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Dr. Martin Schuck Lindenstraße 19, 67346 Speyer |
Editorial
Frauenordination – Protestantischer
Sonderweg oder Ankunft in der Moderne?
50 Jahre Frauenordination ist in unserer Landeskirche kein Anlass für theologische Debatten, sondern ausschließlich ein Jubiläum, das angemessen gefeiert werden darf. Mit den Beiträgen dieses Themenheftes wollen wir dazu einen Beitrag leisten, indem wir die geschichtliche Entwicklung hin zur Frauenordination aus unterschiedlichen Perspektiven in Erinnerung rufen. Die Idee zu diesem Heft stammt von Pfarrerin Sabine Fritsch; das vorliegende Ergebnis spricht, mehr als alle Worte, ein Lob auf ihre Beharrlichkeit und Gründlichkeit bei der Planung und Durchführung ihres Projektes.
Wer angesichts der Entwicklung in den evangelischen Kirchen meint, die Frauenordination sei in den Kirchen der Gegenwart eine Selbstverständlichkeit, täuscht sich jedoch gewaltig: Weltweit leben 85 Prozent aller Christen in Kirchen, die keine Frauen zu geistlichen Ämtern zulassen. So selbstverständlich wie den Mitgliedern evangelischer Kirchen in Europa, Nordamerika und einigen anderen westlich orientierten Ländern Frauen im Pfarramt geworden sind, so klar ist für fast alle katholischen und orthodoxen Christen, dass dieses Amt nur Männern offensteht. Gibt es in der römisch-katholischen Kirche immerhin so etwas wie eine (meist nicht öffentlich geführte) Diskussion über die Weihe von Frauen wenigstens zum Diakonenamt, so scheint in den orthodoxen Kirchen nicht einmal eine solche Diskussion denkbar. Katholische Theologen und Vertreter des Lehramtes argumentieren, die Frauenordination sei ein protestantischer Sonderweg und vertiefe die Spaltung zwischen den evangelischen Kirchen und dem Hauptstrom der christlichen Kirchen, die an der bischöflichen Sukzession festhalten. Aus dieser Perspektive ist der Beschluss der Church of England vom vergangenen Sommer, auch Frauen für das Bischofsamt zuzulassen, so etwas wie ein Dammbruch. Die Unterspülung des Dammes begann allerdings viel früher – nämlich mit der Einführung der Frauenordination 1994. Aus dieser Perspektive wird auch die Einschätzung Kardinal Walter Kaspers aus dem Jahr 2003 hinfällig, als er die nordeuropäischen Lutheraner gegen den kontinentalen Protestantismus ausspielen wollte, weil diese den nur für die unterschiedlichen protestantischen Konfessionen gangbaren Weg der Leuenberger Konkordie gehen, jene aber die ursprüngliche Absicht der Wittenberger Reformation wieder aufgreifen und aufgrund ihrer Unterzeichnung der Porvoo-Erklärung und der darin ausgedrückten Kirchengemeinschaft mit der Church of England „über den Anschluß an die anglikanische Gemeinschaft hinaus diachron den Anschluß an die altkirchliche Tradition und synchron den Anschluß an die Kirchen, die ins erste Jahrtausend zurückgehen, d. h. an die östlichen Kirchen wie an die katholische Kirche“ suchen.
Nun also scheint es so, als hätten sich die Anglikaner – zumindest jene, die Frauen ordinieren und demnächst auch zu Bischöfen weihen wollen – gegen Kardinal Kaspers Einheitsvorstellungen und für einen deutlichen Schritt hin zum „kontinentalen“ Protestantismus entschieden. Historisch wäre das alles andere als inkonsequent, war doch in der nachreformatorischen Zeit die Church of England diejenige Kirche, die sich als „protestant church“ verstand und die Bewegung der von Rom losgelösten Kirchen anführte. Deshalb ist die Entscheidung für die Priesterinnen- und neuerdings die Bischöfinnenweihe ein Schritt nach vorne in Richtung Protestantismus; von daher ist auch die Konversion einiger hochkirchlichen Kritiker dieser Entwicklung zum römischen Katholizismus als konsequente Haltung zu würdigen. Die mit den Anglikanern in Kirchengemeinschaft stehende altkatholische Kirche ist wenige Jahre nach der Church of England deren Weg gefolgt und hat die Priesterinnenweihe eingeführt. Angela Berlis, die erste altkatholische Priesterin, schreibt in dieser Ausgabe des Pfarrerblattes ausführlich darüber.
