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Michael Behnke Oklahomastraße 12, 66482 Zweibrücken |
Debatte
Das
Hilasterion in Röm 3,25 oder Gottes große Freundschaft
Eine
Antwort an Helmut Foth
„Schlag' nach bei Shakespeare, denn
da steht etwas drin!“ Ein alter Gassenhauer empfiehlt uns dessen Lektüre
und verspricht besonders uns Männern: „Denn da sind die Weiber hin!“ War
er doch der geniale Dichter unübertroffener Liebessonette. Aber ich nehme an,
man wird mir diese Stelle wohl eher als frauenfeindlichen Spruch unter die Nase
reiben. Darum schlage ich einen anderen Weg vor. Ich habe hier zwar auch irgend
etwas mit „Liebe und Freundschaft“ im Sinn, aber ich schau jetzt mal bei
Schiller rein, denn da steht auch manch' Schönes drin:
„Zu Dionys, dem Tyrannen, schlich/
Damon, den Dolch im Gewande;/ Ihn schlugen die Häscher in Bande./ „Was wolltest
du mit dem Dolche, sprich!“/ Entgegnet ihm finster der Wüterich. „Die Stadt vom
Tyrannen befreien!“/ „Das sollst du am Kreuze bereuen!“
Damon ist zum Sterben bereit, doch
bittet er den Tyrannen um eine Frist von drei Tagen, in der er seiner Schwester
einen Gatten freien müsse. Seinen Freund bietet er als Bürgen „Ihn magst du,
entrinn ich, erwürgen.“ Der Herrscher lässt sich auf den Handel ein. Jedoch
gelingt es Damon wegen widriger Umstände erst im letzten Moment zurückzukommen
und den Freund auszulösen, der schon das
Kreuz hinauf gezogen wird. Die Freunde liegen sich in den Armen. Der
verwunderte Tyrann aber ist von solch gegenseitiger Treue innerlich überwunden.
Aus Rache und Feindschaft entsteht der Wunsch, sich diese außergewöhnlichen
Menschen zu Freunden zu machen.
„Es ist euch gelungen,/ Ihr habt
das Herz mir bezwungen,/ Und die Treue, sie ist doch kein leerer Wahn,/ So
nehmet auch mich zum Genossen an,/ Ich sei, gewährt mir die Bitte,/ In eurem
Bunde der Dritte.“
Man stelle sich das vor: Der Tyrann
und Alleinherrscher, der das Gesetz ist und gleichzeitig über dem Gesetz steht,
dem alles zu Füßen liegt und der alles zu befehlen vermag, er „bittet“ um die
Freundschaft zweier Männer, die seine erwiesenen Feinde sind. Einer wollte ihn
sogar umbringen.
Schillers Ballade „Die Bürgschaft“
hat mich seit meiner Kindheit fasziniert. Heute interessieren mich eher die
theologischen Implikationen: Geht es doch hier um Stellvertretung und Treue, um
Zorn und Rache und Überwindung von Feindschaft, um Gesetz und dessen
Außerkraftsetzung und schließlich: Ein Unschuldiger sühnt das Vergehen eines
Schuldigen.
Nicht nur die Antike, auf die hier
Schiller zurückgreift, kennt solche Freundschaftsbeweise. Auch das Neue
Testament nimmt darauf Bezug. So heißt es in Joh 15,13 im Sinne der
Stellvertretung: „Eine größere Liebe hat niemand, als wer sein Leben hingibt
für seine Freunde.“
Paulus bringt nun diesen Gedanken im
Römerbrief in einen christologischen Zusammenhang (Röm 5,7-9): „Es wird kaum
jemand für einen Gerechten sterben. Für den Guten unternimmt freilich
vielleicht jemand, sogar zu sterben.“ Interpretiert man den „Guten“ hier
nicht rein moralisch, so ist durchaus an den besten Freund zu denken, der gut
ist und der einem gut ist. Aber sehen wir weiter: In den folgenden Versen 8-9
wird nun deutlicher, wer hier wessen Freund ist: „Gott erweist uns seine
Liebe darin, dass Christus für uns gestorben ist, als wir noch Sünder waren.
