![]() |
|
Wolfgang Kohlstruck Joseph-Neumayer-Straße 97, 67657 Kaiserslautern |
|
Zum Problem der Geschichte der KTA Wie nähert man sich dem vielschichtigen und theologisch so schwer befrachteten kirchengeschichtlichen Phänomen der „Kirchlich-Theologischen Arbeitsgemeinschaft der Pfalz“? Welche Kategorien sind angemessen? War und ist es eine „Kirchenpartei“, passt eher das Modell einer theologischen Schülerschaft oder handelt es sich einfach um die pressure group der politischen Linken in der Kiche? – Die heutige KTA sieht sich 61 Jahre nach ihrer Gründung herausgefordert, einen Beitrag zur Antwort auf diese Fragen zu leisten. Eine
kleine Arbeitsgruppe hat sich des Themas angenommen. Rasch stellte sich heraus,
dass zu einer exakten Aufarbeitung der Quellen und der Erinnerung Zeit und
Kraft fehlen. Wir entschieden uns für eine Mischung verschiedener Methoden. Die
KTA-Leitsätze von 1945 sollten von Klaus Groß durch eine knappe Skizze in ihren
landeskirchengeschichtlichen Zusammenhang gestellt werden. Klaus Groß und ich
haben darüber hinaus Thesen zum Thema beigesteuert. Als eine Form, die Chancen
und Grenzen persönlicher Wahrnehmung und Erinnerung nutzt, werden
voraussichtlich sechs Beiträge entstehen zum Thema „Die KTA als Raum und
Möglichkeit, in der Kirche meinen Ort und meine Rolle zu finden“. – Alle
Beiträge werden wir dem Pfälzischen Pfarrerblatt zur Veröffentlichung zur
Verfügung stellen. Klaus Groß und
Wolfgang Kohlstruck Thesen zur Geschichte und
Identität der KTA-Pfalz 1.
Die Kirchlich-Theologische Arbeitsgemeinschaft in der Pfalz (KTA) hat ihren
Ursprung im Widerstand eines Teils der protestantischen Pfarrerschaft der Pfalz
gegen die Beherrschung der evangelischen Kirche durch die „Deutschen Christen“
in der Zeit der Hitlerdiktatur. Als eine Gemeinschaft von Theologen und
Nichttheologen formierte sie sich ab 1946, um die „Früchte“ der
Bekennenden Kirche zu bewahren und sie für einen Neuanfang in der Kirche
zu nutzen. Sie stand im lebendigen Austausch mit Bruderräten,
Arbeitsgemeinschaften und Sozietäten in anderen Landeskirchen Deutschlands. 2.
Nach 1945 trat sie für Veränderungen in
den Gemeinden und in der Pfälzischen
Landeskirche ein, die den in
der Zeit des Dritten Reiches gewonnenen Einsichten entsprachen. Ihr Bestreben, eine stärkere Mitbestimmung
der Gemeindeglieder zu erreichen, kam bei den Verfassungsänderungen nur auf den Leitungsebenen zum Tragen.
Die angestrebten grundlegenden Änderungen
im Bereich der Gemeinden konnten noch nicht verwirklicht werden. 3.
Als theologische Arbeitsgemeinschaft und Ort intensiver Diskurse war und ist
die KTA für viele Theologen und Nichttheologen eine wichtige Hilfe aus ihrer
Vereinzelung herauszutreten und fruchtbare Anregungen zu empfangen, sowie den
eigenen Standpunkt zu klären. 4.
Die KTA arbeitet auf der Basis der dialektischen Theologie. Sie weiß sich
gebunden an das Bekenntnis von Barmen. Darum versteht sie sich als eine
Gemeinschaft von Christen, die, herausgefordert durch den biblischen Ruf zur
Buße und befreit durch die Botschaft von der Rechtfertigung des Sünders, neue
Antworten suchen wie die Kirche in der Welt der Gerechtigkeit und dem Frieden,
die uns verheißen sind, näher kommen kann. Dies
und nicht die Treue gegenüber einer theologischen Schule oder einer politischen
Richtung war und ist das Verbindende und das Kontinuum der KTA. 5.
