Gemeinwohl - mehr als
gut gemeint? Klärungen und Anstöße.
Herausgegeben von Joachim Fetzer und Jochen Gerlach im Auftrag des Marburger
Arbeitskreises Theologische Wirtschafts- und Technikethik (MATWT) e.V.,
Gütersloh (Chr. Kaiser/Gütersloher Verlagshaus) 1998, 160 Seiten, 29,80 DM.
Wer bei Büchern zuerst den Klappentext auf der Rückseite liest, kann leicht Täuschungen
unterliegen. Das Blaue vom Himmel wird versprochen, meist aber durch den Inhalt
in keiner Weise eingelöst. Um so erfreulicher sind die wenigen Ausnahmen. Und
um es gleich vorweg zu sagen: Der von Joachim Fetzer und Jochen Gerlach herausgegebene
Band mit Beiträgen von Theologen und Ökonomen zum Thema »Gemeinwohl« bietet eine
erfreuliche Abwechslung zum gewohnten sozialethischen Allerlei.
Zurück zum Klappentext: Da wird gefragt, ob »'Gemeinwohl' ein Kampfbegriff für
Sonntagsreden oder tatsächlich ein sinnvolles gesellschaftspolitisches Ziel« sei?
In Aussicht gestellt werden »geschichtliche Analysen, kontroverse Positionen und
provokante Thesen zu einem umstrittenen Begriff« sowie »überraschende Einsichten
für ein neues Denken über Solidarität und Gemeinwohl in veränderter Gesellschaft«.
Im Vorwort betonen Fetzer und Gerlach, daß insbesondere kirchliche Veröffentlichungen
wie etwa die Denkschrift »Gemeinwohl und Eigennutz« (1991) und das »Gemeinsame
Wort der Kirchen zur sozialen und wirtschaftlichen Lage« (1997) häufig auf den
Terminus »Gemeinwohl« zurückgreifen. Gleichzeitig sei jedoch festzustellen, »daß
der Begriff in der evangelischen Sozialethik keine hervorragende Rolle spielt«
(7) und in der »jüngeren Ökonomik (...) die Verwendung der Rede vom 'Gemeinwohl'
meist sehr kritisch gesehen« (7) wird.
Die Einleitung des Buches bietet eine kurze Analyse des Gemeinwohlbegriffs im
»Gemeinsamen Wort« der beiden Kirchen. Dabei, so Fetzer und Gerlach, werde der
Begriff an herausragender Stelle verwandt, ohne daß jedoch sein semantischer Gehalt
problematisiert werde. Im Vorwort heiße es: »Die Kirchen sehen ihren Auftrag und
ihre Kompetenz vor allem darin, für das einzutreten, was dem solidarischen Ausgleich
und dem Gemeinwohl dient.« In der Hinführung, so die Autoren, werde dahingehend
präzisiert, daß die Kirchen deshalb für die Werte Gerechtigkeit und Solidarität
eintreten, »weil sie in der Gesellschaft einen 'Egoismus auf der individuellen
Ebene' wahrnehmen, dem die Neigung der gesellschaftlichen Gruppen entspricht,
'ihr partikulares Interesse dem Gemeinwohl vorzuordnen'« (9).
Inhaltlich seien im »Gemeinsamen Wort« zwei Stoßrichtungen erkennbar: »Zum einen
geht es um die Bekräftigung der Anerkennung der Sozialen Marktwirtschaft mit ihrem
Strukturelement des individuellen Eigennutzes. Für die Kirchen ist es dabei 'kulturelle
Aufgabe, dem Eigennutz eine gemeinwohlverträgliche Gestalt zu geben' (Ziffer 12).
