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Prof. Dr. Angela Berlis University of Utrecht, Heidelberglaan 2, Postbus 80 105, NL-3508 TC Utrecht |
Frauenordination
in der Alt-Katholischen Kirche
Wer die
Geschichte der alt-katholischen Kirche betrachtet, wird sich vielleicht
wundern: Anfang der sechziger Jahre des 20. Jahrhunderts stieß die
Frauenordination in weiten Kreisen auf Ablehnung, heute sind die allermeisten
Kirchenmitglieder davon überzeugt, dass die Einbeziehung von Frauen ins Amt eine
Bereicherung darstellt. In Deutschland wurden 1988 die erste Diakonin und 1996
die beiden ersten Priesterinnen geweiht.
Was hat dieses
Umdenken bewirkt?
An erster Stelle
ist festzustellen, dass gesellschaftliche Umbrüche sich stets auch auf Kirchen
auswirken. Wo Frauen als Ärztinnen, evangelische Pfarrerinnen (es gibt viele
alt-katholisch/evangelische Ehepaare) und in anderen leitenden Funktionen in
den Blick kamen, fragte man sich, welche Gründe eigentlich gegen die Öffnung
des kirchlichen Amtes für Frauen sprächen.
Der
gesellschaftliche Wandel im Verständnis der Frauenrolle, das veränderte
Selbstverständnis und Selbstbewusstsein von Frauen infolge der Neuen
Frauenbewegung, die über den „Bund Alt-Katholischer Frauen in Deutschland“
(baf) ihren Einzug auch in das alt-katholische Bistum hielt, sind wichtige Faktoren.
Hinzu traten weitere, theologische und ökumenische Beweggründe.
Die eigentliche
Diskussion über die Frauenordination wurde in den sechziger Jahren durch die
enge Beziehung zur Anglikanischen Kirchengemeinschaft in die Internationale
Alt-Katholische Bischofskonferenz (IBK) hineingetragen. Konkret ging es um die
Frage, ob eine anglikanische Priesterin in einer alt-katholischen Kirche der
Eucharistie vorstehen dürfe – einem männlichen anglikanischen Priester war dies
gestattet. Mit Hinweis auf die geltenden Bestimmungen wurde die Frage verneint.
Die Diskussion, die anfangs nur Bischöfe und Theologen beschäftigte, breitete
sich im Laufe der siebziger Jahre in zwei Richtungen aus: Die
römisch-katholische Erklärung der Glaubenskongregation „Inter Insigniores“ und
die etwa zeitgleich erschienene Erklärung der IBK (1976) zeigen, dass die
Frauenordination inzwischen zu einem viel besprochenen Thema in verschiedenen
Kirchen geworden war. Die alt-katholischen Bischöfe stellten fest, dass sie, „in Übereinstimmung mit der alten,
ungeteilten Kirche, einer sakramentalen Ordination von Frauen zum
kirchlich-apostolischen Amt eines Diakons, Presbyters oder Bischofs nicht
zustimmen“ könnten. Sie
begründeten dies mit der Berufung von zwölf Männern zu Aposteln durch Jesus.
Die bei einer
Gegenstimme angenommene Erklärung der Bischofskonferenz stieß in den
westeuropäischen alt-katholischen Kirchen auf viel Kritik. Diese kritische
Reaktion zeigte, dass auch innerhalb der alt-katholischen Kirchen die
Frauenordination ein kirchenweit diskutiertes Thema geworden war.
Im Gegensatz zur
Erklärung der Bischöfe hielten viele Kirchenmitglieder und Theologen die
Zulassung von Frauen in den Diakonat für möglich, nicht zuletzt deshalb, weil
es in der Alten Kirche Diakoninnen gegeben hatte. Mit dieser Begründung
sprachen sich 1981 sowohl die schweizerische als auch die deutsche Synode für
die Zulassung von Frauen in den Diakonat aus und baten die Bischofskonferenz,
die Frage des Diakonats erneut zu prüfen. Ein Jahr später stellte die IBK es den
einzelnen alt-katholischen Kirchen der Utrechter Union frei, Frauen zum
Diakonat zuzulassen. 1987 wurde die erste Frau in der Schweiz zur Diakonin
geweiht, 1988 weihte Bischof Dr. Sigisbert Kraft in Essen die erste Frau in
Deutschland.