Durch dessen Blut jetzt gerechtfertigt, werden wir um so gewisser aus dem
Zornesgericht durch ihn errettet werden.“
Demnach ist Gott unser Freund, doch
wir sind als Sünder seine Feinde. Nun gibt offensichtlich Gott seinen
unschuldigen Sohn in unsere „Geißelhaft“, um uns seine besondere Freundschaft
und Liebe zu zeigen (Phil 2,7 „nahm an
Knechtsgestalt“). Die Inkarnation, Weihnachten, ist das erste Angebot Gottes in
Jesus an uns Menschen. Doch da wir so blind und unfähig sind, in Jesus einen
besonderen Liebesbeweis Gottes an uns Menschen zu sehen, bringen wir ihn um.
Doch die Reaktion Gottes ist absolut widersinnig. Anstatt jetzt ein Zorngericht
auszurufen, kommt ein zweiter Gnadenakt. Obwohl wir Gottes Sohn getötet haben,
schreit dessen unschuldig vergossenes Blut nicht nach Rache, wie es nach
alttestamentarischer Ansicht hätte sein müssen. Nein, im Gegenteil: Gott lässt
sich durch diesen nicht mehr zu überbietenden Feindschaftsbeweis der Menschen
nicht von seiner Freundschaft abbringen. Das Leben (das „Blut“) seines Sohnes
besiegelt seine Liebe zu den ihm feindlich gesinnten Menschen. Wer dies im
Glauben für sich annehmen und verständlich machen kann, der hat Gottes Liebe
und Freundschaft uns Menschen gegenüber verstanden; der ist – jetzt mit Gott
versöhnt – selbst Sein Freund geworden und gerettet. Dieser zweite Gnadenakt
Gottes an uns Menschen verdichtet sich an Karfreitag und Ostern in der
Versöhnung am Kreuz und der Auferstehung.
Sühnopfertod oder Treuetod?
Ich komme nun zum eigentlichen
Knackpunkt meines Anliegens: Ist dieser stellvertretende Tod als „Sühneopfertod“
zu lesen oder wird an Jesu Leben und Werk nur seine absolute Treue zur Liebes-
und Friedensbotschaft Gottes deutlich, die wegen der Feindschaft der Menschen
zu Kreuz und Tod führt („Treuetod“)?
Helmut Foth hat in der letzten
Ausgabe des „Pfälzischen Pfarrerblattes“ (4/2009, S. 206-213) an Röm 3,25 zu
zeigen versucht, dass Paulus und dem Neuen Testament eine Sühnopfertheologie
unbekannt sei. Foth gründet seine Argumentation auf den Begriff „hilasterion“,
der in Röm 3,25 eine zentrale Stellung einnimmt. Er moniert, dass in den
neueren Übersetzungen dieses Wort unsachgemäß mit „Sühne“ oder „Sühnezeichen“
übersetzt werde, was eine Sühnopfertheologie nahelege. Vielmehr sieht Foth im
„hilasterion“ das „kapporeth“ der Bundeslade: Der Deckel oder ein Aufsatz auf
der Bundeslade, auf dem die beiden Cherubim „wachen“. Das kapporeth spielte in
der kultisch-priesterlichen nachexilischen Theologie der Juden eine
entscheidende Rolle. Vor und an ihm wurde das alljährliche Versöhnungsopfer vom
Hohepriester durch Blutbesprengung dargebracht, um ganz Israel zu entsühnen.
Der Ort zwischen den beiden Cherubim bezeichnet zudem die kraftvolle Gegenwart
Jahwes.
Paulus habe nun – so Foth – das
„kapporet“ als Bild für die Heilsbedeutung Jesu gebraucht. „Kein anderer
Begriff kommt der christlichen Vorstellung von der Inkarnation so nahe“ (S.
208). Paulus bilde damit „eine Schnittmenge von hellenistisch-jüdischer und
urchristlicher Glaubenssymbolik, die im NT einmalig ist...“ (S. 208). Im Bild
des kapporet werde jetzt das Heil nicht nur den gesetzestreuen Juden angeboten,
sondern „durch den Glauben“ auch anderen Menschen. Eine „Sühnopfertheorie“
ließe sich hiervon nicht ableiten, sondern nur die besondere Treue Gottes zu
seinem Volk und zu allen Menschen. Die sachgerechte Übersetzung von
„hilasterion“ sei demnach „Gnadenstuhl“, wie es Luther schon übertrug und wie
alle revidierten Lutherbibeln bis 1912 ihm folgten. Soweit die Argumentation
Foths.