Die Anfänge der KTA standen ganz im Zeichen einer doppelten Aufgabe: Personelle
und sachliche Konsequenzen aus dem Eingeständnis zu ziehen, dass die Kirche,
gebunden an ihren einen Herrn Jesus Christus, der Hitlerdiktatur hätte
eindeutiger widersprechen müssen, und die Einsicht, dass die Kirche ihre engen
Verflechtungen in traditionelle bürgerliche und obrigkeitliche Strukturen
überwinden muss. Aus der Radikalität dieser Zielsetzung und ihrer objektiven Notwendigkeit entstand ein Klima der Kompromisslosigkeit, in dem die Gegenseite nur einen Anspruch auf Herrschaft wahrnahm, den abzuwenden man sich berechtigt fühlte. Erst spät gelang es in der KTA, eine Strategie zu entwickeln, schrittweise Vorschläge zu machen, für welche Mehrheiten in der Synode gewonnen werden konnten. Klaus GroßKantstr.36,
67663 Kaiserslautern Die Anfänge der Kirchlich-Theologischen Arbeitsgemeinschaft der Pfalz Leitsätze der Kirchlich-Theologischen
Arbeitsgemeinschaft in der Pfalz. Aufgestellt
auf dem Limburgerhof am 14. November 1945 I.
Die „Kirchlich-Theologische Arbeitsgemeinschaft der Pfalz“ ist eine Vereinigung
von Amtsträgern, Theologiestudenten und theologisch interessierten
Gemeindegliedern der Pfälzischen Landeskirche, die sich dem Auftrag der Kirche,
das biblische Evangelium von Jesus Christus zu predigen, verpflichtet wissen
und sich um die kirchlich-theologische Ausrichtung der Botschaft und Ordnung
der Pfälzischen Landeskirche bemühen. Die
Arbeitsgemeinschaft lehnt ab, eine neue Kirchenpartei zu sein. Die
Zugehörigkeit zu ihr schließt deshalb eine Tätigkeit ihrer Glieder innerhalb
einer kirchenpolitischen Gruppe nicht aus. II.
Die Arbeitsgemeinschaft besteht aus örtlichen Arbeitskreisen innerhalb
einzelner Bezirke. Sie treffen sich wöchentlich zu gemeinsamer
Predigtvorbereitung, theologischer Arbeit und amtsbrüderlicher Aussprache und
Beratung. Die Glieder der Arbeitsgemeinschaft verpflichten sich zu regelmäßiger
Teilnahme an dem Arbeitskreis. III.
Die Arbeitsgemeinschaft beruft an ihre Spitze einen Leiter. Diesem steht ein
Ausschuß zur Seite, der aus den Leitern der örtlichen Arbeitskreise, den
Trägern der einzelnen Ämter und einem Geschäftsführer gebildet wird. IV.
Die Arbeitsgemeinschaft errichtet Referate zur Betreuung der ihr angehörigen
Studenten, für Volksmission, für Jugendarbeit, Männerarbeit, Frauenarbeit,
Liturgie und Kirchenmusik, Sozialarbeit, Pressedienst, Schulwesen und
Akademikerfragen und bestimmt Sachbearbeiter dieser Sachgebiete. V.
Die Unkosten der Arbeitsgemeinschaft und die zur Durchführung der Arbeit
nötigen Mittel werden durch Beiträge ihrer Glieder bestritten. VI.
Die Arbeitsgemeinschaft der Pfalz erstrebt eine gemeinsame kirchliche
Verkündigung und Ordnung der Pfälzischen Landeskirche, ihrer Amtsträger und
Gemeinden auf der Grundlage der Heiligen Schrift und der sie recht auslegenden
reformatorischen Bekenntnisse. Ihre Arbeit gilt daher einer Erneuerung der Pfälzischen Landeskirche
in Verkündigung und Ordnung an Gemeinden und Leitung. Die Vorraussetzung dazu
sieht sie in der Erarbeitung einer gemeinsamen, verbindlichen
biblisch-reformatorischen Lehrgrundlage und der Errichtung einer auf dieser
Lehrgrundlage gegründeten kirchlichen Ordnung und Gestalt der Pfälzischen
Landeskirche, die allein der Ausrichtung ihres Auftrags, das biblische
Evangelium von Jesus Christus allem Volk zu verkündigen, dienen. Die
Arbeitsgemeinschaft sieht darum ihr Ziel in der Bildung eines neuen Bekenntnisses der Pfälzischen
Landeskirche als Unionskirche. VII.