Für den landeskirchlichen Protestantismus in Deutschland ist die Diskussion über die Frauenordination ein abgeschlossenes Kapitel der Theologiegeschichte. Niemand, der theologisch einigermaßen auf der Höhe der Zeit ist, wird die theologische Sachgemäßheit der Ordination von Frauen zum Verkündigungsamt anzweifeln wollen. Die Debatte der vergangenen Jahre um das Ordinationspapier der VELKD drehte sich ausschließlich um die Frage nach dem Zusammenhang von Ordination, Pfarramt und Beauftragung Ehrenamtlicher für den Verkündigungsdienst. Die Geschlechterfrage spielte dabei keine Rolle mehr. Das ist einerseits erstaunlich, weil doch gerade die lutherischen Landeskirchen es waren, in denen die Gegner der Frauenordination lange Zeit so etwas wie einen pastoralen Artenschutz genießen konnten. In Bayern wurde noch bis 1997 Rücksicht darauf genommen, dass ein vor 1989 ordinierter Pfarrer, der die Frauenordination ablehnte, in seiner Gemeinde keine Kollegin zur Seite gestellt bekam; in Schaumburg-Lippe wurde die Frauenordination erst 1991 nach der Ruhestandsversetzung des Landesbischofs eingeführt. Andererseits ist das Fehlen des Themas Frauenordination in der neuerlichen Ordinationsdebatte der VELKD aber auch nicht erstaunlich, da es in den letzten Jahrzehnten in der lutherischen Ämtertheologie einen Paradigmenwechsel mit weitreichenden Folgen gegeben hat. Die noch vor 50 Jahren auch die Theologie der vormals im Kirchenkampf aktiven lutherischen Theologen durchziehende „Stiftungstheorie“ des Amtes, die diesen Lutheranern das Einschwenken auf die Frauenordination in den ersten Nachkriegsjahren so schwer machte, ist vollständig aus dem wissenschaftlichen Diskurs der Fakultäten verschwunden und wird allenfalls noch an der Theologischen Hochschule der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) in Oberursel und durch einen emeritierten deutschen Theologieprofessor am Theologischen Lutherischen Seminar der Lettischen Lutherischen Kirche in Riga vertreten. So gibt sich die ca. 40.000 Mitglieder starke SELK nach wie vor als lutherisches Bollwerk gegen die Frauenordination in Deutschland und die Lettische Lutherische Kirche fand in der Theologie, die an ihrem Theologischen Seminar unter Leitung des besagten Professors aus Deutschland in den 1990er Jahren getrieben wurde, eine willkommene Legitimation für den Schritt ihres Erzbischofs (ja, auch so etwas gibt es in lutherischen Kirchen!), die bereits eingeführte Frauenordination wieder abzuschaffen (vgl. den Beitrag von Vera Gast-Kellert).