Ich gebe zu, dass Helmut Foth hier
eine starke, in sich schlüssige Argumentation vorgelegt hat. In seiner
Einleitung warnt er zudem davor, dass sich die biblische Theologie nicht in die
Hände der Systematiker begeben solle. Er fordert dafür mehr
historisch-kritische Exegese. Ich will nun gern diesen methodischen Ansatz
aufnehmen und mittels historisch-kritscher Erkenntnisse einige Einwände gegen
seine Argumentation vorbringen.
Zunächst wäre da die Frage nach dem
Adressaten des Römerbriefes zu stellen. Die neuere Exegese geht einmütig davon
aus, dass die römische Gemeinde zum überwiegenden Teil aus Heidenchristen
bestand. Warum sollte Paulus vor diesem Hintergrund auf ein Bild aus dem
jüdisch-kultischen Bereich zurückgreifen? Konnte er wirklich davon ausgehen,
dass die römischen Gemeindeglieder das „hilasterion“ sachgemäß als „kapporeth“
auslegten und es entsprechend der jüdisch-priesterlichen Tempelkulttheologie
auszulegen wussten?
Der griechische Begriff „to
hilasterion“ heißt auf Deutsch „das Sühnende, Sühnemittel, Sühnegerät“. „Auf
griechischen Inschriften hat es die Bedeutung „Weihegeschenk für die Götter“
(Inscr. Of Cos, Nr. 81,347. Weitere Belege siehe W. Bauer, Griechisch-Deutsches
Wörterbuch, S.375).[1]“ Ins Judentum gelangte
dieses Wort durch die LXX, die „kapporet“ in der Regel mit „hilasterion“
übersetzt.
Der Bezug von „Hilasterion“ auf
„kapporeth“ als Folge der LXX-Übersetzung ist zudem seit Luther eine Denkfigur
der älteren Exegese. So meint Büchsel noch 1938 (!!!) im Theologischen
Wörterbuch III (S. 322), dass durch diese Übersetzung der gekreuzigte Jesus im
vergeistigten Sinne „als Kapporet höherer Ordnung“ zu verstehen sei.[2]
Im griechischen NT erscheint
„hilasterion“ nur in Hebr 9,5 und in Röm
3,25. Für Hebr 9,5 ist nun die Übertragung „kapporet“ sachlich richtig, doch
nicht für Röm 3,25. Denn die neuere neutestamentliche Exegese fand zu Röm 3,25
eine tragfähige Parallele in 4. Makk 17,21f. Hier die zentrale Sequenz: „kai
dia tou haimatos ton eusebon ekeinon kai tou hilasterion tou thanatou
auton, V. 22“ (wegen des Blutes jener Frommen und der Sühne ihres Todes.
Übers. MB)[3]
Der Tod des Märtyrers wird hier also
als Sühne oder Sühnopfer für die Sünde des Volkes bezeichnet. Insofern ist
„hilasterion“ in Röm 3,25 nicht als Ortsangabe zu verstehen, welche das
kapporet benennt, „sondern als Ereignis des Sünde-Sühnens und ist demgemäß mit
Sühneopfer zu übersetzen. Inhaltlich ist Jesus Christus en to autou haimati,
in seinem Blut, d.h. als Gekreuzigter das Sühneopfer. Formal ist Gott Subjekt
des Satzes, als Objekt sind die Menschen zu ergänzen, denen durch öffentliche
Proklamation das hilasterion, das Sühnopfer, angeboten wird. Die Heilsbedeutung
des Sühneopfers Jesu liegt in der Vergebung (paresis) früherer
Verschuldungen“[4].
Ernst Käsemann übersetzt in seinem
Römerkommentar (4. Aufl. 1980) Röm 3,25f. wie folgt (S. 85): „Den (Jesus
Christus, MB) hat Gott öffentlich als Sühne herausgestellt, (die
ergriffen wird) durch Glauben kraft seines Blutes. (Das geschah) zum Erweis
seiner Gerechtigkeit so, dass in göttlicher Geduld die früher geschehenen
Sündenschulden erlassen wurden.“
Käsemann wendet sich gegen die
Identifizierung des Begriffes hilasterion mit kapporet. „Gegen die Vermutung
spricht, dass die zumeist heidenchristliche Gemeinde in Rom eine so mehrdeutige
Anspielung kaum verstanden hat.“ (...) „Man kommt durchaus mit den Bedeutungen
des griechischen Wortes aus, die eine mit Sühne zusammenhängende Sache, konkret
die Sühnegabe oder das Sühnemal, allgemein das Sühnemittel bezeichnen. Im
letzten Sinn steht das Wort denn auch in 4. Makk 17,22 im Blick auf den Tod der
Märtyrer“ (...) „Gott selber schafft diese Sühne und ermöglicht so wieder die
vorher gestörte Gemeinschaft.“ (alle Zitate S. 91). Die von Gott in Jesus
geschaffene Sühne für die Menschen ist insofern keine Strafe, sondern ein
Heilsgeschehen für die gefallene Menschheit.