Den Anfang dazu sieht sie in der „Barmer Theologischen Erklärung“ der 1.
Reichsbekenntnissynode der Deutschen Evang. Kirche 1934. Die
Arbeitsgemeinschaft bekennt sich zu dieser Erklärung als Grundlage ihres
kirchlichen und theologischen Redens und Handelns. Ihre Glieder wissen sich an
die „Barmer Theologische Erklärung“ als einer rechten Auslegung der Heiligen
Schrift gebunden. Leitung:
Pfarrer lic. Karl Groß, Kaiserslautern Geschäftsstelle:
Rechnungsrat Willi Hussong, Speyer/Rh.[1] 1. Diese
Leitsätze sind als die offizielle Gründungsurkunde der
Kirchlich-Theologischen Arbeitsgemeinschaft der Pfalz (KTA Pfalz)
anzusehen. Das Ziel ist deutlich anvisiert: Bildung eines neuen
Bekenntnisses.[2].
Die KTA hatte mit der Theologischen Erklärung von Barmen 1934 eine
tragfähige Basis für ihr Reden gefunden, das bei dem angstvollen Schweigen nach
Kriegsende oder dem vielstimmigen Gewirr beeindruckte. „Armut“ (Karl Barth[3]), „Leere“
(Klaus Harpprecht[4]),
„Dürre“ (Dr. Siegel[5])
wurden als Charakterisierungen nicht nur für die zwölf Nazijahre, sondern auch
darüber hinaus vorherrschend. Dagegen hat die KTA damals Worte gesagt, die
nichts verschwiegen, aber zugleich aufzubauen versuchten. Für Gemeinde und Landeskirche mussten Strukturen gefunden werden, mit denen ein Neuaufbau möglich wurde. Die Frage war: Sollte der Graben der Nazizeit überbrückt werden, als sei er nicht dagewesen oder konnten weiter führende Einsichten aus dieser Zeit gewonnen und für den Neuaufbau nutzbar gemacht werden? Während die KTA mit der zweiten Antwort ernst machen wollte, zog es die Mehrheit der Glieder der Landeskirche vor, an die Zeit vor 1933 nahtlos anzuknüpfen. Der deutsch-christliche Landesbischof Ludwig Diehl trat zwar zurück, aber der 1928 entsprechend der Kirchenverfassung gewählte Oberkirchenrat D. Hans Stichter sicherte als neuer Landesbischof den nahtlosen Übergang. Einige „Auswüchse“ (sic!) wurden gekappt ... Das sollte es dann gewesen sein, auschließlich rechtliche Argumente sollten zur Begründung des Neuanfangs genügen?! Die
KTA argumentierte bekenntnisorientiert, d. h. von der „Ausübung des der ganzen
Gemeinde anvertrauten und befohlenen Dienstes“ (Barmen 4b) her. Sie erkennt
ausdrücklich die presbyterial-synodale Ordnung an, möchte sie aber stärker in
der Gemeinde selbst verankert sehen. Beispielsweise soll die Wahl des
Presbyteriums nur von den Teilnehmern eines Wahlgottesdienstes vollzogen
werden, die ein spezielles Wahlbekenntnis, fomuliert im Anschluss an die erste
Barmer These, abgelegt haben[6]. Im
Laufe des Jahres 1946 erklärten die französischen Militärbehörden, assistiert
von der EKD, Landesbischof Stichter und Eugen Roland, seit 1936 Oberkirchenrat,
als nicht mehr tragbar[7]. Es musste
schnellstens gewählt werden. Die diesbezüglichen Vorstellungen der KTA konnten
nicht mehr berücksichtigt werden[8]. Sie wurden
auch in der Folgezeit zunächst nicht verhandelt. Bezüglich des Barmer
Beknntnisses kamen dennoch Stellungnahmen der KTA in der Vorbereitung der
Landessynode zum Tragen. Bezirkssynoden stellten dazu Anträge, auch die junge