Zum anderen geht es den Kirchen um die Beibehaltung des Sozialstaates mit seinen
gegenwärtigen Grundprinzipien, die im 'Gemeinsamen Wort' unter dem Stichwort 'Gemeinwohl
(muß) Vorrang haben' zusammengefaßt wird (Ziffer 23)« (9). Diese Fixierung auf
den Staat als Hüter und Vollstrecker des Allgemeinwohls taucht innerhalb der Einleitung
des Buches auch an anderer Stelle auf, etwa im Blick auf die Debatte über die
Einführung eines staatlichen Arbeitsdienstes für arbeitslose Jugendliche. Auf
der einen Seite wird eingewandt, damit werde in unzulässiger Weise in individuelle
Grundrechte wie die Freiheit der Berufswahl eingegriffen; auf der anderen Seite
- und hier führen Fetzer und Gerlach mit der Bremer Professorin Sibylle Tönnies
eine als »links« geltende Sozialwissenschaftlerin als Verfechterin eines solchen
Arbeitsdienstes an - werde argumentiert, »daß die Grundrechte ohne Substanz seien,
wenn es nicht diejenige Instanz gebe, zu dessen Machtbeschränkung die Grundrechte
dienten: den Staat als Hüter des Allgemeinwohls«.
Insgesamt kann man sämtliche Beiträge des Buches lesen als Problematisierung dieser
in scheinbar allen gesellschaftlichen Bereichen unhinterfragt geltenden These
vom Staat als Hüter eines irgendwie feststehenden und von allen anerkannten Allgemeinwohls.
Darin besteht wohl für die in weiten Teilen der evangelischen Sozialethik geltende
communis opinio die hauptsächliche Provokation, und die begründete Bestreitung
dieser These mag hoffentlich für den einen oder anderen zu überraschenden Einsichten
in die tatsächliche Verfaßtheit von Gesellschaft führen.
In einem ersten Teil untersuchen Rudi Neubert und die Ludwigshafener Vikarin Ute
Herrmann die Geschichte des Gemeinwohlgedankens in der Tradition der protestantischen
Sozialethik des 19. (Neuberth) sowie des 20. Jahrhunderts (Herrmann). Vor allem
Neuberth betont, daß es ihm um die Problematisierung eines politischen Sprachgebrauchs
der Rede vom gemeinen Wohl gehe, »denn viele theologische Entwürfe des neunzehnten
und zwanzigsten Jahrhunderts lassen den Rückschluß auf eine Vorstellung zu, wonach
der Staat offenbar das Gemeinwohl irgendwie selbst erzeugen könne, und für diese
Leistung schuldeten die Bürgerinnen und Bürger die Unterordnung ihrer individuellen
Interessen und Neigungen unter das Gesamtinteresse der Gemeinschaft oder Gesellschaft,
ja mithin müsse dem Staat die Möglichkeit eingeräumt werden, individuelle Freiheitsrechte
zugunsten des gemeinen Wohls einzuschränken« (17).
Das eigentlich Spannende an Neuberths Beitrag ist es demnach, daß er diejenigen
staatsrechtlichen Grundlagen, auf die der Sozialprotestantismus seit Wichern mit
einer gewissen Selbstverständlichkeit zurückgreift, in ihrer historischen Entwicklung
darstellt. Ausgehend von Platon und Aristoteles zeichnet Neuberth nach, wie später
das römische Recht damit begonnen hat, den ursprünglich philosophisch fundierten
Gemeinwohlgedanken in staatsrechtliche Bestimmungen einzuformen. Neuberth verfolgt
zwei Stränge von Gemeinwohlkonzeptionen, die in die theologischen Konzeptionen
des 19. Jahrhunderts eingeflossen sind. Der erste Strang beginnt beim durch calvinistisches
Denken geschulten Juristen und Staatsdenken Johannes Althusius (1557-1638) und
führt über den Aufklärer Christian Wolff (1679-1754) hin zum liberalen Staatsrechtler
Lorenz von Stein (1815-1890). Nach dieser betont emanzipatorischen Gemeinwohlkonzeption
sei es, so Neuberth, »Aufgabe aller Bürgerinnen und Bürger, für das gemeine Wohl
zu sorgen« (25) und der Staat gewähre nur die Bedingung der Möglichkeit dieses
gemeinen Wohls. Diese liberale Gemeinwohlkonzeption wurde übrigens - auch das
arbeitet Neuberth heraus - theologisch am konsequentesten in Schleiermachers Grundlegungen
der Gesellschaftstheorie verarbeitet.