Ab Mitte der
achtziger Jahre begann im deutschen alt-katholischen Bistum auch die Diskussion
über die Zulassung von Frauen ins Priesteramt. Drei Synoden (1989, 1991, 1994)
sprachen sich dafür aus. Inzwischen hatte 1991 eine Konferenz der IBK in
Wislikofen (Schweiz) sich erstmals auf der Ebene der Utrechter Union mit der
Frage beschäftigt. Beschlossen wurde damals, innerhalb jeder einzelnen
alt-katholischen Kirche einen Studienprozess in Gang zu setzen und zugleich
Konsultationen durchzuführen mit anderen Kirchen, vor allem mit den in der
katholischen Tradition stehenden Kirchen. 1996 fand eine
orthodox/alt-katholische Konsultation statt, die festhielt, „dass keine
zwingenden dogmatisch-theologischen Gründe vorliegen, dass Frauen nicht zum
priesterlichen Dienst geweiht werden“. In der Kirche von England wurden 1994
die ersten Frauen zu Priesterinnen geweiht, während Papst Johannes Paul II. im
gleichen Jahr sein apostolisches Schreiben „Ordinatio Sacerdotalis“ (über die
nur Männern vorbehaltene Priesterweihe) veröffentlichte. Mit den evangelischen
Kirchen fand zwar keine Konsultation statt, doch muss festgehalten werden, dass
man von der Erfahrung evangelischer Kirchen profitiert hat: Dies gilt nicht nur
für die Auseinandersetzung mit biblischen Argumenten, sondern auch in praktischen
Fragen. So stand etwa die Frage eines Zölibates für Amtsträgerinnen nie zur
Diskussion und wurden bei einer Konsultation in Rastatt (1995) ordinierte
Frauen aus der evangelischen Kirche (neben einer Frau aus der Kirche von
England) zu einem Erfahrungsbericht eingeladen.
Die
gegensätzlichen Auffassungen hinsichtlich des Priesteramtes von Frauen traten
im Laufe der neunziger Jahre auch innerhalb der Utrechter Union offen zutage:
die Polnisch-Nationalkatholische Kirche (PNCC) beharrte auf ihrem ablehnenden
Standpunkt, den sie bereits 1978 eingenommen hatte, als sie die
Kirchengemeinschaft mit der US-amerikanischen Episkopalkirche löste, nachdem
diese die Priesterweihe von Frauen eingeführt hatte. Die deutsche
alt-katholische Kirche hingegen war in ihrer Entscheidungsfindung für die
Frauenordination am weitesten fortgeschritten. Bischof Joachim Vobbe weihte
1996 die ersten beiden Frauen in Konstanz. Diese Ungleichzeitigkeit führte zu
großen Spannungen in der Utrechter Union, auf die in diesem Rahmen nicht näher
eingegangen werden kann. Nur soviel sei gesagt, dass 1997 eine zweite
Bischofskonferenz in Wislikofen stattfand, welche die Nicht-Rezeption der
IBK-Erklärung von 1976 feststellte. Mehrheitlich kam sie zu der Auffassung,
dass jede alt-katholische Kirche selbst eine Entscheidung in dieser Frage
fällen solle. Dies führte dazu, dass ab
In der Phase der
Entscheidungsfindung wurde ein breites Spektrum theologischer Fragen
durchgearbeitet: Bibel, Tradition, die Frage der Vereinbarkeit einer Neuerung
der Priesterweihe von Frauen mit dem eigenen, alt-katholischen Antrittsgesetz
und die ökumenische Bedeutung dieses Schrittes.
Welche Bedeutung
hat die Frauenordination für die alt-katholische Kirche? Dadurch, dass
inzwischen Frauen in Gemeinden, aber auch in der Leitung des Bonner
Priesterseminars als Diakon bzw. Priester fungieren, gewöhnen die Kirchenmitglieder
sich mehr und mehr daran, dass das Amt auch weibliche Gesichter hat. Die Zahl
der Frauen im Amt ist verständlicherweise im Verhältnis zu der der Männer immer
noch klein: Sie machen 10 % der hauptberuflichen Geistlichen aus. Doch hat die
Ankunft von Frauen im Amt auch dazu angeregt, über die traditionelle Metaphorik
und Sprache im kirchlichen Leben, oder über das Verhältnis der Geschlechter
(auch innerhalb des Amtes) nachzudenken. So zeigt sich immer wieder, dass die
Einbeziehung von Frauen ins Amt ein Schritt auf dem Weg zu einer Kirche ist,
die männer- und frauengerecht ist.
Außer auf dieser
praktischen Ebene macht sich die Einbeziehung von Frauen ins kirchliche Amt
weit über eine Einzelkirche hinaus bemerkbar. Ich möchte hier auf die Bedeutung
in ekklesiologischer und in anthropologischer Hinsicht hinweisen:
Dass die
Frauenordination in verschiedenen alt-katholischen Bistümern möglich wurde und
heute so breit akzeptiert ist, hängt nicht zuletzt mit dem langen, synodalen
Meinungsbildungsprozess und der Mitsprache des ganzen Kirchenvolks zusammen. Diese Mitverantwortung der Kirche
kommt in jedem Weihegottesdienst zum Ausdruck, wenn die anwesende
Gottesdienstgemeinde bekräftigt: „Diakonin/Priesterin soll sie sein, zur Ehre
Gottes und zum Wohl der ganzen Kirche“.
Diese Zustimmung
hat eine ekklesiologische Bedeutung: Es ist die Kirche, die Menschen, die sich
von Gott berufen wissen, in das besondere Dienstamt beruft.
