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Prof. Dr. Angela Berlis
University of Utrecht, Heidelberglaan 2, Postbus 80 105, NL-3508 TC Utrecht

Frauenordination in der Alt-Katholischen Kirche

Wer die Geschichte der alt-katholischen Kirche betrachtet, wird sich vielleicht wundern: Anfang der sechziger Jahre des 20. Jahrhunderts stieß die Frauenordination in weiten Kreisen auf Ablehnung, heute sind die allermeisten Kirchenmitglieder davon überzeugt, dass die Einbeziehung von Frauen ins Amt ­eine Bereicherung darstellt. In Deutschland wurden 1988 die erste Diakonin und 1996 die beiden ersten Priesterinnen geweiht.

Was hat dieses Umdenken bewirkt?

An erster Stelle ist festzustellen, dass gesellschaftliche Umbrüche sich stets auch auf Kirchen auswirken. Wo Frauen als Ärztinnen, evangelische Pfarrerinnen (es gibt viele alt-katholisch/evangelische Ehepaare) und in anderen leitenden Funktionen in den Blick kamen, fragte man sich, welche Gründe eigentlich gegen die Öffnung des kirchlichen Amtes für Frauen sprächen.

Der gesellschaftliche Wandel im Verständnis der Frauenrolle, das veränderte Selbstverständnis und Selbstbewusstsein von Frauen infolge der Neuen Frauenbewegung, die über den „Bund Alt-Katholischer Frauen in Deutschland“ (baf) ihren Einzug auch in das alt-katholische Bistum hielt, sind wichtige Faktoren. Hinzu traten weitere, theologische und ökumenische Beweggründe.

Die eigentliche Diskussion über die Frauenordination wurde in den sechziger Jahren durch die enge Beziehung zur Anglikanischen Kirchengemeinschaft in die Internationale Alt-Katholische Bischofskonferenz (IBK) hineingetragen. Konkret ging es um die Frage, ob eine anglikanische Priesterin in einer alt-katholischen Kirche der Eucharistie vorstehen dürfe – einem männlichen anglikanischen Priester war dies gestattet. Mit Hinweis auf die geltenden Bestimmungen wurde die Frage verneint. Die Diskussion, die anfangs nur Bischöfe und Theologen beschäftigte, breitete sich im Laufe der siebziger Jahre in zwei Richtungen aus: Die römisch-katholische Erklärung der Glaubenskongregation „Inter Insigniores“ und die etwa zeitgleich erschienene Erklärung der IBK (1976) zeigen, dass die Frauenordination inzwischen zu einem viel besprochenen Thema in verschiedenen Kirchen geworden war. Die alt-katholischen Bischöfe stellten fest, dass sie, „in Übereinstimmung mit der alten, ungeteilten Kirche, einer sakramentalen Ordination von Frauen zum kirchlich-apostolischen Amt eines Diakons, Presbyters oder Bischofs nicht zustimmen“ könnten. Sie begründeten dies mit der Berufung von zwölf Männern zu Aposteln durch Jesus.

Die bei einer Gegenstimme angenommene Erklärung der Bischofskonferenz stieß in den westeuropäischen alt-katholischen Kirchen auf viel Kritik. Diese kritische Reaktion zeigte, dass auch innerhalb der alt-katholischen Kirchen die Frauenordination ein kirchenweit diskutiertes Thema geworden war.

Im Gegensatz zur Erklärung der Bischöfe hielten viele Kirchenmitglieder und Theologen die Zulassung von Frauen in den Diakonat für möglich, nicht zuletzt deshalb, weil es in der Alten Kirche Diakoninnen gegeben hatte. Mit dieser Begründung sprachen sich 1981 sowohl die schweizerische als auch die deutsche Synode für die Zulassung von Frauen in den Diakonat aus und baten die Bischofskonferenz, die Frage des Diakonats erneut zu prüfen. Ein Jahr später stellte die IBK es den einzelnen alt-katholischen Kirchen der Utrechter Union frei, Frauen zum Diakonat zuzulassen. 1987 wurde die erste Frau in der Schweiz zur Diakonin geweiht, 1988 weihte Bischof Dr. Sigisbert Kraft in Essen die erste Frau in Deutschland.