Daneben gibt es eine andere Gemeinwohlkonzeption: »ausgesprochen monarchisch,
national-konservativ, wonach das Gemeinwohl vom Staat garantiert und verwirklicht
wird und die Bürger dafür Untertanengehorsam schulden« (25). Diese Linie führt
über Samuel Pufendorf (1632-1694), Friedrich Julius Stahl (1802-1861) hin zu solchen
einflußreichen Vertretern des Sozialprotestantismus wie etwa Adolf Stoecker.
Ute Herrmann arbeitet in ihrem Beitrag heraus, wie die Gemeinwohlidee in der Nachkriegszeit
vom Paradigma der verantwortlichen Gesellschaft abgelöst wurde und erst seit etwa
einem Jahrzehnt wieder Einzug in die protestantische Sozialethik hält. Das vorübergehende
Verschwinden des Gemeinwohlbegriffs hat in erster Linie mit dem Mißbrauch zu tun,
der im Nationalsozialismus mit den Begriffen Gemeinwohl und Gemeinnutz getrieben
wurde. Wie das auf der Ebene der theologischen Theoriebildung ausgesehen hat,
verdeutlicht Ute Herrmann anhand der politischen Ethik Georg Wünschs.
Ute Herrmann und Rudi Neuberth fügen ihren beiden theologiehistorischen Beiträgen
einen gemeinsamen systematischen Kurzbeitrag an, in dem sie klärende Worte sagen
über den innergesellschaftlichen Ort der Rede vom Gemeinwohl. So hätten die beiden
systematisch-historischen Darstellungen deutlich gemacht, »daß insbesondere die
Gesellschafts- und Staatstheorien der vergangenen beiden Jahrhunderte, wo sie
auf die Kategorie des Gemeinwohls rekurrieren, häufig auf der Anschauung ruhten,
das Gemeinwohl sei eine geradezu aller gesellschaftlichen Prozesse voraus- oder
zugrundeliegende, objektiv bestimmbare Größe, deren normativer Gehalt insbesondere
eine Legitimation staatlichen Handelns freigebe« (49).
Dieser Ansicht stellen sie die These gegenüber, daß »Gemeinwohl allenfalls als
Produkt gesamtgesellschaftlicher Interaktions- und Kommunikationsprozesse verstanden
werden kann. Gemeinwohl wird (...) vermittels gesellschaftlicher Austauschprozesse
erzeugt und nicht etwa vorgefunden. Die Entstehung von allgemeinem Wohl ist von
je und je gegebenen sozialen, kulturellen, politischen, wirtschaftlichen und religiösen
Interessenaustauschprozessen abhängig. Es ist eine kulturell und sozial geformte
Größe, deren normativer Anspruch allenfalls als partikularer geltend gemacht werden
kann, woraus erhellt, warum die Formel vom 'gemeinen Wohl' keinesfall eo ipso
als eine bereits zureichende Bedingung weder für eine rechtliche, noch für eine
normative Begründung der Legitimität sozialen staatlichen Handelns verstanden
werden kann« (49). Dagegen sei zu betonen, »daß unseres Erachtens das Gemeinwohl
allenfalls ein Resultat funktionierender gesellschaftlicher Austauschprozesse
darstellt, und nicht deren Grundbedingung« (49). Das Fazit der beiden Autoren:
»Die Rede vom Gemeinwohl findet ihren eigentlichen Sitz nicht im Kontext der Theorien
über Staatszwecke, Staatsziele oder Staatsaufgaben, sondern allenfalls im Kontext
gesellschaftlicher Interessenaustausch- und Interessenausgleichsprozesse« (50).