Generation, eine Studentenfreizeit 1946[9], bekannte sich
zur Barmer Erklärung und zum Stuttgarter Schuldbekenntnis, sodass am 30.8.1946
eine breite Mehrheit für folgenden Beschluss der Landessynode erreicht wurde: „Die
Vorläufige Landessynode erkennt dankbar an, daß in der Theologischen Erklärung
von Barmen 1934 auf der Grundlage der Heiligen Schrift und in rechter Auslegung
der Reformatorischen Bekenntnisse das Evangelium gegenüber den eingebrochenen
Irrtümern klar bezeugt ist. Sie sieht darin einen Aufruf zum wirklichen Gehorsam
gegenüber dem Herrn der Kirche und erblickt in ihr notwendige Richtlinien auch
für die Neuordnung der Pfälzischen Landeskirche, die sie anzuwenden gewillt
ist.“[10] Die
Landessynode war auf Antrag der KTA und anderer als „vorläufig“ gekennzeichnet
worden. Sie war ausschließlich auf Grund von Berufungen durch die Vorläufige
Kirchenregierung zustande gekommen, wobei die Vorschläge aus den Bezirkssynoden
nur zum Teil Berücksichtigung gefunden hatten[11]. Dies
entsprach weder der geltenden Kirchenverfassung, noch den ganz anders
gerichteten Vorstellungen der KTA. Die
KTA erwartete nun, dass die Vorläufigkeit erlaubte, Ordnungen nach den
Richtlinien der Barmer Theologischen Erklärung zu erarbeiten. Die neue
Wahlordnung für die Gremien der
Pfälzischen Landeskirche entsprach den Erwartungen der KTA nur zu einem
kleinen Teil. Die 1948 neu gebildete Landessynode erklärte die Beschlüsse von
1946 für endgültig[12]. Der
Beschluss zum Barmer Bekenntnis blieb damit zwar in Kraft, hatte aber in der
Folgezeit nur dekorativen bzw. deklamatorischen Charakter. Der Versuch der KTA,
wenigstens die Pfarrer zu veranlassen, ihre Unterschrift unter die Stuttgarter
Schulderklärung zu setzen, wurde vom neu gewählten Kirchenpräsidenten, D. Hans
Stempel abgewehrt. Er könne die Pfarrer nicht unterschreiben lassen wegen der
Unwahrhaftigkeit der Pfarrer. „Hat man uns nicht da und dort geklagt, die
Haltung mancher Pfarrer stimme wenig mit dem Wort von Stuttgart überein?“[13] 2. Damit
ist einer der schwerwiegendsten Gründe gegen einen biblisch-theologischen
Neuanfang bezeichnet: Die zögerliche Haltung oder gar die Verweigerung, Schuld
der Kirche und ihrer Glieder an Entstehung und Auswirkungen des
Nationalsozialismus zu sehen und anzuerkennen. Wie in der deutschen
Gesellschaft setzten auch in der Kirche sehr schnell Verdrängungsmechanismen
ein[14]. Die
Stuttgarter Schulderklärung vom 18. Oktober 1945 öffnete die Tür zur Ökumene,
blieb aber in Deutschland praktisch bedeutungslos. In der Beschäftigung mit ihr
empfand auch die KTA die Schwierigkeit, sowohl kollektiv als auch konkret von
der Schuld zu sprechen. Ihre Erklärung vom 21. Mai 1946 lässt die Nöte ahnen,