Schließlich macht Käsemann auch auf
einen Widerspruch aufmerksam, in den sich begibt, wer das Heilswerk Jesu mit
dem kapporet in Verbindung bringt: „Jesus kann schließlich nicht gut die
Opferstätte und das Opfer zugleich sein“ (S.91).
Entsprechend den Ergebnissen der
neueren neutestamentlichen Exegese übersetzt die revidierte Lutherbibel von
1984 hilasterion mit „Sühne“. Was Helmut Foth als exegetischen Rückschritt
bezeichnet, ist also in Wirklichkeit ein Fortschritt.
Zusammengefasst lässt sich
exegetisch demnach sehr wohl eine „Sühneopfertheologie“ von Röm 3,25 herleiten.
Wollte Gott ein Menschenopfer?
Die Gegner einer Sühnopfertheologie
argumentieren, dass bei dieser Denkfigur ein Grundwiderspruch bestehe zwischen
einerseits einem bedingungslos liebenden Gott und andererseits der Vorstellung,
dass eben dieser Gott in archaisch brutaler Weise das blutige Opfer des eigenen
Mensch gewordenen Sohnes als Sühne und Genugtuung (satisfactio) verlange, um
die übergroße Sündenlast der Menschheit abzugelten. Anselm von Canterbury hat
diesen Gedanken entwickelt, der bis heute in der Theologie herumspukt. Ein
strenges Ordnungsdenken liegt diesem Konzept zugrunde: Alles ereignete sich
nach Gottes Plan. Jesus musste leiden, Judas musste ihn verraten, der Sohn
Gottes musste als Unschuldiger sterben, damit die immense Schuldenlast der
Menschheit getilgt wurde. Erst dadurch wurde Gottes Ehre und Seine
Gerechtigkeit wiederhergestellt. Es geht um Sühne und Strafe, doch vergibt
dieser Gott die Sünden nicht aus Barmherzigkeit; er braucht ein blutiges Opfer.
Gott ist in diesem Konzept Sklave seines eigenen Ordnungs- und
Gerechtigkeitsdenkens geworden, dem er sogar seinen eigenen Sohn opfert, ja
opfern muss. Ein Gott also, der sogar entgegen seines eigenen Verbotes (1. Mose
22) wieder ein einmaliges Menschenopfer zulässt? Wie ist dies mit einem Gott
der bedingungslosen Liebe und Vergebung zusammen zu denken? Hatte Helmut Foth
dieses Modell vor Augen, als er sagte, dass man die Theologie nicht die „Arme der
Systematiker“ geben dürfe?
Wie auch immer! Jedenfalls ist hier
einzuwenden, dass dieses mittelalterliche philosophisch-theologische Konstrukt,
das teilweise in der Reformation und danach auch im Protestantismus eine Rolle
spielte und sich heute noch in Kirchenliedern[5]
finden lässt, nicht mit den neutestamentlichen Texten übereinstimmt. Denn mit einem Menschenopfer hat dieses Sühneopfer
nicht das Geringste zu tun. Jesus starb nicht als kultisches Opfer im Tempel.
Er starb als verurteilter Verbrecher unschuldig am Kreuz außerhalb der Stadt, im
Niemandsland. Dabei ist die Frage unerheblich, ob er von den Juden oder von den
Römern verurteilt wurde. Fakt ist, er wurde sowohl im Interesse der damaligen
jüdischen Autoritäten wie auch der römischen Verwaltung aus dem Wege geräumt,
denn er störte die öffentliche Ordnung.