Solche deutlichen Worte machen eine anderthalbseitige Klarstellung zum Schlüsselkapitel
eines ganzen Buches. Tatsächlich kann die hier geäußerte These, Gemeinwohl werde
nicht etwa innergesellschaftlich vorgefunden, sondern werde vermittels gesellschaftlicher
Austauschprozesse überhaupt erst erzeugt, als Grundthese des gesamten Buches gelesen
werden. Die einzelnen Beiträge wären dann als Variationen aus je unterschiedlicher
Perspektive zur Verifizierung dieser These anzusehen. Und tatsächlich wird gerade
in denjenigen Beiträgen, wo es um Gemeinwohlkonzeptionen in Ökonomik und Theologie
geht, mehr oder weniger konsequent untersucht, inwiefern Gemeinwohl als Produkt
gesamtgesellschaftlicher Interaktionsprozesse verstanden werden kann. Bei der
Analyse theologischer Konzeptionen gelingt das am konsequentesten Jochen Gerlach
in seinem Beitrag über Gemeinwohl in der Sozialethik von Eilert Herms (84-94).
Die Ableitung einer allgemeinen Theorie der Gesellschaft aus der Selbstdeutung
des christlichen Glaubens transformiert den Gemeinwohlbegriff in eine Vorstellung
von »Wohlgeordnetheit« der Gesellschaft. Diese Wohlordnung, so Gerlach, »bezieht
sich primär auf die Ordnungsebene der Gesellschaft und damit auf die Gestaltung
der Institutionen« (94). Gerade weil Herms die religiös/weltanschauliche Orientierung
der innergesellschaftlich handelnden Personen aus der als »privat« bezeichneten
Sphäre herausholt und zum öffentlichen, das gesamte Gemeinwesen tangierenden Thema
macht, bietet seine Konzeption einer Wohlordnung der Gesellschaft im Sinne eines
verwirklichten Pluralismus Entlastung in der politischen Konsensfindung: In Sachen
Gemeinwohl bzw. Wohlordnung bedarf es keines prinzipiellen, sondern nur eines
pragmatischen Konsenses.
Als Versuch einer Verifizierung der Grundthese von Herrmann und Neuberth aus ökonomischer
Sicht kann der Beitrag der beiden Volkswirtschaftler Bettina und Dirk Wentzel
»Das Gemeinwohl - Eine Fiktion?« (53-69) gelesen werden. Hier werden Argumente
gegen kollektivistische Gemeinwohlvorstellungen ohne Polemik dargestellt, ernstgenommen
(was in gängigen Beiträgen evangelischer Sozialethik oft nicht der Fall ist) und
mit ökonomischem Sachverstand diskutiert. Entgegen vieler kirchlicher Äußerungen,
die ihr Menschenbild auf einem gut klingenden aber inhaltlich völlig ungeklärten
Solidaritätsbegriff aufbauen, bekennen sich die Autoren in ihren anthropologischen
Grundannahmen zu einem »methodologischen Individualismus«, also zu der ihre theoretischen
Überlegungen leitenden Vorstellung »von eigeninteressierten, nutzenmaximierenden
Individuen« (59). Ein solcher methodologischer Individualismus, der übrigens auch
der Theorie der Gesellschaft bei Herms zugrunde liegt, wird zwar in kirchlichen
Kreisen kritisch beäugt, aber gerade der Beitrag von Bettina und Dirk Wentzel
macht deutlich, daß hinter kollektivistischen Gemeinwohlvorstellungen stehende
Menschenbilder in ihren Auswirkungen auf die Gesellschaft ungleich schlimmere
Folgen haben: Entweder fordern sie in letzter Konsequenz einen »wohlmeinenden
Diktator«, oder sie fördern ein ausgeprägtes »rentensuchendes« Verhalten gewöhnlich
gut organisierter Gruppen, die durch gezielte staatliche Hilfe vor den unerwünschten
Folgen des Wettbewerbs geschützt werden - auf Kosten der nicht oder weniger gut
organisierten Gruppen.
