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»Die Rheinpfalz« vom 8. Februar 1999 sowie epd Pfalz Nr. 5 vom 9. Febr. 1999
Akrobatik mit der Statistik, mit der sich bekanntlich alles beweisen läßt, ist
hoffentlich nicht das bleibende Motto des neu formierten Protestantischen Landeskirchenrates.
Personaldezernent Müller hat vor der Öffentlichkeit von 422 Gemeindepfarrstellen
im Jahre 1998 gegenüber 345 Stellen im Jahre 1984 gesprochen. Eine Zählung der
Gemeindepfarrstellen nach dem Pfarrerkalender von 1998 ergibt aber nur 352 Pfarrstellen
in den Gemeinden. Nach dem Schematismus von 1995 sind es sogar nur 348 Gemeindepfarrstellen.
Katastrophal erscheint das in der Öffentlichkeit verbreitete Bild, in dem die
vom Landeskirchenrat instruierte Presse die Pfarrerschaft erscheinen läßt. Teilt
man das genannte Kirchensteueraufkommen von 1998 durch die genannten 50% für
die Ausgaben der Pfarrerbesoldung - der Oberkirchenrat redet, nur schwer durchschaubar,
nicht von Pfarrstellen, von Pensionsleistungen ist außerdem im gesamten Abschnitt
nicht die Rede - erhalten die genannten 422 Inhaber der Gemeindestellen (in
Wahrheit nur rund 350 Pfarrerstelleninhaber; die Angaben sind unklar, wo bleiben
die Teilzeitbeschäftigten?) nach der Rheinpfalz-Meldung 288,5 Mio. DM geteilt
durch 2 gleich 144,5 Mio. DM vom jährlichen Steuerkuchen.
Eine Pfarrbesoldung kostet demnach im Jahr:
bei 350 Stellen 412 857 DM,
bei 422 Stellen 342 412 DM.
Die Beträge wären jeweils durch 13 zu teilen, um das Monatseinkommen anzugeben.
Verheerend kommt das außen an, wenn ein Unbefangener zu rechnen anfängt. Derart
fürstliche Gehälter bezieht nicht einmal ein Bundestagsabgeordneter. Ungerechnet
bleiben bei der ganzen Aufstellung die für Pfarrgehälter bestimmten Einkünfte
der Landeskirche aus anderen Quellen, z.B. Pfarrpfründe, mit der immerhin noch
etwa 20 Pfarrstellen finanziert werden können.
Nach der epd-Meldung nehmen die Pfarrgehälter 50% von 188,5 Mio. DM ein. Dann
lauten die Zahlen:
Jahreseinkommen bei 350 zugrundegelegten Stellen: 265 493 DM;
Jahreseinkommen bei 422 zugrundegelegten Stellen: 223 341 DM.
Das Monatseinkommen eines Pfarrstelleninhabers beziffert sich auf den 13. Teil;
es macht laut epd-Angaben den stattlichen Betrag von DM 20422.— DM bzw. 17180.—
DM aus.
Ich bin sicher, daß nach dieser Rechnung 100 Prozent aller Gemeindepfarrer unterbezahlt
sind. Dem Landeskirchenrat wird empfohlen, den Besoldungsbogen eines Gemeindepfarrers
zu studieren, der 20 Jahre im aktiven Dienst ist. Nach dem Zahlenvergleich sollte
via epd eine neuerliche Meldung aus dem Personaldezernat veröffentlicht werden.
Fazit: Derartige Angaben sind geeignet, um in der Öffentlichkeit eine üble Stimmung
gegen die Pfarrerschaft zu erzeugen. Kein Pfarrer beharrt auf den nach oberkirchenrätlichen
Angaben errechneten Gehaltssummen. Kein Pfarrstelleninhaber hat sie je gesehen,
geschweige denn erhalten. Die Summen erinnern eher an den Gewinn in einer Lotterie,
aber für die Pfarrerschaft geht es um die Grundlagen ihrer Existenz. Damit spielt
man nicht.
Wenn Pfarrerinnen und Pfarrer etwas Positives an der Presseverlautbarung erkennen
wollen, dann vielleicht dieses: Jetzt weiß die Pfarrerschaft um die Tendenz,
mit der der Landeskirchenrat demnächst vor die Synode tritt. Bei mehr als 10
000 kirchlich Beschäftigten sollen persönlich vor allem die genannten 422 bzw.
350 Pfarrstelleninhaber büßen. Der Landeskirchenrat nimmt den fünften Eingriff
ins Pfarrportemonnaie seit 1980 in Angriff.
Im Jahre 1991 hat Finanzdezernent Dr. Zeitler auf dem Diemerstein betont, daß
am Gemeindepfarrdienst nicht gerüttelt wird. Sollte es nötig sein, werden Gemeindepfarrer
im Zuge mit anderen Bediensteten zum Teilen bereit sein. Vorerst aber sind Spitzen
und Hochbeete aus Wohlstandszeiten an anderen Stellen abzubauen. Für nachrückende
Theologen ließen sich sofort Perspektiven realisieren, würden z. B. Kirchenbezirke
in der derzeitigen Form aufgelöst, von ihrem schwerfälligen Apparat befreit
und zu lebensnahen nachbarlich organisierten Gebilden bis maximal 12 Pfarrstellen
mit Ausnahme der Großstädte umgewandelt. Die Praxis zeigt, daß man bereits auf
diesem Weg ist: In Ludwigshafen gibt es regionale Arbeitsgruppen der Kirchengemeinden.
Vermehrte kleine Organisationseinheiten, weitgehender Verzicht auf Funktionszulagen
und eine bescheidenere Verwaltung als Begleitung würden erhebliche Mittel freisetzen.
Die Gewährung einer Ministerialzulage (wie auch immer sie jetzt heißt) im Landeskirchenrat
ist spätestens jetzt nicht mehr salonfähig.
Presbyterien sollten imstande sein, ihre Finanzangelegenheiten aus ihrer Mitte
heraus zu organisieren. Meiner Kirchengemeinde habe ich konkrete Konsolidierungsvorschläge
in dieser Richtung unterbreitet. Den Ansatz durchzusetzen wird nicht leicht
sein, aber es ist nötig. Schließlich: Die längst anstehende Kirchensteuerreform
sollte ein übriges erbringen. Hier sind die gescheiten Köpfe unserer oberen
Kirchenverwaltung gefragt. Dann aber sollte sie von tatsächlichen Zahlen ausgehen
und mit den passenden Begriffen arbeiten.