Die theologische Deutung des
Kreuzestodes als Sühneopfer geschah nun aber nicht im Rahmen der jüdischen
Tempelkulttheologie. Vielmehr ist der Begriff hier im Sinne einer
stellvertretenden Selbstdarbringung zu interpretieren, in der die Menschenliebe
Gottes sich als Feindesliebe offenbarte. Jesus starb als Märtyrer, und in
seinem Blut (d.h. Leben) wurde stellvertretend die Sünde der ganzen Welt
getilgt; er wurde nicht als kultisches Opferlamm geschlachtet. Diese im
damaligen Judentum schon entwickelte Mätyrertheologie (siehe die vier
Makkabäerbücher) dient hier als Deutungsrahmen und wird von der
neutestamentlichen Literatur weiter entfaltet (z.B. Hebr 11 „die Wolke der
Zeugen“; Offb 6,9). Es geht nicht um die Verherrlichung der Gewalt der Mörder
oder um einen archaischen, Menschenopfer fordernden Gott. Im Gegenteil: „Weil
die Regime der gegenwärtigen Welt sich nicht an Gottes Gesetz orientieren,
schaffen sie zwangsläufig Märtyrer.[6]“
Insofern „ist der Tod des Gerechtesten aller Gerechten zwangsläufig, aber eben
von den Voraussetzungen des Systems her und nicht seitens eines gnadenlosen
göttlichen Plans.“[7] Die Märtyrer, die radikal
Gewaltlosen, sind von Gott berufen und verheißen in ihrer Gewaltlosigkeit das
Ende dieses Äons und die neue göttliche Friedenszeit. Hier kommen die
Seligpreisungen der Bergpredigt in den Blick.
Sieht man sich vor diesem
Hintergrund das Wortfeld von hilaskomai[8]
(sühnen, gnädig machen) an, zu dem hilasterion (Sühne, Sühnemittel)
gehört, stößt man auf den Begriff hilasmos (Sühnung, Sühnopfer). Im 1. Joh
wird dieser alte kultische Begriff in dem neuen martyrologischen Verständnis
gebraucht, 4,10, 2,1b-2. Sachlich richtig übersetzt darum die Lutherausgabe von
1984 diesen Begriff nicht mit „Sühnopfer“, sondern mit „Versöhnung“: „Darin
besteht die Liebe: nicht, dass wir Gott geliebt haben, sondern dass er uns
geliebt hat und gesandt seinen Sohn zur Versöhnung (hilasmos) für unsere
Sünden“ (1. Joh 4,10). „Wenn
jemand sündigt, so haben wir einen Fürsprecher bei dem Vater, Jesus Christus,
der gerecht ist. (2) Und er ist die Versöhnung (hilasmos) für unsere Sünden,
nicht allein aber für unsere, sondern auch für die er ganzen Welt“ (1. Joh 2,1b-2).
Jesus war also auch hier kein
rituelles Opfer zur Sühnung von Sündenschuld, vielmehr ereignete sich in seiner
Selbstdarbringung als Märtyrer das göttliche Versöhnungsgeschehen. Wird in
einem Sühneopfer lediglich durch den Dienst von Priestern ein verlorener
Reinheitszustand wieder kultisch-rituell auf Zeit wiederhergestellt, ereignet sich
im Kreuzesgeschehen etwas prinzipiell Neues von Gott her (cf. Hebr 9-10). In
der gewaltlosen Selbsthingabe Jesu am Kreuz wird Gottes unfassbare
Menschenliebe und grenzenlose Vergebung der feindlich gesinnten Welt als
universales Versöhnungsgeschehen offenbart. Gott bietet der ihm feindlich
gesinnten Menschheit in seinem Sohn seine unwiderrufliche Freundschaft an.
Gratis, sozusagen!
Gottes Freundschaft
So gibt es bei Schiller und im NT
schließlich doch ein Happy End. Allerdings musste der Freund bei Schiller nicht
in den Tod. Er wurde vorher gerettet. Unser Freund Jesus musste durch den Tod.
Der Unschuldige hat hier wirklich stellvertretend die Strafe der Schuldigen
gesühnt. Doch bleiben wir noch im Bild Schillers. Der „Tyrann“ ist im NT nicht
Gott, sondern wir Menschen sind es, die in grenzenloser Selbstbezüglichkeit und
aufgrund unserer falschen Gottesbilder den Unschuldigen ans Kreuz genagelt
haben und es bis heute immer wieder erneut tun. Nicht Gott will Gewalt, nein,
wir reagieren auf Gott mit ablehnender Aggression! Wer hätte das großartiger
beschrieben als Dostojewski im „Großinquisitor“, einem Kapitel in seinem Werk
„Die Brüder Karamasow“?