Ab Mitte der achtziger Jahre begann im deutschen alt-katholischen Bistum auch die Diskussion über die Zulassung von Frauen ins Priesteramt. Drei Synoden (1989, 1991, 1994) sprachen sich dafür aus. Inzwischen hatte 1991 eine Konferenz der IBK in Wislikofen (Schweiz) sich erstmals auf der Ebene der Utrechter Union mit der Frage beschäftigt. Beschlossen wurde damals, innerhalb jeder einzelnen alt-katholischen Kirche einen Studienprozess in Gang zu setzen und zugleich Konsultationen durchzuführen mit anderen Kirchen, vor allem mit den in der katholischen Tradition stehenden Kirchen. 1996 fand eine orthodox/alt-katholische Konsultation statt, die festhielt, „dass keine zwingenden dogmatisch-theologischen Gründe vorliegen, dass Frauen nicht zum priesterlichen Dienst geweiht werden“. In der Kirche von England wurden 1994 die ersten Frauen zu Priesterinnen geweiht, während Papst Johannes Paul II. im gleichen Jahr sein apostolisches Schreiben „Ordinatio Sacerdotalis“ (über die nur Männern vorbehaltene Priesterweihe) veröffentlichte. Mit den evangelischen Kirchen fand zwar keine Konsultation statt, doch muss festgehalten werden, dass man von der Erfahrung evangelischer Kirchen profitiert hat: Dies gilt nicht nur für die Auseinandersetzung mit biblischen Argumenten, sondern auch in praktischen Fragen. So stand etwa die Frage eines Zölibates für Amtsträgerinnen nie zur Diskussion und wurden bei einer Konsultation in Rastatt (1995) ordinierte Frauen aus der evangelischen Kirche (neben einer Frau aus der Kirche von England) zu einem Erfahrungsbericht eingeladen.

Die gegensätzlichen Auffassungen hinsichtlich des Priesteramtes von Frauen traten im Laufe der neunziger Jahre auch innerhalb der Utrechter Union offen zutage: die Polnisch-Nationalkatholische Kirche (PNCC) beharrte auf ihrem ablehnenden Standpunkt, den sie bereits 1978 eingenommen hatte, als sie die Kirchengemeinschaft mit der US-amerikanischen Episkopalkirche löste, nachdem diese die Priesterweihe von Frauen eingeführt hatte. Die deutsche alt-katholische Kirche hingegen war in ihrer Entscheidungsfindung für die Frauenordination am weitesten fortgeschritten. Bischof Joachim Vobbe weihte 1996 die ersten beiden Frauen in Konstanz. Diese Ungleichzeitigkeit führte zu großen Spannungen in der Utrechter Union, auf die in diesem Rahmen nicht näher eingegangen werden kann. Nur soviel sei gesagt, dass 1997 eine zweite Bischofskonferenz in Wislikofen stattfand, welche die Nicht-Rezeption der IBK-Erklärung von 1976 feststellte. Mehrheitlich kam sie zu der Auffassung, dass jede alt-katholische Kirche selbst eine Entscheidung in dieser Frage fällen solle. Dies führte dazu, dass ab 1998 in verschiedenen anderen alt-katholischen westeuropäischen Kirchen Frauen zu Priesterinnen geweiht wurden und die PNCC 2003 aus der Utrechter Union ausschied.

In der Phase der Entscheidungsfindung wurde ein breites Spektrum theologischer Fragen durchgearbeitet: Bibel, Tradition, die Frage der Vereinbarkeit einer Neuerung der Priesterweihe von Frauen mit dem eigenen, alt-katholischen Antrittsgesetz und die ökumenische Bedeutung dieses Schrittes.

Welche Bedeutung hat die Frauenordination für die alt-katholische Kirche? Dadurch, dass inzwischen Frauen in Gemeinden, aber auch in der Leitung des Bonner Priesterseminars als Diakon bzw. Priester fungieren, gewöhnen die Kirchenmitglieder sich mehr und mehr daran, dass das Amt auch weibliche Gesichter hat. Die Zahl der Frauen im Amt ist verständlicherweise im Verhältnis zu der der Männer immer noch klein: Sie machen 10 % der hauptberuflichen Geistlichen aus. Doch hat die Ankunft von Frauen im Amt auch dazu angeregt, über die traditionelle Metaphorik und Sprache im kirchlichen Leben, oder über das Verhältnis der Geschlechter (auch innerhalb des Amtes) nachzudenken. So zeigt sich immer wieder, dass die Einbeziehung von Frauen ins Amt ein Schritt auf dem Weg zu einer Kirche ist, die männer- und frauengerecht ist.

Außer auf dieser praktischen Ebene macht sich die Einbeziehung von Frauen ins kirchliche Amt weit über eine Einzelkirche hinaus bemerkbar. Ich möchte hier auf die Bedeutung in ekklesiologischer und in anthropologischer Hinsicht hinweisen:

Dass die Frauenordination in verschiedenen alt-katholischen Bistümern möglich wurde und heute so breit akzeptiert ist, hängt nicht zuletzt mit dem langen, synodalen Meinungsbildungsprozess und der Mitsprache des ganzen Kirchenvolks zusammen. Diese Mitverantwortung der Kirche kommt in jedem Weihegottesdienst zum Ausdruck, wenn die anwesende Gottesdienstgemeinde bekräftigt: „Diakonin/Priesterin soll sie sein, zur Ehre Gottes und zum Wohl der ganzen Kirche“.

Diese Zustimmung hat eine ekklesiologische Bedeutung: Es ist die Kirche, die Menschen, die sich von Gott berufen wissen, in das besondere Dienstamt beruft.

