1.Gemeinde / Gemeinschaft - wird schon in der Lebensbeschreibung
der christlichen Urgemeinde festgehalten. Neben der »Lehre der Apostel« stehen
die koinonia, und dann das »Brotbrechen« und das »Gebet« (Apg. 2, 42). So ist
ihr Leben beschrieben. In ihrem alltäglichen Leben nimmt die junge Gemeinde
der ersten Christen das auf, was schon vorher der irdische Jesus mit seinen
Jüngern, Freunden und Freundinnen und vielen Bekannten lebte, die Gemeinschaft
im Glauben.
In dieser Gemeinschaft miteinander unterwegs sein; Gespräche führen,
Diskussionen durchstehen, Auseinandersetzungen ertragen, zu neuen Einsichten
kommen, frei sein, miteinander beten und in froher Gesinnung leben.
Der Apostel
Paulus nimmt die Zielvorstellung auf, in dem er die Gemeinschaft in der Kirche
im Korintherbrief beschreibt im Bild des Leibes und seinem Zusammenwirken in
seinen vielen Gliedern. Er schließt den Vergleich und faßt das für die Gemeinde
so zusammen: »Ihr aber seid der Leib Christi und jeder von euch ein Glied« (1.Kor.12,
27).
Ekklesia scheint eine veränderte Zielvorstellung anzusprechen. Die unterschiedliche
Übersetzung von ekklesia im NT in der Lutherbibel definiert das Theologische
Wörterbuch im Neuen Testament so, daß immer »das selbe Wort gebraucht ist, während
wir üblicherweise bald von Kirche, bald von Gemeinde sprechen«. Wesensmäß-Gemeinde/Gemeinschaft-ig
gibt der Begriff aber den angesprochenen Inhalt wieder.
Erst Jahrhunderte später
werden besondere Teile der Christenheit dann als »Eremiten«, »Einsiedler« und
Mönche beschrieben. Als besondere Qualität tritt da des Einzelnen »Heiligkeit
im Glauben« nun in den Vordergrund. Von wenigen Ausnahmen abgesehen brauchten
aber auch sie »Gemeinschaft«, um zum Leben der Kirche zu gehören. Im Miteinander-sein
erfüllt sich christliches Leben.
2. In den »Perspektiven und Schwerpunkte kirchlicher
Arbeit« aus Bayern wird heute der allgemeine kirchliche Auftrag als Zielvorgabe
in vier Grunddimensionen so entfaltet:
* martyria
Zeugnis und Orientierung Glauben
entdecken und für die Einsichten des Glaubens einstehen
* leiturgia
Gotteserfahrung
und Selbstbesinnung - Zu Gott und sich selbst finden
* koinonia
Gemeinschaft
Einander begegnen und miteinander leben
* diakonia
Hilfe und Begleitung Zuwendung
erfahren und Verantwortung übernehmen
In der Einzelbeschreibung im Handlungsfeld
-gemeindeaufbau und gemeindeentwicklung--Gemeinde/Gemeinschaft- wird der besondere
Bereich theologisch und soziologisch so entfaltet:
* Zum Glauben, zur Gemeinschaft
und zur Mitarbeit einladen,
* Gemeinde in verschiedenen Lebensphasen, Gemeindeleben
gestalten.
Es ist unsere Aufgabe, Menschen in ihrer von Gott gegebenen Individualität
und Beziehungsfähigkeit zu stärken und zu gewinnen, sie im Glauben zu bestärken
und für die Mitarbeit am Auftrag der Kirche zu motivieren.« Die vielfältigen
Gaben der ehren-, neben- und hauptamtlichen Mitarbeitenden begreifen wir so
als ein Geschenk. »Es trägt zu einem bereichernden Gemeindeleben bei, wenn unterschiedliche
Gruppen und Aktivitäten miteinander vernetzt werden.
Die Gemeinschaft der Gläubigen
braucht eine bewegliche und dynamische Kirche, in der neue Impulse und Visionen
für das Zusammenleben entwickelt werden. ..(Sie) ist offen für unterschiedliches
Teilnahmeverhalten: engagierte Mitarbeit, regelmäßiger Besuch von Veranstaltungen
oder auch gelegentliche Teilnahme aus bestimmten Anlässen; ebenso für die Vielfalt
und die verschiedenen Prägungen der Gemeinden« (a.a. O. S.10).
3. Unter den
gängigen Gemeinschaftsformen in unseren Gemeinden sind besonders zu nennen:
* Krabbelgruppen, Kinder- und Jugendarbeit
* Altenarbeit in vielen Variationen,
* Frauenarbeit mit ihren zahlreichen Komponenten,
* Männerarbeit, wo sie noch
gepflegt wird,
* andere Lebensformen in ihren vielen Gestalten: z.B. Single-Arbeit,
Homo-Arbeit usw..
Diese Formen werden in der Beschreibung der »Zukunftsperspektiven«
unserer Landeskirche (S. 19) unter dem Begriff »Ehrenamtlichkeit« angesprochen
als »vielfältige Felder der Gemeinde«.
