Vorbemerkung:
»Bildung wird zunehmend einer Kosten-Nutzen-Rechnung unterworfen und scheint
nur dann wichtig zu sein, wenn sie wirtschaftlichen Interessen entspricht«(1).
Die Kirche im Allgemeinen und unsere Landeskirche im Besonderen befindet sich
mitten in diesen Entwicklungen. Auf keinen Fall sollte sie, wie schon einige
Male geschehen, unbesehen auf den Zug aufspringen, der gerade in Mode ist. In
diesem Statement geht es um das spezifische Angebot und das spezifische Anliegen
kirchlicher Bildung im Kontext des Berufs der Pfarrerin und des Pfarrers, die
auf keinen Fall wirtschaftlichen Erwägungen geopfert werden dürfen.
Ausgangsthese:
Da Neugier ein Grundtrieb des Menschen ist, ist Bildung in umfassendem Sinne
eine seiner elementaren Lebensäußerungen. Wenn Glaube-Kirche-Gemeinde mit dem
Leben zu tun haben, dann haben alle drei auch etwas mit Bildung zu tun. Eine
Kirche, die beansprucht, für die Menschen und ihre berechtigten Bedürfnisse
da zu sein, kann den Bildungssektor, auch auf Gemeindeebene, nicht aufgeben.
Definition:
Rainer Winkel unterscheidet sieben Grundmerkmale des Menschen, die
dieser im Lauf seiner Geschichte entwickelt hat: Erziehung / Bildung, Glaube
/ Religion, Sittlichkeit/ Ethik, Arbeit / Ökonomie, Erkenntnissuche / Wissenschaft,
Konfliktregelung / Politik, Kunst / Ästhetik(2). Da die sieben Grundmerkmale des
Menschen voneinander abhängen und sich wechselseitig beeinflussen, betrifft
die Bildungsarbeit der Kirche auf allen Ebenen alle sieben Bereiche. In der
Gesamtgesellschaft wurden und werden nicht immer bei allen Menschen alle sieben
Bereiche gefördert, denn je »amputierter« ein Mensch ist, desto leichter ist
er von außen zu manipulieren.
Die Notwendigkeit der Bildungsarbeit wird in der
Bibel an vielen Stellen bezeugt. Ein Beispiel aus dem AT ist Psalm 1. Dabei
war Bildung nie Selbstzweck, sondern diente besonders zur Gotteserkenntnis (Wie
soll ich die Gebote Gottes erfüllen, wenn ich sie nicht kenne?) und zur Lebensbewältigung
(Wer sich mit dem Gesetz Gottes befaßt, wird zu seiner Zeit FRUCHT [_ Werke!]
bringen).
Ein Beispiel aus dem NT ist der Taufbefehl Mt 28, 16-20. Ohne Bildung/Lehre/Predigt
gibt es keinen Glauben, keine Taufe, keine christliche Kirche.
Ohne Bildung
gäbe es kein menschliches Gemeinwesen, keine Zivilisation, keine Kultur.
Der
Inhalt der Bildungsarbeit ist, bezogen auf die Bildungsarbeit der Kirche, nicht
beliebig. Ausgangspunkt ist die Einsicht, daß unser Glaube unser Leben prägt.
Menschen besuchen Bildungsangebote der Kirche und bringen Lebensfragen und -themen
mit. Diese muß Kirche sachgerecht aufgreifen. Aber diese Menschen wollen sich
mit der Antwort der christlichen Kirche auseinandersetzen, auch wenn sie sie
vielleicht nicht übernehmen wollen und können. So wird es im Bildungsangebot
der Kirche auch und vor allem um die Außen- und die Innenansicht des christlichen
Glaubens gehen. Diese Innenansicht möchte ich an dieser Stelle auf den Punkt
bringen, daß es einen Gott gibt, der sich uns in Jesus Christus offenbart hat
und der allein unsere Identität ermöglicht (überall sind wir ersetzbar, bei
IHM, der uns erschaffen und erlöst hat, nicht!)(3).
Ein wesentlicher Inhalt der
kirchlichen Bildungsarbeit ist der Bildende selbst. Hartmut von Hentig hat dies
in Bezug auf die Pädagogik im Allgemeinen auf die Formel gebracht: »Das wichtigste
Curriculum des Lehrers ist seine Person.«(4)
Diese bezieht sich auf die grundlegende
reformpädagogische Einsicht, daß Lernen ein ganzheitlicher Prozeß ist und keineswegs
auf bloße Wissensvermittlung reduziert werden darf. Aus derselben reformpädagogischen
Einsicht ist auch das Fach Lebenskunde-Ethik-Religion und die Forderung, Religionsunterricht
oder religiöse Bildung sollte von weltanschaulich neutralen bzw. religiös nicht
unbedingt gebundenen Personen erteilt werden, abzulehnen.
