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Friedhelm Hans
Horststr.99, 76829 Landau
Gehaltseinbußen für Pfarrerinnen und Pfarrer

Zum Zeitungsbericht »Die Rheinpfalz« vom 8. Februar 1999 sowie epd Pfalz Nr. 5 vom 9. Febr. 1999
Akrobatik mit der Statistik, mit der sich bekanntlich alles beweisen läßt, ist hoffentlich nicht das bleibende Motto des neu formierten Protestantischen Landeskirchenrates. Personaldezernent Müller hat vor der Öffentlichkeit von 422 Gemeindepfarrstellen im Jahre 1998 gegenüber 345 Stellen im Jahre 1984 gesprochen. Eine Zählung der Gemeindepfarrstellen nach dem Pfarrerkalender von 1998 ergibt aber nur 352 Pfarrstellen in den Gemeinden. Nach dem Schematismus von 1995 sind es sogar nur 348 Gemeindepfarrstellen.
Katastrophal erscheint das in der Öffentlichkeit verbreitete Bild, in dem die vom Landeskirchenrat instruierte Presse die Pfarrerschaft erscheinen läßt. Teilt man das genannte Kirchensteueraufkommen von 1998 durch die genannten 50% für die Ausgaben der Pfarrerbesoldung - der Oberkirchenrat redet, nur schwer durchschaubar, nicht von Pfarrstellen, von Pensionsleistungen ist außerdem im gesamten Abschnitt nicht die Rede - erhalten die genannten 422 Inhaber der Gemeindestellen (in Wahrheit nur rund 350 Pfarrerstelleninhaber; die Angaben sind unklar, wo bleiben die Teilzeitbeschäftigten?) nach der Rheinpfalz-Meldung 288,5 Mio. DM geteilt durch 2 gleich 144,5 Mio. DM vom jährlichen Steuerkuchen.
Eine Pfarrbesoldung kostet demnach im Jahr:
bei 350 Stellen 412 857 DM,
bei 422 Stellen 342 412 DM.
Die Beträge wären jeweils durch 13 zu teilen, um das Monatseinkommen anzugeben.
Verheerend kommt das außen an, wenn ein Unbefangener zu rechnen anfängt. Derart fürstliche Gehälter bezieht nicht einmal ein Bundestagsabgeordneter. Ungerechnet bleiben bei der ganzen Aufstellung die für Pfarrgehälter bestimmten Einkünfte der Landeskirche aus anderen Quellen, z.B. Pfarrpfründe, mit der immerhin noch etwa 20 Pfarrstellen finanziert werden können.
Nach der epd-Meldung nehmen die Pfarrgehälter 50% von 188,5 Mio. DM ein. Dann lauten die Zahlen:
Jahreseinkommen bei 350 zugrundegelegten Stellen: 265 493 DM;
Jahreseinkommen bei 422 zugrundegelegten Stellen: 223 341 DM.
Das Monatseinkommen eines Pfarrstelleninhabers beziffert sich auf den 13. Teil; es macht laut epd-Angaben den stattlichen Betrag von DM 20422.— DM bzw. 17180.— DM aus.
Ich bin sicher, daß nach dieser Rechnung 100 Prozent aller Gemeindepfarrer unterbezahlt sind. Dem Landeskirchenrat wird empfohlen, den Besoldungsbogen eines Gemeindepfarrers zu studieren, der 20 Jahre im aktiven Dienst ist. Nach dem Zahlenvergleich sollte via epd eine neuerliche Meldung aus dem Personaldezernat veröffentlicht werden.
Fazit: Derartige Angaben sind geeignet, um in der Öffentlichkeit eine üble Stimmung gegen die Pfarrerschaft zu erzeugen. Kein Pfarrer beharrt auf den nach oberkirchenrätlichen Angaben errechneten Gehaltssummen. Kein Pfarrstelleninhaber hat sie je gesehen, geschweige denn erhalten. Die Summen erinnern eher an den Gewinn in einer Lotterie, aber für die Pfarrerschaft geht es um die Grundlagen ihrer Existenz. Damit spielt man nicht.
Wenn Pfarrerinnen und Pfarrer etwas Positives an der Presseverlautbarung erkennen wollen, dann vielleicht dieses: Jetzt weiß die Pfarrerschaft um die Tendenz, mit der der Landeskirchenrat demnächst vor die Synode tritt. Bei mehr als 10 000 kirchlich Beschäftigten sollen persönlich vor allem die genannten 422 bzw. 350 Pfarrstelleninhaber büßen. Der Landeskirchenrat nimmt den fünften Eingriff ins Pfarrportemonnaie seit 1980 in Angriff.
Im Jahre 1991 hat Finanzdezernent Dr. Zeitler auf dem Diemerstein betont, daß am Gemeindepfarrdienst nicht gerüttelt wird. Sollte es nötig sein, werden Gemeindepfarrer im Zuge mit anderen Bediensteten zum Teilen bereit sein. Vorerst aber sind Spitzen und Hochbeete aus Wohlstandszeiten an anderen Stellen abzubauen. Für nachrückende Theologen ließen sich sofort Perspektiven realisieren, würden z. B. Kirchenbezirke in der derzeitigen Form aufgelöst, von ihrem schwerfälligen Apparat befreit und zu lebensnahen nachbarlich organisierten Gebilden bis maximal 12 Pfarrstellen mit Ausnahme der Großstädte umgewandelt. Die Praxis zeigt, daß man bereits auf diesem Weg ist: In Ludwigshafen gibt es regionale Arbeitsgruppen der Kirchengemeinden. Vermehrte kleine Organisationseinheiten, weitgehender Verzicht auf Funktionszulagen und eine bescheidenere Verwaltung als Begleitung würden erhebliche Mittel freisetzen. Die Gewährung einer Ministerialzulage (wie auch immer sie jetzt heißt) im Landeskirchenrat ist spätestens jetzt nicht mehr salonfähig.
Presbyterien sollten imstande sein, ihre Finanzangelegenheiten aus ihrer Mitte heraus zu organisieren. Meiner Kirchengemeinde habe ich konkrete Konsolidierungsvorschläge in dieser Richtung unterbreitet. Den Ansatz durchzusetzen wird nicht leicht sein, aber es ist nötig. Schließlich: Die längst anstehende Kirchensteuerreform sollte ein übriges erbringen. Hier sind die gescheiten Köpfe unserer oberen Kirchenverwaltung gefragt. Dann aber sollte sie von tatsächlichen Zahlen ausgehen und mit den passenden Begriffen arbeiten.


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