Trotz dieser zeitgemäßen Auslegung der lutherischen Theologie ist die Frauenordination kein Zeitgeistthema, sondern zwingende Konsequenz jener Modernität, von der die reformatorische Theologie von Anfang an geprägt war. Die Reformation hatte keine bestimmte Vorstellung von der Organisationsgestalt der Kirche entwickelt, sondern lediglich auf die schriftgemäße Predigt und die einsetzungsgemäße Darreichung der Sakramente bestanden. Auch das Kirchenregiment wurde nicht anders begründet als durch die ordnungsgemäße Berufung. Das war eben keine Priesterweihe, sondern ein funktional auf den Dienst in der Gemeinde bezogener Akt. In der Gemeinde mussten bestimmte Dienste erledigt werden, und zumindest für den Dienst der Verkündigung und der Lehre benötigte man „Spezialisten“, die durch ein gründliches Theologiestudium die dafür notwendigen Fähigkeiten erworben hatten. Dogmatisch normative Prämissen für die Zulassung zum Amt gab es keine. Dass im Luthertum nicht von Anfang an Frauen im Verkündigungsdienst waren, hat keine theologischen, sondern allein aus den Zeitumständen zu erschließende Gründe. Auffällig ist auch, dass die „Stiftungstheorie“ als diejenige Ämtertheologie des Luthertums, die mit einer dem Katholizismus entlehnten Argumentation das Amt ausschließlich Männern vorbehalten sein lässt, eine Erfindung des Neuluthertums nach 1817 ist und somit ihrem Wesen nach als eine antimodernistische Reaktion auf die entstehende liberale Theologie mit ihrem funktionalen Amtsverständnis verstanden werden kann. Der Weg des Luthertums der 1950er Jahre weg von dieser Ämtertheologie hin zur Öffnung für ein Amtsverständnis, das die Frauenordination möglich und sogar zwingend macht, markiert in ihrem Kern nichts anderes als das Ankommen der Lutheraner in der Moderne. Demnach kann die Öffnung des Verkündigungsamtes für Frauen als diejenige Ziellinie gedeutet werden, bei deren Überschreitung das in der Theologie Martin Luthers grundgelegte Kirchenverständnis zur vollständigen Verwirklichung gelangt ist: die Kirche als eine Institution zu sehen, deren alleiniger Existenzgrund darin besteht, die Voraussetzung zu schaffen, dass die Verkündigung des Evangeliums (als äußeres Wort – verbum externum) regelmäßig und zuverlässig gewährleistet wird. Da Frauen und Männer diese Funktion gleichermaßen gut oder schlecht erfüllen, ist die Ordination von Frauen der (nicht begründungspflichtige) Normalfall, die Verweigerung der Ordination dagegen der (begründungspflichtige) Sonderfall. Insofern kann man sagen, dass in heutigen protestantischen Kirchen das immanente Ziel der Neuausrichtung der reformatorischen Ämtertheologie erreicht ist.
Nun ist diese hier vorgestellte Theorie typische evangelisch und sie kann Gültigkeit nur für den Bereich der evangelischen Kirchen beanspruchen. Nicht nur in der Orthodoxie, auch im römischen Katholizismus ticken die Uhren grundsätzlich anders – obwohl (oder sollte man sagen: gerade weil?) der Katholizismus territorial und geschichtlich aufs Engste mit dem Protestantismus verbunden ist. Das wird römisch-katholische Frauen, die gerne Priesterinnen sein wollen, und evangelische Frauen, die mit diesen solidarisch sind, nicht befriedigen. Aber in kaum einem anderen kirchlichen Handlungsfeld wird der unterschiedliche theologische Umgang beider Kirchentypen mit der Moderne deutlicher sichtbar als im Begründungsgefüge der Ämtertheologie – mit der Konsequenz, dass im römischen Katholizismus spätestens seit dem päpstlichen Rundschreiben „Ordinatio Sacerdotalis“ von 1994 und dem apostolischen Brief „Ad tuendam fidem“ von 1998 die Diskussion über die Weihe von Frauen regelrecht verboten ist.