Dass die
alt-katholische Kirche dazu übergegangen ist, nicht nur Männer, sondern auch
Frauen in das Amt zu berufen, zeigt ihre Bereitschaft, bei Beibehaltung der
theologischen Grundlagen einer katholischen Amtstheologie die geistlichen Gaben
und die geistliche Autorität von Frauen als integrativen Beitrag zur Gestaltung
dieses Amtes anzuerkennen. Dieser Schritt zeigt auch, dass man bereit war,
bisherige Argumente aus der Tradition gegen das Priesteramt der Frau auf ihre
Stichhaltigkeit und Tragfähigkeit zu überprüfen. So ging man zum Beispiel sehr
lange von einer nur eingeschränkten Gottebenbildlichkeit der Frau aus. Der von
der aristotelischen Philosophie beeinflusste Thomas von Aquin sprach im 13. Jahrhundert
vom „Defekt der Natur“ im weiblichen Geschlecht, ein Grund, weshalb Frauen
seiner Meinung nach keine geistliche Leitung übernehmen dürfen. Gegen diese
Anthropologie gab es immer Gegenstimmen, wie etwa die Äbtissin Hildegard von
Bingen oder die Mystikerin Gertrud von Helfta, die die weibliche
Gottebenbildlichkeit nuancenreich beschrieben. Der Schritt zur Frauenordination
führt auch dazu, solche Zeugnisse aus der Tradition neu zu gewichten. Die in
der Charta Oecumenica ausgesprochene gegenseitige Anerkennung der Taufe
unterstreicht die grundlegende Bedeutung dieses Sakramentes über alles
Kirchentrennende hinweg. Mit der Einführung der Frauenordination ist in der
alt-katholischen Kirche (und in allen anderen Kirchen, die den gleichen Schritt
vollzogen haben) verdeutlicht, dass die Taufe tatsächlich die
Grundvoraussetzung für den Empfang aller weiteren Sakramente ist. Die
Geschlechtergrenzen sind damit überstiegen.
Der Beitrag wurde erstveröffentlicht in:
Evangelische Orientierung. Zeitschrift des Evangelischen Bundes 2/2007, S. 3f.
Die Veröffentlichung wurde vorgeschlagen von Sabine Fritsch, Kirchenstraße 1a,
67459 Böhl-Iggelheim.
(In ein extra Kästchen, am besten grau
unterlegt):
Die
alt-katholische Kirche ist eine bischöflich-synodale Kirche. Das bedeutet: Jedes
Bistum wird von einem Bischof geleitet, der von den Gläubigen, Laien und
Geistlichen, dieses Bistums gewählt wird. Dem Bischof steht in der Leitung des
Bistums die „Synodalvertretung“ zur Seite, die von der Synode gewählt wird und
aus zwei Geistlichen und vier Laien beiderlei Geschlechts besteht. Das
Mitspracherecht von Laien ist rechtlich verankert, sowohl auf der Ebene der
Gemeinde als auch auf der Ebene der Synode. Pfarrer (m/w) werden von der
Gemeindeversammlung gewählt.
Die
alt-katholische Kirche versteht sich als katholische Kirche, sie kennt wie die
römisch-katholische und die orthodoxen Kirchen sieben Sakramente und das so genannte
dreifache Amt (Diakonat, Priesteramt und Episkopat).
Die Bischöfe der
alt-katholischen Kirchen stehen miteinander in Gemeinschaft („Utrechter
Union“). Zur Utrechter Union gehören alt-katholische Kirchen in West- und
Zentraleuropa sowie kleinere Gemeinschaften in einzelnen Ländern (Frankreich,
Italien, Skandinavien); die amerikanische Kirche (Polish National Catholic Church) trat 2003 aus dieser Gemeinschaft
aus. Das „Katholische Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland“ (so der
offizielle Name) umfasst die ganze Bundesrepublik mit etwa 40 hauptberuflich
besetzten Pfarrstellen. Außerdem gibt es etwa 30 Priesterinnen und Priester mit
Zivilberuf, die Aushilfen leisten oder auch kleine Gemeinden leiten und etwa 15
ehrenamtlich tätige Diakoninnen und Diakone. Ökumenisches Engagement gehört zum
alt-katholischen Antrittsgesetz: Bereits 1874/75 fanden die „Bonner
Unionskonferenzen“ statt unter Vorsitz von Ignaz von Döllinger, Spiritus Rector
der alt-katholischen Bewegung, die aus Protest gegen die Papstdogmen des Ersten
Vatikanums (1870) entstand. Mehrere alt-katholische Kirchen haben 1948 den
Ökumenischen Rat der Kirchen mitbegründet. Seit 1931 stehen die
Alt-Katholischen Kirchen in „full communion“ mit der Anglikanischen
Kirchengemeinschaft.
In allen
westeuropäischen alt-katholischen Kirchen sind Frauen als (ständige) Diakoninnen
bzw. als Priesterinnen tätig. In Tschechien wurde 2003 die erste Frau zur
Diakonin geweiht, ein Synodenbeschluss zum Priesteramt von Frauen wurde bisher
nicht gefasst. In Polen steht die Frage nicht zur Diskussion.