Doch Gott ist seinem Sohn Jesus,
unserem Freund und Bruder, durch den Tod hindurch treu geblieben und hat ihn zu
neuem Leben geführt und hat uns, soweit wir an ihn glauben, Vergebung und
ewiges Leben verheißen. Der Tyrann bei Schiller wurde durch die Treue und die
Liebe der Freunde zueinander so überwältigt, dass er nicht nur dem Schuldigen
vergab, sondern auch die Freundschaft der Freunde erbat. Dagegen ist beim
Evangelium die Wirkung der Liebe Gottes auf uns Menschen offen. Wir müssen
nicht bitten, sie wird uns bleibend angeboten. Nur sind wir letztendlich nicht
die Tyrannen geblieben, die Gottes Liebe und Treue mit Füßen treten, die Seine
Vergebung herzlich annehmen, aber nicht an unsere Mitmenschen weitergeben? Die
Frage mag ein jeder selbst für sich beantworten. Egal wie untreu wir Ihm sind,
auf seine Treue zu uns können wir uns verlassen. Lassen wir uns von seiner
Freundschaft und Liebe überwältigen! Dann kehrt Frieden ein in unsere
Gemeinschaft. Dann klappt's auch mit dem Nachbar! Denn – mal ehrlich! – wer
wäre für uns Christen nach Gottes universalem Freundschaftsangebot denn kein
Nachbar?
In diesem Sinne, Bruder Helmut, wo
sollte bei der so verstandenen Sühnopfertheologie ein Problem gegenüber dem
Judentum bestehen? Es ist doch aus ihm entstanden!
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[1] H.-G. Link, Art. Hilaskomai, in:
Theologisches Begriffslexikon zum Neuen Testament II, 1979, S. 1304.
2 Es sei hier
angemerkt, dass der Herausgeber des ThWbNT, Gerhard Kittel, in den dreißiger
Jahren sehr wohl durch antisemitische Äußerungen aufgefallen ist.
Doch das nur nebenbei.
3 Septuaginta, Bd. I,
ed. Alfred Rahlfs, Stuttgart 1935/1965, S.1182.
4 Eduard Lohse, Das
Amt, das die Versöhnung predigt, in: Rechtfertigung, Festschrift Ernst
Käsemann, 1976, S. 339ff.
5 Z.B.: EG 87 „Du großer Schmerzensmann, vom Vater so
geschlagen.“; EG 102,2 „Der ohn Sünden war geboren, trug für uns Gottes Zorn.“;
EG 83,2 Das Lämmlein ... hat Gott zum Sündenfeind und Sühner wählen wollen ...
die Straf ist schwer, der Zorn ist groß.“ usw.
6 Klaus
Berger, Wozu ist Jesus am Kreuz gestorben, Gütersloh, 2.Aufl. 2005, S.1119f.
7 Ibit, S.120.
8 Siehe dazu H.-G. Link, Hilaskomai, Art. in:
Theologisches Begriffslexikon zum Neuen Testament II, 1979, S. 1304-1307.
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[1] H.-G. Link, Art. Hilaskomai, in:
Theologisches Begriffslexikon zum Neuen Testament II, 1979, S. 1304.
[2] Es sei hier angemerkt, dass der Herausgeber
des ThWbNT, Gerhard Kittel, in den dreißiger Jahren sehr wohl durch antisemitische
Äußerungen aufgefallen ist. Doch das nur nebenbei.
[3] Septuaginta, Bd. I, ed. Alfred Rahlfs, Stuttgart 1935/1965, S.1182.
[4] Eduard Lohse, Das Amt, das die Versöhnung predigt, in: Rechtfertigung, Festschrift Ernst Käsemann, 1976, S. 339ff.
[5] Z.B.: EG 87 „Du großer Schmerzensmann, vom Vater so geschlagen.“; EG 102,2 „Der ohn Sünden war geboren, trug für uns Gottes Zorn.“; EG 83,2 Das Lämmlein ... hat Gott zum Sündenfeind und Sühner wählen wollen ... die Straf ist schwer, der Zorn ist groß.“ usw.
[6] Klaus Berger, Wozu ist Jesus am Kreuz gestorben, Gütersloh, 2.Aufl. 2005, S.1119f.
[7] Ibit, S.120.
[8] Siehe dazu H.-G. Link, Hilaskomai, Art. in: Theologisches Begriffslexikon zum Neuen Testament II, 1979, S. 1304-1307.