Einen Ausweg sehen die Autoren in einem »individualistisch fundierten Gemeinwohlkonzept«,
das mit der Erkenntnis ernst machen muß, »daß das Gemeinwohl in modernen, auf
Arbeitsteilung und Wettbewerb beruhenden Gesellschaften in erster Linie durch
die Verfolgung des Eigeninteresses zustande kommt« (68). Im Gegensatz zur derzeitigen
Praxis »muß die Subsidiarität der sozialpolitischen Leistungen gestärkt werden,
wobei erforderlich ist, daß die Voraussetzungen für die individuelle Selbstverantwortung
und Eigenvorsorge geschaffen werden und nicht lediglich Anstrengungen zugunsten
von Bestandsgarantien auf Kosten Dritter unternommen werden« (67).
Wer aus solchen Forderungen in der momentanen angespannten politischen Situation
Aufrufe zur Entsolidarisierung sehen will, der sei auf den Beitrag von Eckart
Müller über »Die Rolle des Staates als Träger des Gemeinwohls in der Konzeption
der Sozialen Marktwirtschaft« (97-108) verwiesen. In einer Analyse der Positionen
der drei Gründungsväter der Sozialen Marktwirtschaft, Walter Eucken, Alfred Müller-Armack
und Alexander Rüstow, wird zumindest für Eucken und Rüstow herausgearbeitet, ihnen
sei der Aspekt wichtig, »daß der Mensch nur dann motiviert und engagiert handelt,
wenn die Handlungsoptionen mit seinem Eigeninteresse übereinstimmen«. Dies, so
Müller, sei für die Konzipierung der Sozialen Marktwirtschaft ein wichtiger Gesichtspunkt
gewesen.
Gerade der Beitrag Müllers über die Rolle des Staates in der Sozialen Marktwirtschaft
spricht deutlich die Probleme an, die bei einer zu einseitigen Fixierung auf den
Staat als das Gemeinwohl realisierende Instanz zukünftig zu erwarten sind: »Die
politische Situation hat sich dahingehend verändert, daß die wirtschaftspolitische
Souveränität der Nationalstaaten aufgrund der Globalisierung kontinuierlich abnimmt.
Wenn aber der Nationalstaat aufgrund seines Souveränitätsverlustes nicht mehr
hinreichend als Träger des Gemeinwohls agieren kann, so stellt sich die Frage,
welche anderen Institutionen geeignet sind, dieses Vakuum aufzufüllen« (108).
In diesem Zusammenhang fragt Müller nach der zukünftigen Rolle der multinational
agierenden Unternehmen als sogenannte »global players« und stellt fest: »Die Konzeption
einer Unternehmensethik dürfte sich im Sinne der Transformation des Konzepts Soziale
Marktwirtschaft als notwendig erweisen« (108). Fazit: Ein mutiges Buch, das aus
theologischer und ökonomischer Perspektive Analysen der hinter der Rede vom Gemeinwohl
stehenden Gedankenwelten bietet und sich um realistische Alternativen zum vorherrschenden
appellativen Gebrauch des Gemeinwohlbegriffs müht. Das Buch stellt Fragen, denen
sich eine auf der Höhe der Zeit argumentierende Sozialethik nicht verschließen
kann, egal, ob dies angenehm ist oder nicht. In kirchlichen Kreisen haben erst
wenige erkannt, daß die alleinige Fixierung auf den Staat als Träger des Gemeinwohls
nicht nur aufgrund dessen abnehmender Integrationskraft in der zukünftigen Weltgesellschaft
wenig Zukunft verheißt. Zumindest die Autoren des »Gemeinsamen Wortes« haben hier
wenig Innovatives geleistet. Um so erfreulicher, daß die Mitglieder des MATWT
einige wichtige Fragen stellen und bedenkenswerte Antworten liefern.
Martin
Schuck
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