die sie fühlte: „Wir haben genau gewusst, wo wir hätten reden sollen, und haben es doch unterlassen aus Gründen der Zweckmäßigkeit, aus menschlicher Angst, aus fleischlicher Bequemlichkeit. Wir haben geredet, wo wir schweigen sollten. Wir haben nicht Wesentliches getan gegen die bürokratische Erstarrung eines obrigkeitlichen Kirchenregiments (Führerprinzip). Die gesetzmäßige Ordnung und Sicherheit war uns doch bequemer als das Wagnis des Glaubens und das Zeugnis des Bekenntnisses, das uns in den Kampf geführt hätte. Es hat keiner von uns Mut, Treue und Wahrhaftigkeit genug gehabt, um das Anliegen der Kirche im Raum der Pfälzischen Landeskirche so vorzutragen, wie wir es hätten vortragen sollen. Wir
dürfen nun nicht länger schweigen, nachdem unser Irrweg vor Gott und seinem
Wort und in der Öffentlichkeit deutlich geworden ist. Wir müssen reden, aber
unser Reden kann nur beginnen mit dem Bekenntnis: Mea culpa.[15] 3. In
der Folgezeit konzentrierte die KTA ihre Arbeit zunächst auf den engeren
kirchlichen Bereich. Die frühen Schwerpunkte waren – der Gottesdienst mit (Taufe und)
Abendmahl, sogenannter Vollgottesdienst einschließlich der liturgischen Materialien; – der pfälzische Katechismus, seine Kritik
und Versuche neuer Entwürfe; – die Arbeit mit Industriearbeitern und
Gewerkschaftern ebenso wie die Akademie- und Akademikerarbeit; – die Studentenarbeit und die Beziehung zur
Universitätstheologie. Eine
große Bereicherung war der Austausch mit anderen Arbeitsgemeinschaften und
Sozietäten in Deutschland. Besuche gingen hinüber und herüber, bislang
Ungedachtes fand neuen Boden oder traf auf Ablehnung. Große Empörung weckte in
der pfälzischen Pfarrerschaft zum Beispiel der „politische Gottesdienst“. Karl
Barth hatte diesen Begriff in die Debatte gebracht. Er, ein in der Wolle
gefärbter Schweizer Demokrat und in politischer Mitbestimmung geübt, benannte
mit diesem Begriff „den Dienst der Christen mit dem Wort in und an der Welt“[16]. In vielen
Köpfen galt Politik als ein schmutziges Geschäft, es erschien nahezu obszön,
nach Hitler dieses Wort in den Mund zu nehmen. Er hatte ja gesagt: “Da
beschloss ich, Politiker zu werden.“ Barth hatte seiner Begrifflichkeit unter
anderem Römer 12 und 13 zu Grunde gelegt, wo vom „vernünftigen Gottesdienst“
(ΛOΓIKH ΛATPEIA) und bei Politikern von Liturgen Gottes
(ΛEITOYPΓOI ΘEOY) die Rede ist. So steht bei Barth neben dem
liturgisch gefeierten Gottesdienst und dem Gottesdienst des christlich
geführten Lebens eben der politische Gottesdienst. Leider
hat die KTA ungewohnte Gedanken nicht immer adäquat „transportiert“, sodass
auch notwendige Ideen manchmal in Missverständnissen versandeten. Auch gefiel
die KTA sich zuweilen in starken Provokationen, was ihr neben Aufmerksamkeit
auch vorschnelle Ablehnungen eintrug, die das genauere Nachdenken abschnitten.
(Noch in unseren Tagen hat man die KTA „in Schützengräben“ gefunden![17]) Es
lag freilich nicht an KTA-eigentümlichen Provokationen, sondern an einer nahezu
gesamtkirchlichen Verdrängungssucht, dass eine der bedeutsamsten
Verlautbarungen aus dem kirchlichen Raum, die die KTA für lange Zeit
beschäftigte, fast unbeachtet blieb. Es handelt sich um „ein Wort des
Bruderrats der Evangelischen Kirche in Deutschland zum politischen Weg unseres
Volkes“, das sogenannte Darmstädter Wort vom 8. August 1947[18].
