Im Folgenden geht es nicht
darum, die Arbeit des Perspektivausschusses sozusagen auf anderer Ebene fortzusetzen.
Bei allem Respekt vor der Fleißarbeit der Autoren sind aus der Sicht der VPPP
einige kritische Anmerkungen zu machen, die sich im wesentlichen auf zwei Punkte
konzentrieren: das Verhältnis der PfarrerInnen zur Gemeinde und ihr Verhältnis
zur Verwaltungsarbeit.
Im Abschlußbericht wird vom »Profil der Kirchengemeinde«
gesprochen (2.3.1.), dem auf dem Weg der Pfarrstellenbewertung und der Bestellung
auf Zeit der exakt passende Pfarrer/die exakt passende Pfarrerin zugeordnet
werden solle. Zu fragen ist: Was geschieht, wenn sich das »Profil« der Kirchengemeinde
wandelt - aus welchen Gründen auch immer? Und was geschieht, wenn sich das »Profil«
des/der jeweiligen Stelleninhaber/in wandelt? Ex und hopp? Wohin?
Geradezu abgewertet
worden ist das Pfarramt in unserer Landeskirche: verfassungsmäßig ist es ja
nach wie vor geregelt und die Gemeinden sind Körperschaften öffentlichen Rechtes.
Das jeweilige Pfarramt ist ein Amt für einen gebietsmäßig klar abgegrenzten
Verantwortungsbereich. Jeder/jede Amtsstelleninhaber/in steht in einem Dienst-
und Treueverhältnis zur Landeskirche. In dieser Eigenschaft trägt er/sie die
öffentliche Verantwortung für den ihm/ihr zugeordneten Bereich. Selbst bei der
Delegation von Aufgaben etwa an Ehrenamtliche kann er/sie sich der alleinigen
Verantwortung nicht entziehen. Da spielt das »Profil« einer Gemeinde eine untergeordnete
Rolle; über den Grundkatalog der Anforderung an die Stelleninhaber/innen läßt
sich aktuell überhaupt nicht diskutieren, ohne die Gesamtstruktur einer Landeskirche
anzugreifen.
Das vorfindliche »Profil« einer Kirchengemeinde ist aber auch immer
im Wandel begriffen. Es ist abhängig von Personen und gruppendynamischen Prozessen.
Die Beschreibung eines solchen Profils hätte nur Annäherungscharakter, wäre
sehr subjektiv, daher rasch zu beliebigen Zwecken zu modifizieren oder bald
überholt.
Kirchengemeinden sind bis jetzt noch keine religiösen Dienstleistungsunternehmen,
die eigenständig ein besonderes Profil deklarieren können. Oder schwebt den
Autoren des Perspektivberichtes die künftige »Privatisierung« der Kirche vor?
Wird hier der Abgang der Landeskirche in freikirchliche Strukturen eingeläutet?
Der absolut richtige Hinweis auf CA VII relativiert die Diskussion um das Profil
einer Gemeinde: Profil ist eher im Konsens aller Gemeinden als in Sonderwegen
zu gewinnen. »Profil« ist keine Definition eines aktuellen Zu- oder Mißstands.
Entlarvend ist der Satz: »Angesichts knapper werdender Mittel muß eine größere
Transparenz für eine gerechte Verteilung des Stelleneinsatzes erreicht werden.«
(2.3.3.)>BR>
Zusammenfassend ist zu den in 2.3.1. angeführten Kriterien anzumerken:
Die allgemeinen Aufgaben des Gemeindepfarrdienstes sind eo ipso vorgezeichnet
und müssen nicht durch zusätzliche Papiere ergänzt werden.
Eine Kirchengemeinde
braucht keine von Dekanat oder LKR festzulegende genehmigte Zielsetzungsplanung!
Autonomie und Basisnähe sollten nicht durch hierarchische, verwaltungsstärkende,
ausgelagerte Kompetenzbereiche untergraben werden.
Wo bleibt eigentlich die
vielbeschworene Menschennähe, wenn wir unseren Kirchengemeinden und Presbyterien
offensichtlich so wenig zutrauen? Bio-tope, also Lebens-Orte sollen unsere Kirchengemeinden
sein, keine durchrationalisierten Bandstraßen mit angepaßten ZuarbeiterInnen.
Ich bin davon überzeugt, daß der durch die Ordination gegebene Dienstauftrag
völlig ausreichend ist, um in unterschiedlichen lokalen und zeitlichen Arbeitsbedingungen
PfarrerInnen fähig zu machen, ihren Dienst rite und recte zu versehen.
Ähnliches
gilt auch im Blick auf die »besonderen Begabungen der Pfarrerin/des Pfarrers«,
die man weder in eine Dienstordnung noch in eine nach oben gestufte Supervision
pressen kann (2.3.1.) Den Versuch, den Hl. Geist verwaltungstechnisch zum Wohle
einer Kirchengemeinde zu instrumentalisieren, kann sich eine dem Evangelium
verpflichtete protestantische Kirche nicht leisten. Charismen lassen sich niemals
behördlich feststellen, festsetzen und vermarkten.
Eine »Dienstordnung« haben
bisher sowohl Kirchengemeinden als auch Pfarrer weder vermißt noch gebraucht.
In unserer Kirche sollten wir alles dafür tun, daß wir intensive geistliche
Basisarbeit höher schätzen als extensive Bürokratie.
Gewiß sind Pfarrerinnen
und Pfarrer die verantwortlichen Koordinatoren ihrer Amtsgeschäfte. Niemand
wird aber bestreiten können, daß die verwaltungstechnischen Anforderungen an
die Inhaberinnen von Pfarrämtern in den letzten Jahrzehnten sprunghaft angestiegen
sind. Auch die inzwischen entstandenen Verwaltungsämter dienen nicht überall
zur Entlastung.
Wenn nun auf dem Wege einer hoheitlich zu genehmigenden Zielsetzungsplanung
und einer Dienstordnung der letzte Bereich verwaltungstechnisch erfaßt wird,
der sich bisher solchen Kategorien entzogen hat, nämlich Verkündigung und Seelsorge,
so ist abzusehen, daß künftig nur noch lizenzierte Apparatschiks die Geschäfte
eines Kirchenkonzerns zu betreiben haben. Dies werden wir als VPPP niemals akzeptieren
können.