Der entscheidende Unterschied im Amtsverständnis besteht darin, dass das katholische Weiheamt eben das Amt eines Priesters ist. Nun gehört es aber zu den Eigenarten des modernen Wirklichkeitsverständnisses, dass es in keiner seiner unterschiedlichen Haltungen zur Religion – sei sie laizistisch oder eher gemäßigt-säkular orientiert – einen wirklichen Zugang zum archaischen Phänomen des Priestertums gefunden hat. Vielmehr bestand eine seiner auffälligsten Bemühungen in der Vergangenheit darin, die mit diesem Phänomen verbundenen Reste einer archaischen Wirklichkeitsdeutung und -gestaltung in eine mit rationaler Wirklichkeitswahrnehmung kompatible Gestalt zu überführen. Moderne Theologie hat es deshalb programmatisch vermieden, auf das Phänomen des Priestertums zurückzugreifen. Schon Luther konnte, außerhalb des herkömmlichen Bedeutungsspektrums, keine schlüssige Neudefinition der Priesterfunktion leisten; sein „Priestertum aller Gläubigen“ ist nichts anderes als metaphorische Rede, die das Amt des Priesters ein für allemal der Nichtigkeit überführen will: Wenn alle Priester sind, gibt es den Stand des Priesters – dessen Signatur gerade darin besteht, durch sein „Anders-Sein“ aus der Masse herausgehoben zu werden – nicht mehr.
Obwohl es innerhalb des Katholizismus selbst einige Versuche gegeben hat, das herkömmliche Priesteramt in modernere Formen der pastoralen Dienstleistung zu transformieren, blieb dieses Amt so stark mit vormoderner Kategorialität überfrachtet, dass einer der Leitgedanken der Moderne keine Anwendung finden konnte: nämlich sämtliche Institutionen für jeden Menschen offenzuhalten, sofern er aufgrund seiner persönlichen Voraussetzungen fähig ist, diejenige Funktion, für die diese Institution geschaffen wurde, durch seine Tätigkeit auszufüllen. Der Grund für diese Inkompatibilität mit dem Leitgedanken einer modernen Institution liegt eben nicht in einer konservativen Verweigerungshaltung, die man ändern könnte, wenn man nur nicht so verbohrt wäre, sondern in der Funktion selbst, die dem Priester zugeschrieben wird. Aufälligerweise sträuben sich wirklich alle, die am hierarchischen Lehramt Anteil haben, dagegen, dass eine Frau diesen spezifischen priesterlichen Dienst ausführen kann. Das liegt daran, dass das römisch-katholische Priesteramt, obwohl ein Priester auch „arbeitet“, „Dienst tut“, in seinem Kern eben keine Dienstleistung an der Gemeinde oder anderen Stellen innerhalb der Kirche ist, sondern – und das ist der Sinn der katholischen Opfertheorie – die Repräsentanz eines Geschehens, das durch einen Akt „realistischer“ Symbolik durch den Priester immer wieder zur Darstellung gebracht wird.
Das alles ist modernem Denken nicht vermittelbar. Ist das Priesteramt deshalb einfach „vormodern“ in dem Sinne, dass es im Stil einer „nachholenden Modernisierung“ mit dem evangelischen Pfarramt gleichziehen könnte – mit allen Konsequenzen bis hin zur Weihe von Frauen? Obwohl man den Ereignissen nicht vorgreifen mag, ist Skepsis angebracht. Die römisch-katholische Kirche wird in ihrer Ämtertheologie niemals modern werden in dem Sinne, dass sie die Wende zum Funktionalen einleitet und die priesterliche Repräsentation des Heiligen als Dienstleistung an den Geheiligten uminterpretiert. Dafür hat sie sich in der Vergangenheit zu deutlich auf Anti-Modernismus verpflichtet. Aber es gelingt ihr recht gut, die Moderne einfach zu überspringen und sich auf dem postmodernen religiösen und spirituellen Markt durch ihre anti-moderne Priestertheologie einen Standortvorteil zu sichern bei denjenigen, die bei sich selbst Ungleichzeitigkeit zur Moderne diagnostizieren.
Zu diesem Programm passen keine Priesterinnen. Alle reformkatholischen Versuche, das Gegenteil zu beweisen, fristen auf dem religiösen Markt ein Nischendasein. So bleibt es denn Sache der altkatholischen Kirche zu zeigen, dass es sich auch in Nischen gut leben lässt.