Das Wort „stellt theologisch eine situative Fortschreibung der Barmer
theologischen Erklärung von 1934 dar“ und nach Karl Barth „eine Wendung, hinter
die es kein Zurück mehr geben kann“. In mehrfacher Hinsicht ist das Darmstädter Wort ein einzigartiges Dokument in der Nachkriegsgeschichte der christlichen Kirchen. Es ruft nicht nur, wie das Stuttgarter Schuldbekenntnis und die Barmer Theologische Erklärung, die evangelischen Kirchen zur Umkehr auf, sondern es benennt darüber hinaus die in der Vergangenheit begangenen Um- und Irrwege mit einer bis dahin unbekannten Konkretheit. Weil damit tief liegende Tabus der herrschenden Politik und Kirchenpolitik in der beginnenden Restaurationsphase angesprochen waren, blieb diese Verlautbarung so gut wie unbeachtet. Erst ab den 1970er Jahren begann man ihre Bedeutung zu erkennen. Zum Glück für unsere Kirche sind die meisten Monita dieses Wortes Allgemeingut geworden, wenn auch nur zum Teil realisiert. Das
Darmstädter Wort kritisiert, dass die evangelischen Kirchen – den deutschen Nationalismus und
Militarismus religiös gerechtfertigt und damit ihren ökumenischen Auftrag
verleugnet haben (These 2); – in ihrer politischen Geschichte stets die
Diktatur der herrschenden Mächte, nie jedoch das Recht zur Revolution gut
geheißen haben (These 3); – in ihrer Weltanschauung einem absoluten
Frontendenken erlegen waren (These 4); – nicht nur nicht an der Seite der Armen
gestanden haben, wie das Reich-Gottes-Zeugnis von ihnen verlangt, sondern auch
verkannt haben, dass der Marxismus sie an diese Aufgabe gemahnt (These 5); – ihre Identität in der religiösen
Legitimierung der Kultur (christliches Abendland), statt in der praktischen
Nächstenliebe gesucht haben (These 6). Umrahmt
ist diese Kritik von der Feststellung der Schuld der Väter und der eigenen
Schuld im Blick auf das politische Wollen der Deutschen als Christen (These 1)
und dem Aufruf, jetzt, nach dem Ende des 2. Weltkriegs, konkrete politische
Verantwortung für ein sozial gerechtes deutsches Gemeinwesen zu übernehmen,
statt von einer Wiederherstellung des Vergangenen zu träumen (These 7). Die KTA Pfalz fühlte sich dem Darmstädter Wort
verpflichtet. Einige ihrer Konsequenzen: – Unterstützung der
Kriegsdienstverweigerer; die Synode bestellte in den 1955er Jahren Berater und
Betreuer; – Eintreten für den Staat Israel und den
Frieden in Nahost ab 1952; – Bemühen um Versöhnung mit den Völkern
Osteuropas ab 1965. 4. Die
KTA Pfalz war in ihren Anfängen eine echte Arbeitsgemeinschaft. Die regelmäßigen Treffen, zunächst
wöchentlich geplant, aber nur regional verwirklicht, dienten vor allem der
Predigt- und Gottesdienstvorbereitung und der Information über Entwicklungen in
Kirche und Welt. Die Gemeinden wurden informiert, dass der Pfarrer am Tag der
Arbeitsgemeinschaft nicht zu sprechen ist. „Diesen Tag braucht er um der
Gemeinde willen für sich und seine Brüder im Amt“[19]. Bei dem
vorherrschenden Mangel an Literatur war der mündliche Austausch von Erlesenem
und Erarbeitetem lebenswichtig. Angesichts der massiven Vereinzelung der
Pfarrer in viel zu großen Gemeinden wurden die Treffen durch ihre MUTUA
CONSOLATIO ET CONFIRMATIO sogar überlebenswichtig. Zum Überleben trug
gelegentlich auch bei, dass Pfarrer aus bäuerlichen Gemeinden den Stadtpfarrern
Früchte der Felder und Ställe zur Beruhigung der knurrenden Mägen mitbrachten.
