Ich muß beginnen mit einem
negativen Befund: Der Begriff »Verkündigung« kommt weder im Abschlußbericht
der Perspektivkommission (»Perspektivplan« - PP) noch im Impulsgeber des PP,
dem »Memorandum« von 1993, vor. Man könnte allenfalls von einer impliziten Behandlung
des Verkündigungs-Themas sprechen und dann auf solche Derivate ausweichen wie
etwa »Bibel: Quelle des Evangeliums und Weisung zum Leben«, »Protestantismus:
Freiheit als Gabe und Aufgabe«, »Zukunftsweg: Kraft der in Christus geschenkten
Hoffnung« im Memorandum, sowie im PP auf die Abschnitte 1.1.3 (»Das unendlich
wertvolle Gut der Kirche: das Evangelium«) und 1.1.4 (»Unsere Hoffnungen sind
größer als unsere Ängste«). Die beiden letztgenannten Abschnitte des PP stehen
bezeichnenderweise als Unterabschnitte unter 1.1 (»Visionen für das ‚Unternehmen
Kirche'«).
Allerdings geht es bei diesen genannten Abschnitten des PP um grundsätzliche
Hoffnungspostulate, die Zukunft der gesamten Institution betreffend, nicht jedoch
um Verkündigung als Aufgabe und Dienst. Solches müßte man eher in Abschnitt
2 vermuten, wo die »Gemeinde« Thema ist. Nun taucht dort aber »Verkündigung«
weder als Aufgabe der Gemeinde auf, wie es durch § 13 KV formal möglich wäre,
noch als pfarramtliche Aufgabe. Überhaupt erscheint das Pfarramt in Abschnitt
2 nur als zu kontrollierendes, zu regulierendes und notfalls in seiner Funktion
zu reduzierendes Institut. Dies ist nicht verwunderlich, da der PP insgesamt
rein formal vorgeht, sozusagen eine programmatische Enthaltung aller inhaltlicher
Wertungen vorgibt. Worum es geht, ist scheinbar eine praktikable Einlösung des
zunächst noch ungedeckten Schecks: partizipatorische und menschennahe Kirche.
Man sucht Kriterien, die eine größtmögliche Beteiligung der Gemeinde (des Presbyteriums)
bei der Ausübung des Pfarrdienstes sicherstellen und ein Höchstmaß an Transparenz
bei der Bewertung der pfarramtlichen Tätigkeiten durch die Gemeinde (das Presbyterium)
schaffen. Letztes wird vor allem versucht über die »Pfarrstellenbewertung« (2.3.3
PP).
Diesem Anspruch nach müssen Presbyterien (gemeinsam mit Kirchenbezirk und
eventuell Landeskirchenrat) eine solche Stellenbewertung liefern, die »aussagekräftige
Grundlage für Personal- und Stellenplanung sein« kann. Eine solche Bewertung
müßte allerdings zwei Dinge voneinander trennen.
1. Diejenigen Dienste, die
sich additiv ergeben und tatsächlich einzelne Pfarrstellen sehr unterschiedlich
strukturieren, z.B. Anzahl der zu betreuenden Kindergärten, Beerdigungen pro
Jahr, Anzahl der Predigtstellen, Geschäftsführung u.v.m.
2. Die notwendige Zeit
zur Vorbereitung solcher Dienste, die in jedem Fall zu tun sind: Jeder Pfarrer
hat vier Schulstunden zu halten, Predigtdienst zu leisten, Kasualien, Besuchsdienste
usw. usf.
Nun machen aber gerade diejenigen Dienste, die in jedem Fall zu tun
sind, die theologische Kompetenz des Pfarramts aus. Diese Bereiche theologischer
Kompetenz, auf die hin ausgebildet wird, sind Verkündigung, Lehre und Seelsorge.
Sie können - nach unserem landeskirchlichen Verständnis - nicht eigenverantwortlich
von Laien übernommen werden, weil sie solide wissenschaftlich-theologische Ausbildung
voraussetzen. Werden sie übernommen, etwa durch Lektorendienst, Besuchsdienstkreis,
Mithilfe in der Konfirmandenarbeit, so ist fachkundige Begleitung durch den
Pfarrer oder die Pfarrerin notwendig und wird auch angefragt. In diesen durch
theologische Kompetenz begründeten Bereichen pfarramtlicher Professionalität
ist nun aber keine zeitliche Bewertung (im Sinne von geleisteter und zu leistender
Arbeitszeit) möglich. Hier ist der Bereich pfarramtlicher Professionalität,
in dem nach Maßgabe des individuellen Grades der theologischen Fähigkeit des
Stelleninhabers sehr oberflächlich gearbeitet werden kann, aber auch sehr gründlich,
verantwortungsvoll und sorgsam.