Diese einzelnen Handlungsbereiche werden
weder in diesem Abschnitt noch sonstwo als direkte Aufträge an die Pfarrerinnen
und Pfarrer eigens erwähnt (z.B. in einer »Dienstbeschreibung«). Sie sind auch
nicht in der Verfassung unserer Kirche für Pfarrer und Pfarrerinnen (§ 17 KV)
festgelegt. Sie werden aber wohl genannt in den Aufgaben des Presbyteriums (§
13 Ziff. 2): »die Gemeindearbeit in allen Bereichen zu fördern«.
Eine Zwischenüberlegung:
Jede christliche Gemeinde / Gemeinschaft bedarf neben der Christuszentriertheit
ihres Glaubens auch eine zeitorientierte Bestimmung in der Begegnung und in
ihrer Lebensweise miteinander, eine hilfreiche Orientierung
in ihren Bedürfnissen
und Wünschen,
in ihren Interessen und Absichten,
und in ihren subjektiven und
ortsgebundenen Zielsetzungen.
Diese sind meist aus der kommunikativen Gemeinschaft
vor Ort mit bestimmt. Im Zusammenspiel dieser unterschiedlichen Absichten entstehen
so verschiedene gemeindliche Vorstellungen für eine örtliche gemeinschaftliche
christliche Existenz. Sie sind oft entstanden aus den je örtlich verschiedenen
Wünschen und Zielvorstellungen. Neue, fremde Mitbewohner in der dörflichen/städtischen
Gemeinschaft (zu der z.B. auch der nicht aus der gleichen Situation stammende
Pfarrer gehört, der ja oft aus einer anderen Region kommt) können die örtlichen
Anliegen oft nur einseitig programmieren oder lähmen oder auch unterdrücken.
Nur die örtlich geäußerte Wünsche und Vorstellungen in der Gemeinde können zu
den verschiedenen Gemeinschaftsformen entsprechende Anregungen bieten. Interessenten
an neuen Gemeinschaften sollen Formen finden, in denen ihre Zielvorstellungen
realisiert werden können. Forderungen an die Pfarrerinnen oder Pfarrer, dies
zu verwirklichen, können von denen nur als -starthilfe- zum Beginn geleistet
werden. Diese Pläne und Vorstellungen aufzunehmen und in eigener Verantwortung
- in Absprache mit dem örtlichen Presbyterium - weiter zu pflegen, das soll
die Aufgabe der Gemeinde und der Gemeinschaft im Glauben sein.
4. Das »Ehrenamt«,
das diese einzelnen Gemeinschaften pflegt und trägt, ist gleichrangig mit den
anderen Diensten und ist kirchliche Mitarbeit, wie die haupt- oder nebenamtlichen
Dienste. Ehrenamt als »Priestertum aller Gläubigen« soll den anderen Diensten
nicht unter- oder nebengeordnet werden. Sie alle sollen mit ihrer Vielfalt in
der Gemeinde zur Geltung kommen. Auftrag und Umfang, wie die -gemeinschaften-
leben, werden miteinander abgestimmt. Die Eigenständigkeit dieser jeweiligen
Tätigkeit kann immer von Hauptamtlichen nur gefördert und beraten werden. An
Entscheidungen in ihren Bereichen sind die ehrenamtlich Verantwortlichen selbstverständlich
zu beteiligen.
In den -Rahmenrichtlinien für die Ehrenamtlichkeit in der Kirche-
(ABl 1995, S.166) werden die nötigen Erfordernisse genannt; sie sind dort »stark
geprägt vom Engagement ihrer ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern«.
Die Verbindlichkeit auf Zeit ist zuzulassen. »Gemeinde auf Zeit.« Im Einzelnen
wäre weiter nach den »Rahmenrichtlinien« unserer Landeskirche zu verfahren.
5. Gemeinde / Gemeinschaft (vgl. dazu »Zukunftsperspektiven« S.16 f) soll nach
den ausgeführten Vorstellungen auch in der »Gemeindeleitung und Geschäftsführung«
durch eine Entlastung im »Dienst der Hauptamtlichen effektiver gemacht werden«.
* Zunächst ist da die stärkere »Beteiligung der Presbyterien an der praktischen
Gemeindearbeit« genannt. Die Mitwirkung an der gemeindlichen Zielvorgaben ist
zu fördern.
* Weiter wird an eine »ehrenamtliche Betreuung einer Kirchengemeinde«
gedacht, bis in die »Wahrnehmung des Gemeindepfarrdienstes«. Für kleinere Gemeinden
werden auch Übernahme von »regelmäßigen Gottesdiensten« und »Zuständigkeiten
für Amtshandlungen und Seelsorge« genannt.
* Die »Geschäftsführung« könne aus
dem »Verantwortungsbereich des Gemeindepfarramtes herausgenommen« werden. Dazu
wurden die einzelnen »Aufgaben der ehrenamtlichen Geschäftsführung« aufgelistet.
- Eine wesentliche Forderung für eine mündig Gemeinde, die auf diese Weise Zeit
und Energie für die Pfarrerinnen und Pfarrer für ihre Kernaufgaben als Theologinnen
und Theologen einsparen läßt.
Daß die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
in ihrer freiwilligen Aufgabe für die Gemeindearbeit von ihrer Pfarrerin oder
ihrem Pfarrer angeleitet und begleitet werden, daß ihnen Hilfe von dieser Seite
zuteil wird, das gehört zu den wesentlichen Dienstleistungen im Pfarramt. Fort-
und Weiterbildung im Ehrenamt soll in der regionalen Zusammenarbeit erfolgen
(vgl. Zukunftsperspektiven S. 22). Dazu sollen die Gesamtkirchlichen Dienste
mitwirken.