Dass die alt-katholische Kirche dazu übergegangen ist, nicht nur Männer, sondern auch Frauen in das Amt zu berufen, zeigt ihre Bereitschaft, bei Beibehaltung der theologischen Grundlagen einer katholischen Amtstheologie die geistlichen Gaben und die geistliche Autorität von Frauen als integrativen Beitrag zur Gestaltung dieses Amtes anzuerkennen. Dieser Schritt zeigt auch, dass man bereit war, bisherige Argumente aus der Tradition gegen das Priesteramt der Frau auf ihre Stichhaltigkeit und Tragfähigkeit zu überprüfen. So ging man zum Beispiel sehr lange von einer nur eingeschränkten Gottebenbildlichkeit der Frau aus. Der von der aristotelischen Philosophie beeinflusste Thomas von Aquin sprach im 13. Jahrhundert vom „Defekt der Natur“ im weiblichen Geschlecht, ein Grund, weshalb Frauen seiner Meinung nach keine geistliche Leitung übernehmen dürfen. Gegen diese Anthropologie gab es immer Gegenstimmen, wie etwa die Äbtissin Hildegard von Bingen oder die Mystikerin Gertrud von Helfta, die die weibliche Gottebenbildlichkeit nuancenreich beschrieben. Der Schritt zur Frauenordination führt auch dazu, solche Zeugnisse aus der Tradition neu zu gewichten. Die in der Charta Oecumenica ausgesprochene gegenseitige Anerkennung der Taufe unterstreicht die grundlegende Bedeutung dieses Sakramentes über alles Kirchentrennende hinweg. Mit der Einführung der Frauenordination ist in der alt-katholischen Kirche (und in allen anderen Kirchen, die den gleichen Schritt vollzogen haben) verdeutlicht, dass die Taufe tatsächlich die Grundvoraussetzung für den Empfang aller weiteren Sakramente ist. Die Geschlechtergrenzen sind damit überstiegen.

 

Der Beitrag wurde erstveröffentlicht in: Evangelische Orientierung. Zeitschrift des Evangelischen Bundes 2/2007, S. 3f. Die Veröffentlichung wurde vorgeschlagen von Sabine Fritsch, Kirchenstraße 1a, 67459 Böhl-Iggelheim.

 

 

(In ein extra Kästchen, am besten grau unterlegt):

 

Die alt-katholische Kirche ist eine bischöflich-synodale Kirche. Das bedeutet: Jedes Bistum wird von einem Bischof geleitet, der von den Gläubigen, Laien und Geistlichen, dieses Bistums gewählt wird. Dem Bischof steht in der Leitung des Bistums die „Synodalvertretung“ zur Seite, die von der Synode gewählt wird und aus zwei Geistlichen und vier Laien beiderlei Geschlechts besteht. Das Mitspracherecht von Laien ist rechtlich verankert, sowohl auf der Ebene der Gemeinde als auch auf der Ebene der Synode. Pfarrer (m/w) werden von der Gemeindeversammlung gewählt.

Die alt-katholische Kirche versteht sich als katholische Kirche, sie kennt wie die römisch-katholische und die orthodoxen Kirchen sieben Sakramente und das so genannte dreifache Amt (Diakonat, Priesteramt und Episkopat).

Die Bischöfe der alt-katholischen Kirchen stehen miteinander in Gemeinschaft („Utrechter Union“). Zur Utrechter Union gehören alt-katholische Kirchen in West- und Zentraleuropa sowie kleinere Gemeinschaften in einzelnen Ländern (Frankreich, Italien, Skandinavien); die amerikanische Kirche (Polish National Catholic Church) trat 2003 aus dieser Gemeinschaft aus. Das „Katholische Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland“ (so der offizielle Name) umfasst die ganze Bundesrepublik mit etwa 40 hauptberuflich besetzten Pfarrstellen. Außerdem gibt es etwa 30 Priesterinnen und Priester mit Zivilberuf, die Aushilfen leisten oder auch kleine Gemeinden leiten und etwa 15 ehrenamtlich tätige Diakoninnen und Diakone. Ökumenisches Engagement gehört zum alt-katholischen Antrittsgesetz: Bereits 1874/75 fanden die „Bonner Unionskonferenzen“ statt unter Vorsitz von Ignaz von Döllinger, Spiritus Rector der alt-katholischen Bewegung, die aus Protest gegen die Papstdogmen des Ersten Vatikanums (1870) entstand. Mehrere alt-katholische Kirchen haben 1948 den Ökumenischen Rat der Kirchen mitbegründet. Seit 1931 stehen die Alt-Katholischen Kirchen in „full communion“ mit der Anglikanischen Kirchengemeinschaft.

In allen westeuropäischen alt-katholischen Kirchen sind Frauen als (ständige) Diakoninnen bzw. als Priesterinnen tätig. In Tschechien wurde 2003 die erste Frau zur Diakonin geweiht, ein Synodenbeschluss zum Priesteramt von Frauen wurde bisher nicht gefasst. In Polen steht die Frage nicht zur Diskussion.


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