Für den Kompetenzbereich der Verkündigung bedeutet
dies: Man kann als Pfarrer die Lesepredigt halten, man kann sich neuerdings
donnerstags die »Fax-Predigt« (abstrakte Aktualität garantiert!) kommen lassen,
man kann in der Gottesdienstpraxis oder einer der vielen homiletischen Zeitschriften
mit fertigen Predigtvorschlägen nachschauen - man kann aber auch selber eine
Predigt schreiben. Martin Luther King, der kein allzu schlechter Rhetoriker
war und auch eine gewisse Routine im Verfassen von Ansprachen hatte, hat einmal
gesagt: »Eine gute Predigt erfordert 36 Stunden Zeit.« Ich wüßte keine Pfarrerin
und keinen Pfarrer, die aufgrund vielfältiger Beanspruchung annähernd die Zeit
hätten, so lange an der Predigtvorbereitung zu sitzen. Aber in sieben bis acht
Stunden kann man auch schon eine gründlich erarbeitete Predigt schreiben. Nur:
Auch dieses gibt unser normaler Gemeindealltag oft nicht her; das Maß der Dinge
sind in den meisten Fällen drei bis vier Stunden.
Worauf es ankommt hinzuweisen,
ist dieses: Das Ernstnehmen eines auf theologische Kompetenz begründeten Verkündigungsauftrags
setzt ein Doppeltes voraus:
Einerseits ist es der gewissenhaften Erfüllung dieses
Auftrags abträglich, in übergroßen Gemeinden aufgrund vielfältiger anderer Verpflichtungen
keine Zeit gegönnt zu bekommen. Andererseits widerspricht es dem professionellen
Anspruch dieser theologischen Kernkompetenz, wenn ein Stelleninhaber in die
Verlegenheit gebracht wird, in einem als »Freizeit« definierten Raum jenseits
des bezahlten Teilzeitdienstes Predigten schreiben zu müssen.
Das Ernstnehmen
des Verkündigungsauftrags setzt gründliches eigenständiges Beschäftigen mit
dem Text voraus, verbunden mit der Anerkennung, daß diese Beschäftigung mit
dem Text Arbeitszeit ist. Das Schriftzeugnis übersetzt sich nicht selbst in
zeitgemäße Sprache, sondern es bedarf der gründlichen und professionellen Übersetzertätigkeit
eines ausgebildeten Theologen. Genau diese Übersetzertätigkeit macht den Kern
der theologischen Kompetenz aus. Deshalb hat man in der Reformation dem »Priestertum
aller Gläubigen« sofort die Forderung nach einem »Unterricht der Visitatoren«
(so Melanchthon) zur Seite gestellt. In den vielbeschworenen amerikanischen
Gemeinden mit ihren freikirchlichen Strukturen, die man so gerne als Vorbild
nimmt, käme niemand auf die Idee, pfarramtlichen Dienst »bewerten« zu wollen.
Gerade in solchen Kirchen, von denen die deutschen Landeskirchen sich doch so
viel abschauen wollen, weiß man um die zeitintensive Arbeit, die sachgemäßer
Verkündigung vorausgeht. Ein Pfarrer, der nicht mehr die Zeit gegönnt bekommt,
neben der Zeitung hin und wieder ein theologisches Buch zu lesen, kann auf Dauer
kein guter Verkündiger sein. Gerade freikirchliche Gemeinden kennen keine Pfarrer,
die ausgelastet sind oder nicht, sondern nur solche, die ihren Verkündigungsauftrag
ernst nehmen oder nicht.
Alles in allem: Gerade am pfarramtlichen Kompetenzbereich
der Verkündigung wird klar, daß sich der Pfarrberuf einer allzu vordergründigen
Bewertung entzieht und notwendigerweise (aus sachlich-inhaltlichen Gründen)
entziehen muß. Man kann selbstverständlich für Verwaltungstätigkeiten zeitliche
Vorgaben machen und auch der schulische Unterricht ist auf ein bestimmtes Stundenmaß
begrenzt (allerdings nicht die Vorbereitung; bekanntlich gibt es auch da gute
und schlechte Lehrer). Der Würde des Pfarrberufs ist es jedoch abträglich, wenn
die Stellenbeschreibung der Ausschreibung schon Weichen stellt, ob jemand zu
erwarten ist, der aufgrund seiner familiären Situation viel Geld verdienen muß,
oder jemand, dem ein gutverdienender Ehegatte den Freiraum ermöglicht, gute
Predigten zu schreiben.