Die christologische Ausrichtung der Arbeit erfuhr so ihre schöpfungsgemäße
Fundamentierung. Auch bei den Produkten aus dem südpfälzischen Tabakanbau,
manchmal an den französischen Gendarmen vorbeigeschmuggelt, war man nicht
wählerisch. Motto: 'Rauch ist das Zeichen der Offenbarung'.[20] Ergebnisse der geistigen Arbeit der frühen KTA sind nachzulesen in den „Liturgischen Blättern“ und in den „Verhandlungen der Landessynode“. Funde von der Arbeit der KTA sind auch im „Gemeindegruß – Evangelisches Gemeindeblatt für Kaiserslautern“, seltener im Evangelischen Kirchenboten zu machen. Auch das „Pfälzische Pfarrerblatt“ wurde nicht verschont. [1] Verhandlungen der Landessynode der Prot.-Ev.-Christlichen Kirche der Pfalz in den Jahren 1946 und 1947, S. 69f. Im Folgenden zitiert als „Verhandlungen ....“ [2] Ebenda S. 70 [3] Karl Barth, Offene Briefe, Zürich 1984. [4] Klaus Harpprecht in
DIE ZEIT Nr. 19/2005, S. 47. [5] Bei der 1. Tagung
der Landessynode als Vertreter der EKD, Verhandlungen ... S. 23. [6] Verhandlungen
... S. 412 ff und 444 ff. [7] Zum Ganzen der
Entwicklung: Richard Bergmann, Lebenserinnerungen, und Karl Groß, Gemeindegruß
6. Jg. Nr. 35 [8] Die KTA hat zur Neugestaltung der kirchlichen Arbeit in der
Pfälzischen Landeskirche noch vor dem Zusammentreten einer neuen Landessynode
sehr detaillierte Vorstellungen entwickelt und, soweit mit den damaligen
Mitteln möglich, auch publiziert. Davon zeugt der im Sommer 1946 bekannt
gemachte Antrag an den Landeskirchenrat, an die Vorläufige Kirchenregierung und
an die Pfälzische Pfarrerschaft. - Antrag der KTA Pfalz betreffend - Annahme der Theologischen Erklärung von Barmen 1934 als
eine Grundlage für ein Unionsbekenntnis. - Anerkennung der Stuttgarter
Schulderklärung vom 18.10.1945 durch Kirchenleitung, Pfarrerschaft und
Gemeinden der Pfälzischen Landeskirche. - Bekanntgabe der Botschaft des Ökumenischen
Rates der Kirchen (ÖKR) vom Februar 1946 durch Kanzelabkündigung in allen
Gemeinden der Pfälzischen Landeskirche; diese Botschaft war die Antwort des ÖRK
auf die Stuttgarter Schulderklärung. - Ein einheitliches
pfälzisches Sonntagsblatt, um gruppengebundene Blätter wie „Ev. Kirchenbote“ und „Union“ abzulösen. - Ein Wort zur Sonntagsheiligung. Weder diese eingehend
begründeten Anträge noch die wenig später erstellte „Denkschrift der KTA“
wurden von den Leitungsgremien der Landeskirche einer Antwort gewürdigt.
Lediglich einige Pfarrer, vor allem August („Aule“) Hussong, äußerten neben
Kritik auch Zustimmung. In die synodale Arbeit wurden diese Anträge nicht
eingebracht, mit Ausnahme der Theologischen Erklärung von Barmen. Quelle:
„Dokumente der KTA“ Archiv-Nr. K 10003a im Zentralarchiv der Evangelischen
Kirche der Pfalz in Speyer. [9] „Dokumente der KTA“ (s. Anmerkung 8), Schreiben vom 1.9.1946 [10] Text der Theologischen Erklärung von Barmen und Auszüge aus
dem Beschluss der Vorläufigen Landessynode vom 30.8.1946 in Evangelisches
Gesangbuch, Ausgabe für die Evangelische Kirche der Pfalz , Speyer 1994,
Textanhang S. 183ff [11] Amtsblatt der Prot. Landeskirche der Pfalz, 1946 Nr.3, S.
27-30 [12] Verhandlungen ... 1948, [13] Ebenda S. 114 [14] Martin Greschat, Die Schuld der Kirchen, München 1984. [15] Dokumente der KTA s. Anm. 8 Mea culpa. [16] Karl Barth, Gotteserkenntnis und Gottesdienst nach reformierter Lehre, Zollikon 1938, S. 203ff. [17] Evangelischer Kirchenbote vom 15.5.2005, S. 21 [18] Text u. a. in Junge Kirche, 1987, S. 546f. - Zitate von Gerd Klatt und Karl Barth ebenda. [19] KTA-Rundschreibenvom 12.12.1945 in Verhandlungen ... 1946/47, S. 82 [20] Karl (Galle) Handrich frei nach Jes. 6 |