frauen-Profile des Luthertums.
Lebensgeschichten im 20. Jahrhundert: Die Lutherische Kirche, Geschichte und Gestalten, 22, Gütersloh 2005.

[23] Gärtner (wie Anm. 15), 237.

[24] Amtsblatt Pfälz. Landeskirche (1940), 33f.

[25] Amtsblatt Pfälz. Landeskirche (1941), 37. 50.

[26] Amtsblatt Pfälz. Landeskirche (1941), 64.

[27] Burgard: Amtsblatt Pfälz. Landeskirche (1943), 34; Holzäpfel: Amtsblatt Pfälz. Landeskirche (1944), 8.

[28] Amtsblatt Pfälz. Landeskirche (1945), 25. 36

[29] Amtsblatt Pfälz. Landeskirche (1945), 36.

[30] Scharffenort/Reichle (wie Anm. 3), 460.

[31] Pfarrfrau um Gottes Lohn. Ausstellung des Zentralarchivs der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau zum Dienst der Pfarrfrauen während des Dritten Reiches und der Zeit des Wiederaufbaus: Darmstadt 1996, 102-110. Der Bericht endet am 20.12.1940. In diesem Katalog auch berücksichtigt die pfälzischen Pfarrersehepaare Käte und Ferdinand Traudt.

[32] Elisabeth Köhler, An der Seite des Dürkheimer Dekans Karl Köhler. „Gedanken anläßlich meines 90. Geburtstages am 19. Juli 2002“: BPfKG 70 (2003), 229-237.

[33] Anneliese Fuchs, Pfarrfrau vor 50 Jahren: BPfKG 51 (1983), 35-41.

[34] Fuchs (wie Anm. 33), 39.

[35] Fuchs (wie Anm. 33), 41; zu Hugo Fuchs s. Biundo (wie Anm. 21), 1461. Für Hinweise auf weitere Berichte von oder über Frauen im Pfarrhaus  ist der Verfasser dankbar. Eine Verordnung des Landeskirchenrates bzw. der Kirchenregierung bezüglich der  Lesegottesdienste und Akten wegen anderer Tätigkeiten der Pfarrfrauen in der Seelsorge sind nicht bekannt.

[36] Richard Bergmann, Fünfzig Jahre Pfälzischer Pfarrerverein: Arbeiten im Weinberg des Herrn (wie Anm. 11), 61-65.

[37] Amtsblatt Pfälz. Landeskirche (1943), 53; Biundo (wie Anm. 21) 1492.


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