Zur Form spezifisch
kirchlicher Bildungsarbeit: So sehr sich der spezifisch christliche Inhalt der
kirchlichen Lehre niemals ändern darf, will Kirche nicht aufhören, heilige christliche
Kirche zu sein, so sehr darf Kirche den methodischen Standards ihrer Zeit auf
keinen Fall hinterher hinken - im Gegenteil: Hier darf und soll sie avantgardistisch
wirken.
Selbstverständlich soll sie alles mögliche Gute von anderen übernehmen
(z.B. aus der Pädagogik, der Psychologie, der Ökonomie). Dieses wird ja bereits
in vielen Bereichen unserer Landeskirche getan!
Ziele kirchlicher Bildungsarbeit
sind u.a.: Freiheit und geistige Unabhängigkeit;
Förderung der Individualität
ausgehend von der gottgegebenen Identität des Menschen; Entwicklung mentaler
Stärke, mit deren Hilfe der Mensch Schwierigkeiten überwinden kann;
Erkenntnis
der Wahrheit (Joh. 8, 31, 32);
Fähigkeit zu (Selbst-)Analyse und (Selbst-) Kritik;
Befähigung zu hilfreichem Handeln, zum Leben in der Welt, zur praktischen Umsetzung
von Visionen.
Grundsätzlich gibt es keine bildungsunfähigen Menschen, nur bildungsunwillige,
wobei es in jedem einzelnen Fall nach den individuellen Gründen zu forschen
gilt. Hier muß der Bildende seine persönliche Grenze akzeptieren (Lk 9,5) und
auf die befreiende Macht Gottes vertrauen.
Zur Situation der Bildungsarbeit:
Im Artikel 1 (1) GG steht: »Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten
und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.«
Auf der einen
Seite birgt die Gesellschaft hier bei uns für die Einzelne und den Einzelnen
Chancen, Wege zu gehen, die noch vor wenigen Jahren undenkbar gewesen wären
(dieses Jahr feiern wir 40 Jahre Frauenordination in der Evang. Kirche der Pfalz!),
da sich traditionelle gesellschaftliche Bindungen (Geschlechterrollen, [Familien]Verbände,
Klassen) lockern, auf der anderen Seite ist eine Vielzahl neuer Herrschaftsformen
(die Macht der Wirtschaft ist global sehr gewachsen!) und Zwänge (z.B. der Konsumzwang)
entstanden, die die Ausprägung einer eigenen Identität erschweren.
Gerade in
dieser Situation wird eine Kirche gebraucht, die bei ihrem ureigensten Anliegen
bleibt und von der in Gott begründeten Identität des Menschen Zeugnis ablegt.
Schlußfolgerungen für den Pfarrberuf:
Kirche kann auf Volltheologinnen und Volltheologen
im Bildungsbereich nicht verzichten. Das gilt sowohl in der Gemeinde (Konfirmandenunterricht,
Erwachsenenbildung) als auch gemeindeübergreifend (gesamtkirchliche Dienste)
und in der Schule! Ihre besondere Eignung und ihre besondere Chance liegt in
ihrer jahrelangen intensiven Auseinandersetzung mit den Grundlagen des christlichen
Glaubens, weshalb sie spezifisch christliche Antworten geben und Vorurteile
gegenüber dem christlichen Glauben fachgerecht zurechtrücken können (Falls das
Gegenüber es zulassen will!). Dies wird auch in den §§ 16-18 unserer Kirchenverfassung
deutlich!
Damit Pfarrerinnen und Pfarrer ihren Bildungsauftrag erfüllen können,
brauchen sie:
Zeit zur Selbstbildung und zur angemessenen Vorbereitung ihrer
Dienste, Arbeitserleichterung durch gutes Material und durch gesamtkirchliche
Konzeptionen zu den verschiedenen Bereichen ihrer Bildungsarbeit, die auf der
Höhe der Zeit sind und ihnen als Rahmen dienen, innerhalb dessen sie ihren Bildungsauftrag
wahrnehmen und Fortbildung.
Die Zusammenarbeit von Volltheologinnen und Volltheologen
und Laiinnen und Laien ist ausdrücklich erwünscht und bedarf der sorgfältigen
Ausgestaltung.
Anmerkungen:
(1) aus: Die Rheinpfalz vom 08.08.1998
Thomas Birg, Frank Loebs und Cynthia Walther: Lebenslang überflüssig?
(2)Rainer Winkel, Brauchen Kinder Religion?
in: Gee, Erziehen heute, Mitteilungen der Gemeinschaft evang.
Erzieher e.V. 1/97, S.4
(3) aus: Dr. habil. Matthias Heesch, Religion und Beruf,
in: Pfälz. Pfarrerblatt 1/98, S.6
(4)in: Rainer Winkel a.a.O. S.8